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OLG Düsseldorf, 11.01.2000 - 1 Ws 930/99 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gebühr; Verteidiger; Rahmengebühr; Bemessung; Fortsetzungstermin; Hauptverhandlung
- Judicialis
BRAGO § 12 Abs. 1; ; BRAGO § 83; ; BRAGO § 84
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bemessung der Verteidigergebühr bei Rahmengebühren
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 10.07.1996 - 1 Ws 524/96
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2000 - 1 Ws 930/99
Der Senat geht in Übereinstimmung mit einem großen Teil der Rechtsprechung davon aus, daß die Bestimmung des Verteidigers nicht unbillig und deshalb zu tolerieren ist, wenn die vom Gericht als angemessen erachteten Gebühren nicht um mehr als 20 % überschritten werden (s. Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 1996 - 1 Ws 524/96 - 3. April 1998 - 1 Ws 148/98 - und 29. Juli 1999 - 1 Ws 629/99-; OLG Köln JB 1994, 31). - OLG Düsseldorf, 29.07.1999 - 1 Ws 629/99
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2000 - 1 Ws 930/99
Der Senat geht in Übereinstimmung mit einem großen Teil der Rechtsprechung davon aus, daß die Bestimmung des Verteidigers nicht unbillig und deshalb zu tolerieren ist, wenn die vom Gericht als angemessen erachteten Gebühren nicht um mehr als 20 % überschritten werden (s. Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 1996 - 1 Ws 524/96 - 3. April 1998 - 1 Ws 148/98 - und 29. Juli 1999 - 1 Ws 629/99-; OLG Köln JB 1994, 31). - OLG Düsseldorf, 12.03.1998 - 1 Ws 33/98
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2000 - 1 Ws 930/99
Die Terminsdauer ist ein geeigneter objektiver Gradmesser für den Umfang der Tätigkeit des Verteidigers an den einzelnen Hauptverhandlungstagen (vgl. Senatsbeschluß vom 12. März 1998 - 1 Ws 33/98 -, abgedruckt in StV 1998, 613, AnwBl. 1998, 538 und NStZ-RR 1998, 288). - OLG Düsseldorf, 03.04.1998 - 1 Ws 148/98
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2000 - 1 Ws 930/99
Der Senat geht in Übereinstimmung mit einem großen Teil der Rechtsprechung davon aus, daß die Bestimmung des Verteidigers nicht unbillig und deshalb zu tolerieren ist, wenn die vom Gericht als angemessen erachteten Gebühren nicht um mehr als 20 % überschritten werden (s. Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 1996 - 1 Ws 524/96 - 3. April 1998 - 1 Ws 148/98 - und 29. Juli 1999 - 1 Ws 629/99-; OLG Köln JB 1994, 31).
- OLG Düsseldorf, 19.05.2017 - 1 Ws 2/17
Verhandlungsdauer als maßgebliches Kriterium für die Bestimmung der angemessenen …
Ein objektiver Gradmesser für die Bestimmung der Gebühr für die Fortsetzungstermine ist dabei nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Dauer der Verhandlung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 5. Januar 2011 - III-1 Ws 322/10, vom 27. Januar 2006 - III-1 Ws 238/05, vom 12. Juni 2003 - III-1 Ws 36-43/03 und vom 11. Januar 2000 - 1 Ws 930/99).