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   OVG Rheinland-Pfalz, 29.07.1999 - 1 A 11871/98   

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OVG Rheinland-Pfalz, 29.07.1999 - 1 A 11871/98 (https://dejure.org/1999,6132)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.07.1999 - 1 A 11871/98 (https://dejure.org/1999,6132)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. Juli 1999 - 1 A 11871/98 (https://dejure.org/1999,6132)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klagebefugnis; Ortsgemeinde; Flächennutzungsplan; Kiesabbau; Einzelfall; Öffentliche Belange; Bauordnungsplan; Landesentwicklungsprogramm

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.07.1999 - 1 A 11871/98
    Eine entsprechende Gedankenführung enthält das Urteil des BVerwG v 21.3.1996 - 4 C 26.94 zum Umweltschutz.

    Sie ist - trotz späterer Relativierung der Reichweite dieser Ausführungen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.9.1997 - 11 VR 20/96 -, NVwZ-RR 1998, 289) - auf die vorliegende Fallgestaltung zu übertragen: Ebenso wenig, wie der Gesetzgeber die Gemeinden im Interesse der Wahrung ihrer gemeindlichen Planungshoheit zu gesamtverantwortlichen Wächtern des Umweltschutzes gegenüber anderen Planungsträgern gemacht hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.3.1996 a. a. O.), hat er ihnen Überwachungsfunktionen in den eben genannten Regelungsbereichen übertragen.

  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.07.1999 - 1 A 11871/98
    Die Anforderungen an die Befugnis einer Gemeinde, sich im Klageweg gegen eine ihr Gebiet betreffende fachplanerische Entscheidung zu wenden, dürfen nicht überspannt werden (vgl. dazu zuletzt BVerwG, Urt. v. 20.5.1998 - 11 C 3.97 - und Gerichtsbeschl. v. 27.7.1998 - 4 BN 31.98 -, UPR 1998, 459).

    Im Zusammenhang mit der in Rede stehenden Abweichung von den Darstellungen des Flächennutzungsplans hat die Klägerin keine von ihrer Planungshoheit erfassten und durch sie geschützten Umstände dargelegt (zu dieser Darlegungslast der Gemeinden vgl. BVerwG, Urt. v 30.8.1993 - 7 A 14.93 - und v. 20.5.1998 a. a. O., m. w. N.), die über das nicht geschützte allgemeine Interesse, das Gemeindegebiet von einem weiteren Kiesabbau zu verschonen, hinausgehen und durch das Vorhaben der Beigeladenen beeinträchtigt werden könnten.

  • BVerwG, 27.07.1998 - 4 BN 31.98

    Bebauungsplan; Festsetzungen über Einzelhandelsbetriebe; Branchendifferenzierung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.07.1999 - 1 A 11871/98
    Die Anforderungen an die Befugnis einer Gemeinde, sich im Klageweg gegen eine ihr Gebiet betreffende fachplanerische Entscheidung zu wenden, dürfen nicht überspannt werden (vgl. dazu zuletzt BVerwG, Urt. v. 20.5.1998 - 11 C 3.97 - und Gerichtsbeschl. v. 27.7.1998 - 4 BN 31.98 -, UPR 1998, 459).

    a) Unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung ihrer kommunalen Planungshoheit können sich die Gemeinden gegen eine Fachplanung auf ihrem Gebiet wehren, wenn dadurch eine eigene hinreichend bestimmte Planung nachhaltig gestört wird oder wenn das Vorhaben wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde entzieht (vgl. z. B. BVerwG, Gerichtsbesch. v. 27.7.1998 a. a. O.; Beschl. v 15.10.1998 - 4 B 94.98 - Urt. v 12.12.1996 - 4 C 14.95 - unter Hinweis auf BVerwGE 81, 95/106; BVerwGE 90, 96/100 ).

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 14.95

    Fernstraßenrecht - Klagebefugnis einer Gemeinde bei Beeinträchtigung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.07.1999 - 1 A 11871/98
    a) Unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung ihrer kommunalen Planungshoheit können sich die Gemeinden gegen eine Fachplanung auf ihrem Gebiet wehren, wenn dadurch eine eigene hinreichend bestimmte Planung nachhaltig gestört wird oder wenn das Vorhaben wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde entzieht (vgl. z. B. BVerwG, Gerichtsbesch. v. 27.7.1998 a. a. O.; Beschl. v 15.10.1998 - 4 B 94.98 - Urt. v 12.12.1996 - 4 C 14.95 - unter Hinweis auf BVerwGE 81, 95/106; BVerwGE 90, 96/100 ).

    Das allgemeine Interesse, das Gemeindegebiet von einem Vorhaben der Fachplanung zu verschonen, reicht hingegen für die Geltendmachung einer Verletzung der Planungshoheit nicht aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1996 a. a. O.).

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 57.84

    Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan als

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.07.1999 - 1 A 11871/98
    Das Verwaltungsgericht versteht die Darstellung von Abgrabungsflächen im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde im Rahmen seiner Ausführungen zur Klagebefugnis unter Zitierung der Urteile des Senats v. 26.9.1991 - 1 A 10 311/89 - und v. 6.11.1997 - 1 A 12 977/96 - dahingehend, dass sie eine konkrete standortbezogene Aussage enthalte, mit der zugleich - als negative Aussage -andere Abgrabungsstandorte ausgeschlossen werden sollten (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 22.5.1987 , BVerwGE 77, 300 und v. 6.10.1989 . Ob diese Deutung der Darstellungen des Flächennutzungsplans zutrifft, ist allerdings nicht frei von Zweifeln; diese folgen insbesondere daraus, dass die "Erläuterung" zum Flächennutzungsplan nichts darüber aussagt, aus welchen Gründen der Kiesabbau zukünftig auf das Gebiet der Ortsgemeinden N. und H. konzentriert werden soll, während auf der Gemarkung B. keine Vorbehaltsfläche für den Kiesabbau dargestellt worden ist (vgl. dazu Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 6. Aufl. 1998 , § 35 Rdnr. 78 - zu Anlagen der Windenergienutzung im Rahmen von § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB n. E).
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.07.1999 - 1 A 11871/98
    Diese ergibt sich daraus, dass auf ihrem Gemeindegebiet ein abbauwürdiges Kiesvorkommen vorhanden ist (dazu vgl. VerfGH Münster Urt. v. 9.6.1997, DVBI. 1997, 1107/1111 unter Hinweis auf BVerfGE 76, 107/123).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75

    Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.07.1999 - 1 A 11871/98
    Dem Vorhaben der Beigeladenen stehen aber auch keine öffentlichen Belange i. S. von § 35 Abs. 3 BauGB entgegen, sodass hieraus kein Versagungsgrund für die Planfeststellung i. S. von § 72 Abs. 2 LWG hergeleitet werden kann (dazu vgl. BVerwG, Urt. v. 10.2.1978, MW 1978, 363, 369 f. = BVerwGE 55, 220 und v. 18.5.1990, MW 1991, 90, 93 = BVerwGE 85, 155).
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.07.1999 - 1 A 11871/98
    a) Unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung ihrer kommunalen Planungshoheit können sich die Gemeinden gegen eine Fachplanung auf ihrem Gebiet wehren, wenn dadurch eine eigene hinreichend bestimmte Planung nachhaltig gestört wird oder wenn das Vorhaben wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde entzieht (vgl. z. B. BVerwG, Gerichtsbesch. v. 27.7.1998 a. a. O.; Beschl. v 15.10.1998 - 4 B 94.98 - Urt. v 12.12.1996 - 4 C 14.95 - unter Hinweis auf BVerwGE 81, 95/106; BVerwGE 90, 96/100 ).
  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Wohngebietsplanung contra Abfalldeponie

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.07.1999 - 1 A 11871/98
    a) Unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung ihrer kommunalen Planungshoheit können sich die Gemeinden gegen eine Fachplanung auf ihrem Gebiet wehren, wenn dadurch eine eigene hinreichend bestimmte Planung nachhaltig gestört wird oder wenn das Vorhaben wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde entzieht (vgl. z. B. BVerwG, Gerichtsbesch. v. 27.7.1998 a. a. O.; Beschl. v 15.10.1998 - 4 B 94.98 - Urt. v 12.12.1996 - 4 C 14.95 - unter Hinweis auf BVerwGE 81, 95/106; BVerwGE 90, 96/100 ).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 7 C 3.90

    Wasserrechtliche Planfeststellungsbehörde - Ausbauvorhaben - Zwingender

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.07.1999 - 1 A 11871/98
    Dem Vorhaben der Beigeladenen stehen aber auch keine öffentlichen Belange i. S. von § 35 Abs. 3 BauGB entgegen, sodass hieraus kein Versagungsgrund für die Planfeststellung i. S. von § 72 Abs. 2 LWG hergeleitet werden kann (dazu vgl. BVerwG, Urt. v. 10.2.1978, MW 1978, 363, 369 f. = BVerwGE 55, 220 und v. 18.5.1990, MW 1991, 90, 93 = BVerwGE 85, 155).
  • BVerwG, 30.08.1993 - 7 A 14.93
  • BVerwG, 15.10.1998 - 4 B 94.98

    Gewinnung von Bodenschätzen; Bewilligung; Bergbauberechtigung; Verfahren der

  • BVerwG, 03.09.1997 - 11 VR 20.96

    Recht des Schienenverkehrs - Nachhaltige Störung der Planungshoheit einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2002 - 7 A 10279/02

    Abgrenzung von Beseitigung und Verwertung von Abfall nach dem

    Es werden auch keine gemeindlichen Einrichtungen erheblich beeinträchtigt (vgl. hierzu BVerwG, Gerichtsbescheid vom 27. Juli 1998, UPA 1998, 459; Beschluss vom 15. Oktober 1998, UPA 1999, 75, 76; Urteil vom 12. Dezember 1996, NVwZ 1997, 904; OVG Koblenz, Urteil vom 29. Juli 1999 - 1 A 11871/98.OVG -).
  • VG Braunschweig, 21.04.2004 - 2 A 259/03

    Flächennutzungsplan; Nassauskiesung; Planungshoheit; überörtliche Bedeutung

    Erforderlich ist ein unmittelbarer Eingriff in die kommunale Planungshoheit, der sich nur im Hinblick auf konkrete Planungsabsichten ergeben kann (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 29.07.1999 - 1 A 11871/98 -, NuR 2000, 519 m.w.N.).

    Den Gemeinden steht keine allgemeine Überwachungsfunktion in den Bereichen des Bodenschutzes, der Landwirtschaft oder der Wasserwirtschaft zu (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 29.07.1999, aaO).

  • VG Neustadt, 20.02.2006 - 3 K 731/05

    Marienkapelle bei Petersberg darf gebaut werden

    Denn dafür wäre nach ständiger Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 11. April 1986 - 4 C 51.83 -, BVerwGE 74, 124; Beschluss vom 15. März 1989 - 4 NB 10.88 -, BVerwGE 81, 307; Urteil vom 27. März 1992 - 7 C 18.91 -, BVerwGE 90, 96; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Juli 1999 - 1 A 11871/98.OVG - AS 27, 402; Urteil vom 16. Juli 2004 - 8 C 10152/04.OVG; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Dezember 1991 - 5 S 2274/01 -, NVwZ-RR 2002, 818) Voraussetzung, dass das Bauvorhaben eine hinreichend bestimmte Planung der Klägerin nachhaltig stört oder wesentliche Teile ihres Gemeindegebietes einer durchsetzbaren kommunalen Planung gänzlich entzogen werden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2000 - 1 A 10532/00

    Anforderungen an die Durchführung eines förmlichen Planfeststellungsverfahrens ;

    Für planfeststellungsbedürftige Vorhaben kommt es insoweit nicht auf die formale Unterscheidung an, ob Träger des Vorhabens ein Privater oder die öffentliche Hand ist, sondern darauf, ob und in welcher Wertigkeit mit dem Projekt (auch) Interessen der Allgemeinheit verfolgt werden (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 9. März 1990, BVerwGE 85, 44 ff. = NVwZ 1990, 969 - Abfallentsorgungsanlagen - Urteil des Senats vom 29. Juli 1999, NuR 2000, 519, 522 - Kiesabbau - Kühling, Festschrift für H. Sendler, S. 395; Breuer, lt.
  • VG Münster, 04.05.2006 - 2 K 3263/02

    Umfang des subjektiven öffentlichen Rechts der Selbstverwaltung einer Gemeinde;

    Diese von der Gemeinde geltend gemachten Belange sind nicht so gravierend, dass durch die Genehmigung wesentliche Elemente der bisherigen oder zukünftigen gemeindlichen Planung zunichte gemacht würden (vgl. dazu, dass dies erforderlich wäre: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Juli 1999 - 1 A 11871/98 -, juris, Nr.: MWRE109189900).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 1 B 10286/01
    Entsprechendes würde im Übrigen auch für andere, dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht der Antragstellerin als Gemeinde nicht speziell zugeordnete öffentliche Belange gelten, etwa für den Natur- und Umweltschutz, so sich die Antragstellerin darauf beriefe (vgl. dazu Urteil des Senats vom 29. Juli 1999 - 1 A 11871/98.OVG - NuR 2000, 519, 520).
  • VG Schleswig, 14.06.2004 - 14 A 424/01
    Dass aber Gemeinden Gesundheitsbeeinträchtigungen ihrer Bürger als eigene Rechtsverletzung geltend machen können, wird überwiegend abgelehnt, weil sie nicht als Sachwalter ihrer Einwohner deren Individualinteressen wahrzunehmen haben (BVerfG, BayVBl. 1981, 185; BVerfGE 84, 209, 213, BauR 1995, 802, 804; BVerwG, NVwZ 1993, 884, 886; OVG Koblenz, NVwZ 1987, 71 und Urteil vom 29.7.1999 - 1 A 11871/98 - VGH Mannheim, NVwZ 1995, 1017; VGH München, DVBl. 1979, 673, 678 f. und DÖV 1986, 208; Johlen, DÖV 1989, 204, 206; ders., DVBl. 1989, 287, 290).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10154/99
    Der Senat kann letztlich hier offenlassen, ob Fälle denkbar sind, in denen überhaupt die Verbandsgemeinde in diesem Sinne gegenüber einer Fachplanung eigene Planungsbelange geltend machen kann - etwa im Bereich der ihr spezialgesetzlich gemäß § 67 Abs. 1 überantworteten Selbstverwaltungsaufgaben, wie z.B. den Aufgaben nach den Schulgesetzen, dem Brandschutz, dem Bau von zentralen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen, den dort genannten Sozialeinrichtungen sowie bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (zu dem Sonderfall Ausweisung von Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 im Flächennutzungsplan vgl. insoweit: Urteil des 1. Senats vom 29. Juli 1999, 1 A 11871/98.OVG, Umdruck S. 9 f.).
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