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   BVerwG, 13.07.1977 - 1 B 85.77   

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https://dejure.org/1977,1778
BVerwG, 13.07.1977 - 1 B 85.77 (https://dejure.org/1977,1778)
BVerwG, Entscheidung vom 13.07.1977 - 1 B 85.77 (https://dejure.org/1977,1778)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juli 1977 - 1 B 85.77 (https://dejure.org/1977,1778)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.03.1966 - III B 119.65

    Feststellung des Beginns einer Klagefrist bei fehlerhaftem Zusatz zu einer

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1977 - 1 B 85.77
    Das trifft auf den vom Kläger beanstandeten Zusatz nicht zu (Urteil vom 2. Mai 1958 - BVerwG I C 115.56 - [NJW 1958, 1554]; Beschluß vom 21. März 1966 - BVerwG III B 119.65 - [DÖV 1966, 431 Nr. 106, nur Leitsatz]).
  • BVerwG, 02.05.1958 - I C 115.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1977 - 1 B 85.77
    Das trifft auf den vom Kläger beanstandeten Zusatz nicht zu (Urteil vom 2. Mai 1958 - BVerwG I C 115.56 - [NJW 1958, 1554]; Beschluß vom 21. März 1966 - BVerwG III B 119.65 - [DÖV 1966, 431 Nr. 106, nur Leitsatz]).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1977 - 1 B 85.77
    Etwas anderes läßt sich auch dem vom Kläger angeführten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 1975 (BVerfGE 40, 95; NJW 1975, 1597) nicht entnehmen.
  • BVerwG, 06.03.2000 - 9 B 81.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Überprüfbarkeit des

    Soweit sich die Beschwerde auf die mangelhaften deutschen Sprachkenntnisse des Klägers beruft, übersieht sie, daß auch der Ausländer im Asylrechtsstreit nach § 55 VwGO in Verbindung mit § 184 GVG grundsätzlich gehalten ist, für einen schriftlichen Vortrag seines Rechtsschutzbegehrens in deutscher Sprache Sorge zu tragen (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Beschluß vom 14. August 1974 - BVerwG 1 B 3.74 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 27; Beschluß vom 13. Juli 1977 - BVerwG 1 B 85.77 - und Beschluß vom 8. Februar 1996 - BVerwG 9 B 418.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 272 = NJW 1996, 1553).
  • BVerwG, 13.06.2000 - 9 B 251.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Bindung des Berufungsgerichts

    Soweit sich die Beschwerde auf die mangelhaften deutschen Sprachkenntnisse des Klägers beruft, übersieht sie, daß auch der Ausländer im Asylrechtsstreit nach § 55 VwGO in Verbindung mit § 184 GVG grundsätzlich gehalten ist, für einen schriftlichen Vortrag seines Rechtsschutzbegehrens in deutscher Sprache Sorge zu tragen (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Beschluß vom 14. August 1974 - BVerwG 1 B 3.74 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 27; Beschluß vom 13. Juli 1977 - BVerwG 1 B 85.77 - ; Beschluß vom 8. Februar 1996 - BVerwG 9 B 418.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 272 = NJW 1996, 1553 und Beschluß vom 6. März 2000 - BVerwG 9 B 81.00 - ).
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