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   BAG, 22.09.1961 - 1 AZR 36/60   

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https://dejure.org/1961,1074
BAG, 22.09.1961 - 1 AZR 36/60 (https://dejure.org/1961,1074)
BAG, Entscheidung vom 22.09.1961 - 1 AZR 36/60 (https://dejure.org/1961,1074)
BAG, Entscheidung vom 22. September 1961 - 1 AZR 36/60 (https://dejure.org/1961,1074)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Befristeter Arbeitsvertrag - Lehrkraft - Öffentliche Schule - Sachliche Gründe - Zeitvertrag - Kündigungsschutz - Unzulässige Kettenverträge

Papierfundstellen

  • BB 1961, 1237
  • DB 1961, 1587
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 05.05.1961 - 1 AZR 65/56

    Befristung eines Arbeitsvertrages - Sachliche Gründe - Haushaltsplanmäßige

    Auszug aus BAG, 22.09.1961 - 1 AZR 36/60
    Für das Fehlen sachlicher Gründe ist der Arbeitnehmer beweispflichtig (BAG vo 5. Mai 1961 - 1 AZR 65/56 - in Betrieb 1961, 1102, 1103).

    3Da Landesarbeitsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen , daß die Tätigkeit eines Lehrers an öffentlichen Schulen hoheitliche Tätigkeit ist und na ch den horgebrachten Grundsätzen des deutschen Schulrecht 3 grundsätzlich nur Beox.iten mit den im Beeintenverhältnis wurzelnden erhöhlten Pflichten übertragen werden soll und auch übertragen wird, V/enn der Beklagte - im vorliegenden Ball sogar im alleinigen Interesse der Klägerin; insoweit unterscheidet sich der vorliegende Ball grundsätzlich von dem im Ur teil des Senats vom 5- Mai 1961 - 1 AZR 65/56 - (Betrieb 1961, 1102, 1103) entschiedenen Fall, bei dem d? s Interes se des Arbeitgebers an der Befristung im Vordergrund stand - sich dazu entschloß, von diesen Grundsätzen abzugehon, dann war es sachgerecht, wenn er sich durch Befristung de Arbeitsvertrages die Möglichkeit offenhielt, bei nächster Gelegenheit wieder zu der grundsätzlichen Regelung zurücksukehren.

  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

    Auszug aus BAG, 22.09.1961 - 1 AZR 36/60
    Die Klägerin will damit offensichtlich die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgorichts über die sog. Kettenverträge, insbesondere die Grundsätze der Entscheidung BAG 1, 128 = AP r " 7 zu § 1 KSchG, auf ihren Pall angewandt wissen.
  • BAG, 21.12.1957 - 2 AZR 61/55

    Tarifordnung - Probezeit eines Arbeitsverhältnisses - Probearbeitsverhältnis -

    Auszug aus BAG, 22.09.1961 - 1 AZR 36/60
    Pie Klägerin kann sich darauf nicht berufen (BAG 5, 260 /2647 = AP Nr. 5 zu § 4 TVG in. zust.Anim v. Gotz Kueck; BAG Großer Senat AP Kr, 1 6 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag zu P 2 am '.Ende der Grunde), 2. Pie Befristung des Arbeitsvertrages war auch rechtsvdrksam, las ist nach dem obengenannten Beschluß des Gro ßen Senats immer dann der Fall, wenn bei Vertragsabschluß sachliche Gründe für die Befristung Vorgelegen haben und dem Arbeitnehmer nicht der Schutz zwingender Zündigungsschutzvorschriften entzogen wird.
  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 245/80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von

    Etwas anderes könnte nur gelten, wenn - wie in dem dem Urteil vom 22. September 1961 (1 AZR 36/60 - AP Nr. 20 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) zugrunde liegenden Sachverhalt - für einen ursprünglich im Beamtenverhältnis stehenden Lehrer allein in dessen Interesse nur im Einzelfall und für kurze Zeit eine Ausnahme von der Regel gemacht und er auf seinen ausdrücklichen Wunsch im Anstellungsverhältnis beschäftigt wird.
  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 254/81

    Erwerbsquelle - Lehrauftrag - Schutzbedürftigkeit - Teilzeitbeschäftigte Lehrer -

    Etwas anderes könnte nur gelten, wenn wie in dem dem Urteil vom 22.09.1961 (1 AZR 36/60 AP Nr. 20 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) zugrunde liegenden Sachverhalt für einen ursprünglich im Beamtenverhältnis stehenden Lehrer allein in dessem Interesse nur im Einzelfall und für kurze Zeit eine Ausnahme von der Regel gemacht und er auf seinen ausdrücklichen Wunsch im Angestelltenverhältnis beschäftigt wird.
  • BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 128/91

    Befristungsgrund; programmgestaltende Tätigkeit

    Da es sich bei dem Begriff der sachlichen Rechtfertigung der Befristung um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, kann das Revisionsgericht die Würdigung des sachlichen Grundes durch das Landesarbeitsgericht nur überprüfen, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Bewertung übersehen worden sind (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. u.a. Urteil vom 22. September 1961 - 1 AZR 36/60 - AP Nr. 20 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu 2 b der Gründe; BAGE 40, 177, 179 = AP Nr. 70 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 22. März 1985 - 7 AZR 487/84 - AP Nr. 89 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III 2 der Gründe).
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