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   BayObLG, 22.06.1966 - BReg. 1b Z 12/66   

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BayObLG, 22.06.1966 - BReg. 1b Z 12/66 (https://dejure.org/1966,9975)
BayObLG, Entscheidung vom 22.06.1966 - BReg. 1b Z 12/66 (https://dejure.org/1966,9975)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Juni 1966 - BReg. 1b Z 12/66 (https://dejure.org/1966,9975)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1966, 227
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BayObLG, 19.01.2001 - 1Z BR 176/99

    Auslegung eines Testaments mit Nacherben

    Vor diesem Zeitpunkt erwerben die als spätere Nacherben in Betracht kommenden Personen kein Anwartschaftsrecht, das sie nach § 2108 Abs. 2 Satz 1 BGB vererben könnten (RG WarnR 1917, 434/436; BayObLGZ 1966, 227/229; Staudinger/Behrends/Avenarius § 2104 Rn. 5; Palandt/Edenhofer § 2108 Rn. 2 a.E.).
  • OLG Zweibrücken, 30.10.1998 - 3 W 116/98

    Auslegung einer Pflichtteilsstrafklausel

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  • BayObLG, 27.06.1996 - 1Z BR 148/95

    Erbeinsetzung derselben Person unter verschiedenen Bedingungen und mit

    Der Erblasser kann daher auch für dieselbe Person mehrere Erbeinsetzungen unter verschiedenen Voraussetzungen anordnen (vgl. KG JFG 6, 138, 142 f = HRR 1929 Nr. 205; siehe auch BayObLGZ 1966, 227, 231).
  • BayObLG, 15.10.1973 - BReg. 2 Z 45/73

    Löschung eines Nacherbfolgevermerks aus einem Grundbuch; Ausschlagung einer

    Daher konnte die ohne rechtlichen Grund erfolgte Auszahlung des Pflichtteils, sofern sie erfolgte, das Nacherbenrecht als solches nicht berühren; sie kann lediglich bei Eintritt des Nacherbfalls zu einer Anrechnung des Vorausempfanges führen (BayObLGZ 1966, 227/230 = FamRZ 1967, 695; Erman/Barthlomeyczik BGB 5. Aufl. Rdnr. 6, Palandt/Keidel a.a.O. Anm. 5 b, Soergel/Siebert/Eder/Ehard BGB 9. Aufl. Rdnr. 9, Staudinger/Ferid BGB 11. Aufl. Rdnr. 63, jeweils zu § 2306).
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