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   VG Göttingen, 11.06.2019 - 1 B 447/18   

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VG Göttingen, 11.06.2019 - 1 B 447/18 (https://dejure.org/2019,18182)
VG Göttingen, Entscheidung vom 11.06.2019 - 1 B 447/18 (https://dejure.org/2019,18182)
VG Göttingen, Entscheidung vom 11. Juni 2019 - 1 B 447/18 (https://dejure.org/2019,18182)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Allgemeine Beweislastregelungen; Anhörung; Anscheinsbeweis; Beweislast, Zugang für einfachen Brief; mittels einfachen Brief; Ermittlungsaufwand; Fahrtenbuchauflage; Pauschales Bestreiten; Zugang von Willenserklärungen; Brief; Zugang

  • verkehrslexikon.de

    Zugang des Anhörungsschreibens zur Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrtenbuchauflagenanordnung - Zugang des Anhörungsschreibens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • OVG Niedersachsen, 06.04.2010 - 12 ME 47/10

    Rechtmäßigkeit einer für sofort vollziehbar erklärten Anordnung zur Führung eines

    Auszug aus VG Göttingen, 11.06.2019 - 1 B 447/18
    Die Vorschrift des § 41 Abs. 2 Satz 1 VwVfG i. V. m. § 1 NVwVfG, der zufolge ein schriftlicher Verwaltungsakt bei (formloser) Übermittlung durch die Post im Inland am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben gilt, ist vorliegend unanwendbar, da das Niedersächsische Verwaltungsverfahrensgesetz auf die behördliche Tätigkeit bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten keine Anwendung findet (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 2 NVwVfG) und es sich bei einem Anhörungsschreiben zudem nicht um einen Verwaltungsakt handelt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 06.04.2010 - 12 ME 47/10 -, juris, Rn. 7; BayVGH, Beschluss vom 10.10.2006, a. a. O.).

    Auch ein Rückgriff auf § 41 Abs. 2 Satz 1 VwVfG i. V. m. § 1 NVwVfG im Wege einer Analogie scheidet aus, da diese Bestimmung nicht Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 06.04.2010, a. a. O.; Stelkens: in Stelkens/Bonk/Sachs, 9. Aufl. 2018, VwVfG, § 41, Rn. 10; anders noch VG Göttingen, Beschluss (Einzelrichter) vom 27.09.2018 - 1 B 289/17 -, juris, Rn. 9).

    Insoweit wird im Grundsatz als ausreichend erachtet, wenn die Übersendung anhand eines Datensatzauszugs nachvollzogen werden kann (vgl. zur ständigen Rechtsprechung des Nds. OVG, Beschlüsse vom 10.03.2006 - 12 ME 48/06 -, juris, Rn. 12 f.; vom 17.09.2007 - 12 ME 225/07 -, juris, Rn. 4; vom 06.04.2010, a. a. O., Rn. 6 f. m. w. N.).

  • VGH Bayern, 10.10.2006 - 11 CS 06.607
    Auszug aus VG Göttingen, 11.06.2019 - 1 B 447/18
    Im Ausgangspunkt zu Recht weist sie zwar darauf hin, dass die Verfolgungsbehörde die materielle Beweislast für die rechtzeitige Anhörung und den Zugang eines Anhörungsschreibens trägt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10.10.2006 - 11 CS 06.607 - juris, Rn. 19; Urteil vom 18.02.2016 - 11 BV 15.1164 - juris, Rn. 20; VG Bayreuth, Beschluss vom 17.05.2018 - B 1 S 18.174 -, juris, Rn. 40).

    Die Vorschrift des § 41 Abs. 2 Satz 1 VwVfG i. V. m. § 1 NVwVfG, der zufolge ein schriftlicher Verwaltungsakt bei (formloser) Übermittlung durch die Post im Inland am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben gilt, ist vorliegend unanwendbar, da das Niedersächsische Verwaltungsverfahrensgesetz auf die behördliche Tätigkeit bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten keine Anwendung findet (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 2 NVwVfG) und es sich bei einem Anhörungsschreiben zudem nicht um einen Verwaltungsakt handelt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 06.04.2010 - 12 ME 47/10 -, juris, Rn. 7; BayVGH, Beschluss vom 10.10.2006, a. a. O.).

    Bei unselbständigen Verfahrenshandlungen kommt es wegen Fehlens einer gesetzlichen Regelung, die eine Zugangsvermutung aufstellt, entsprechend § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB vielmehr uneingeschränkt auf den tatsächlichen Zugang der fraglichen Erklärung an den Adressaten an (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10.10.2006, a. a. O.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Aufl. 2019, § 41, Rn. 3).

  • VGH Bayern, 18.02.2016 - 11 BV 15.1164

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs

    Auszug aus VG Göttingen, 11.06.2019 - 1 B 447/18
    Im Ausgangspunkt zu Recht weist sie zwar darauf hin, dass die Verfolgungsbehörde die materielle Beweislast für die rechtzeitige Anhörung und den Zugang eines Anhörungsschreibens trägt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10.10.2006 - 11 CS 06.607 - juris, Rn. 19; Urteil vom 18.02.2016 - 11 BV 15.1164 - juris, Rn. 20; VG Bayreuth, Beschluss vom 17.05.2018 - B 1 S 18.174 -, juris, Rn. 40).

    Gleichwohl kann die Behörde der ihr insoweit obliegenden Beweispflicht hinsichtlich des Zugangs auch nach den Grundsätzen des Beweises des ersten Anscheins genügen, wenn sie Tatsachen vorträgt, aus denen nach allgemeiner Lebenserfahrung geschlossen werden kann, dass der Empfänger ein Schreiben tatsächlich erhalten haben muss (vgl. BayVGH, Urteil vom 18.02.2016, a. a. O.; Beschluss vom 11.05.2011 - 7 C 11.232 - juris, Rn. 2; SächsOVG, Beschluss vom 16.07.2012 - 3 A 663/10 - juris, Rn. 7).

  • VG Göttingen, 27.09.2018 - 1 B 289/17

    Unterlassene Anhörung; fortwährende Aufbewahrungsfrist; Aufbewahrungsfrist;

    Auszug aus VG Göttingen, 11.06.2019 - 1 B 447/18
    Die im Bescheid ausgeführte typisierende Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO unterliegt keinen rechtlichen Bedenken (vgl. dazu ausführlich VG Göttingen, Beschluss vom 27.09.2018 - 1 B 289/17 -, juris, Rn. 6).

    Auch ein Rückgriff auf § 41 Abs. 2 Satz 1 VwVfG i. V. m. § 1 NVwVfG im Wege einer Analogie scheidet aus, da diese Bestimmung nicht Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 06.04.2010, a. a. O.; Stelkens: in Stelkens/Bonk/Sachs, 9. Aufl. 2018, VwVfG, § 41, Rn. 10; anders noch VG Göttingen, Beschluss (Einzelrichter) vom 27.09.2018 - 1 B 289/17 -, juris, Rn. 9).

  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

    Auszug aus VG Göttingen, 11.06.2019 - 1 B 447/18
    Verzögerte Ermittlungshandlungen der Behörde schließen deshalb die Fahrtenbuchanordnung nicht aus, wenn feststeht, dass die Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich war (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 -, Buchholz 442.16, Nr. 17 zu § 31 a StVZO; Nds. OVG, Beschluss vom 02.11.2004 - 12 ME 413/04 -, juris, Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - 8 A 280/05

    Fahrtenbuchauflage schon nach erstmaliger Begehung einer

    Auszug aus VG Göttingen, 11.06.2019 - 1 B 447/18
    Für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Fahrtenbuchauflage ist im Übrigen unerheblich, ob es sich um einen erstmaligen Verstoß bei bisheriger Unfallfreiheit handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.07.1986 - 7 B 234/85 -, NJW 1987, 143; OVG NRW, Urteil vom 30.11.2005 - 8 A 280/05 -, juris, Rn. 32 ff. m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 12 LB 76/14

    Verhängung einer Fahrtenbuchauflage erst geraume Zeit nach dem Verkehrsverstoß

    Auszug aus VG Göttingen, 11.06.2019 - 1 B 447/18
    Dabei darf sich die Behörde - wie hier die Antragsgegnerin - bei der Bemessung des Gewichts einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften an dem Bewertungssystem nach der Anlage 13 zu § 40 FeV orientieren (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 08.07.2014 - 12 LB 76/14 -, juris, Rn. 28 und vom 10.02.2011 - 12 LB 318/08 -, juris, Rn. 21).
  • BVerwG, 17.07.1986 - 7 B 234.85

    Fahrtenbuchauflage - Zulässigkeit - Einmaliger Verkehrsverstoß - Rotlichtverstoß

    Auszug aus VG Göttingen, 11.06.2019 - 1 B 447/18
    Für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Fahrtenbuchauflage ist im Übrigen unerheblich, ob es sich um einen erstmaligen Verstoß bei bisheriger Unfallfreiheit handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.07.1986 - 7 B 234/85 -, NJW 1987, 143; OVG NRW, Urteil vom 30.11.2005 - 8 A 280/05 -, juris, Rn. 32 ff. m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 08.11.2004 - 12 LA 72/04

    Erfordernis weiterer Ermittlungen zur Identität des Fahrers eines Fahrzeug, mit

    Auszug aus VG Göttingen, 11.06.2019 - 1 B 447/18
    Die Kausalität zwischen der verzögerten Anhörung und der Nichtfeststellung des Kraftfahrzeugführers ist insbesondere auch dann zu verneinen, wenn sich der Fahrzeughalter nicht bereits im Ordnungswidrigkeitenverfahren, sondern erst in dem sich daran anschließenden Verwaltungsverfahren betreffend die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs auf eine fehlende Erinnerung an den Fahrzeugführer beruft (ständige Rechtsprechung, vgl. nur Nds. OVG, Beschluss vom 08.11.2004 - 12 LA 72/04 -, juris, Rn. 5 und VG Göttingen, Urteil vom 08.07.2013 - 1 A 239/11 -, juris, Rn. 18 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2011 - 12 LB 318/08

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches für einen Zeitraum

    Auszug aus VG Göttingen, 11.06.2019 - 1 B 447/18
    Dabei darf sich die Behörde - wie hier die Antragsgegnerin - bei der Bemessung des Gewichts einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften an dem Bewertungssystem nach der Anlage 13 zu § 40 FeV orientieren (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 08.07.2014 - 12 LB 76/14 -, juris, Rn. 28 und vom 10.02.2011 - 12 LB 318/08 -, juris, Rn. 21).
  • OVG Niedersachsen, 02.11.2004 - 12 ME 413/04

    Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches; Beschwerde gegen die Anordnung der

  • VGH Bayern, 08.03.2013 - 11 CS 13.187

    Fahrtenbuchauflage

  • VG Göttingen, 08.07.2013 - 1 A 239/11

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsmessung; Piezoelektrische Messfühler;

  • VG München, 30.06.2014 - M 23 S 14.652

    Fahrtenbuchauflage; Zumutbarkeit polizeilicher Ermittlungen; Qualität des

  • OVG Niedersachsen, 17.09.2007 - 12 ME 225/07

    Bestimmung eines Ersatzfahrzeugs bei der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage;

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 10 S 1162/13

    Verlässlichkeit geeichter Geschwindigkeitsmessgeräte; Privilegierung von

  • OVG Sachsen, 16.07.2012 - 3 A 663/10

    Zur Frage der Geltung des Verwaltungsverfahrensgesetzes für die Tätigkeit des

  • VGH Bayern, 11.05.2011 - 7 C 11.232

    Prozesskostenhilfe; fehlende Erfolgsaussichten; Rundfunkgebühren; Übermittlung

  • OVG Niedersachsen, 01.02.2013 - 12 LA 122/12

    Maßgeblichkeit der Einschätzung der Ordnungswidrigkeitenbehörde für die

  • OVG Saarland, 18.07.2016 - 1 B 131/16

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung bei der

  • OVG Niedersachsen, 23.07.2009 - 12 ME 107/09

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer

  • OVG Niedersachsen, 10.03.2006 - 12 ME 48/06

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der befristeten Führung eines Fahrtenbuches;

  • VG Göttingen, 10.04.2019 - 1 B 488/18

    Evidenzkontrolle; Fahrtenbuchauflage; Messfoto, Qualität des;

  • OVG Niedersachsen, 11.05.1999 - 12 L 2087/99

    Fahrtenbuchauflage; Rechtmäßigkeit der Anordnung; Aussageverweigerungsrecht

  • VG Bayreuth, 17.05.2018 - B 1 S 18.174

    Führung eines Fahrtenbuches

  • VG Göttingen, 16.12.2009 - 1 A 210/09

    Kausalität zwischen Mitwirkungshandlung des Halters und einer

  • VG Schwerin, 03.07.2019 - 7 B 1100/19

    Verkürzung des Rechtsschutzes durch Ausschluss der aufschiebenden Wirkung eines

    Sie orientiert sich an Nr. 46.11 sowie Nr. 1.5 Satz 1 des "Streitwertkatalogs 2013" (vgl. den Beschluss des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 11. Juni 2019 - 1 B 447/18 -, juris Rn. 24).
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