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   BAG, 14.05.2013 - 1 AZR 178/12   

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BAG, 14.05.2013 - 1 AZR 178/12 (https://dejure.org/2013,18796)
BAG, Entscheidung vom 14.05.2013 - 1 AZR 178/12 (https://dejure.org/2013,18796)
BAG, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - 1 AZR 178/12 (https://dejure.org/2013,18796)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Überstundenzuschlag für Mehrarbeit nach streikbedingtem Arbeitsausfall

  • openjur.de

    Überstundenzuschlag für Mehrarbeit nach streikbedingtem Arbeitsausfall

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Überstundenzuschlag für Mehrarbeit nach streikbedingtem Arbeitsausfall

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überstundenzuschlag für Mehrarbeit nach streikbedingtem Arbeitsausfall

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Überstundenzuschlag für Mehrarbeit nach streikbedingtem Arbeitsausfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 1971
  • DB 2013, 2804
  • JR 2014, 226
  • NZA-RR 2013, 554
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.07.2005 - 1 AZR 133/04

    Streikteilnahme während Freizeit

    Auszug aus BAG, 14.05.2013 - 1 AZR 178/12
    b) Ein anderes Auslegungsergebnis folgt auch nicht aus dem Senatsurteil vom 26. Juli 2005 (- 1 AZR 133/04 - BAGE 115, 247) .

    Der Entscheidung vom 26. Juli 2005 (- 1 AZR 133/04 - aaO) ist offenkundig nicht zu entnehmen, dass bei der Berechnung von Überstundenzuschlägen abweichend von der jeweiligen tarifvertraglichen Regelung eine Reduzierung der dienstplanmäßigen Arbeitszeit um die Dauer der Streikteilnahme zu erfolgen hat.

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 319/04

    Überstundenvergütung - tarifliche Erschwerniszulage

    Auszug aus BAG, 14.05.2013 - 1 AZR 178/12
    Sie hat damit nicht dargetan, dass die von ihr erbrachte Mehrarbeit, wie von § 7 Abs. 7 TVöD verlangt, auf Anordnung der Arbeitgeberin erfolgt ist, von dieser geduldet wurde oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig war (zu dieser Anforderung BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 319/04 - zu II 1 a der Gründe) .
  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 358/10

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag - Geld- und Werttransport Niedersachsen

    Auszug aus BAG, 14.05.2013 - 1 AZR 178/12
    Damit wird von den Tarifvertragsparteien ersichtlich das Ziel verfolgt, nur eine tatsächlich eingetretene besondere Arbeitsbelastung durch ein zusätzliches Entgelt auszugleichen (vgl. BAG 14. September 2011 - 10 AZR 358/10 - Rn. 26).
  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 647/07

    Tariflicher Überstundenzuschlag - Begriff "Arbeit leisten

    Auszug aus BAG, 14.05.2013 - 1 AZR 178/12
    Zeiten, in denen der Arbeitnehmer von der Arbeitsleistung befreit ist, fallen regelmäßig nicht hierunter (vgl. BAG 27. August 2008 - 5 AZR 647/07 - Rn. 9).
  • BAG, 30.10.2012 - 1 AZR 794/11

    Berechnung des streikbedingten Vergütungsabzugs

    Auszug aus BAG, 14.05.2013 - 1 AZR 178/12
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, gesetzeskonformen und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 30. Oktober 2012 - 1 AZR 794/11 - Rn. 10) .
  • LAG Niedersachsen, 08.12.2011 - 5 Sa 983/11

    Überstundenzuschlag bei streikbedingtem Arbeitsausfall im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 14.05.2013 - 1 AZR 178/12
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8. Dezember 2011 - 5 Sa 983/11 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.09.2018 - 10 AZR 496/17

    Arbeitszeitkonto - Stundenabbau - Zeitzuschläge

    Zeiten, in denen der Arbeitnehmer von der Arbeitsleistung befreit ist, fallen regelmäßig nicht hierunter (BAG 14. Mai 2013 - 1 AZR 178/12 - Rn. 12; 27. August 2008 - 5 AZR 647/07 - Rn. 10; für den Fall einer besonderen tarifvertraglichen Regelung zur Fortzahlung der Vergütung bei Freistellung von der Arbeit vgl. BAG 24. März 2010 - 10 AZR 58/09 - Rn. 22 f., BAGE 134, 34) .
  • LAG Nürnberg, 29.04.2014 - 1 Sa 315/13

    Eingruppierung - TVÜ/VKA - Sachbearbeiter - Jobcenter

    Ob das gerichtliche Mahn-/Klageverfahren als eigenständiger Arbeitsvorgang gesondert zu betrachten wäre (so wohl BAG v. 12.05.2004, 4 AZR 371/03, ZTR 2005, 89, möglicherweise nun a.A. BAG v. 21.08.2013, 4 AZR 933/11, ZTR 2013, 486), soll dahingestellt bleiben.
  • BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 301/20

    Pauschalentgelt nach dem KraftfahrerTV Bund

    Im Hinblick auf die Abweichung von der Vorgängerregelung in § 17 Abs. 3 BAT ist davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien bei Abschluss des TVöD bewusst davon abgesehen haben, bei der Regelung der Überstunden Zeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung einzubeziehen (BAG 14. Mai 2013 - 1 AZR 178/12 - Rn. 15; vgl. auch LAG Nürnberg 19. Dezember 2018 - 2 Sa 341/18 - zu B III 2 der Gründe; Burger in HK-TVöD/TV-L 4. Aufl. § 7 Rn. 99) .

    Er hat zum einen nicht behauptet, die Beklagte habe ihn angewiesen, in den verbleibenden Arbeitstagen der von ihm angeführten Wochen über seine dienstplanmäßig festgesetzte Arbeitszeit hinaus zu arbeiten, diese Arbeit sei jedenfalls geduldet oder zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen (vgl. BAG 14. Mai 2013 - 1 AZR 178/12 - Rn. 9) .

  • LAG Nürnberg, 19.12.2018 - 2 Sa 341/18

    Überstundenzuschläge - TVöD

    Im Übrigen hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 14.05.2013 - 1 AZR 178/12 - Rn 12 festgehalten, dass mit § 8 Abs. 1 Satz 1 TVöD von den Tarifvertragsparteien sichtlich das Ziel verfolgt wurde, nur eine tatsächlich eingetretene besondere Arbeitsbelastung durch ein zusätzliches Entgelt auszugleichen.
  • ArbG Freiburg, 04.04.2017 - 4 Ca 288/16

    Persönlicher Geltungsbereich - TVöD-VKA - Bühnentechniker - Befristung -

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, gesetzeskonformen und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr., vgl. etwa BAG 14. Mai 2013 - 1 AZR 178/12 - Rn. 11).
  • LAG Thüringen, 27.04.2017 - 4 Sa 168/15

    Tarifauslegung - zuschlagspflichtige Überstunden

    Auch der Verweis der Beklagten auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Nichtberücksichtigung von durch Streikteilnahme ausgefallener Arbeitszeit bei der Ermittlung von Überstunden (BAG vom 14. Mai 2013, 1 AZR 178/12, juris) führt zu keinem anderen Ergebnis, denn anders als bei einer Streikteilnahme, bei der der Arbeitnehmer selbst entscheidet der Arbeit fern zu bleiben, liegt der bezahlten Freistellung des Klägers eine, wenn auch an die tariflichen Vorgaben gebundene Entscheidung des Arbeitgebers, den Kläger freizustellen, zu Grunde, die es rechtfertigt diese Zeit auf die Erfüllung der monatlichen Sollarbeitszeit wie Zeiten des Urlaubs und der Krankheit anzurechnen.
  • ArbG Köln, 27.10.2014 - 17 Ca 6262/14

    Anspruch auf tarifliche Entfristung des Arbeitsvertrags sowie Verpflichtung der

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, gesetzeskonformen und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 14. Mai 2013 - 1 AZR 178/12 - Rn. 12; 30. Oktober 2012 - 1 AZR 794/11 - Rn. 10) .
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