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   BVerfG, 20.04.1977 - 1 BvR 1023/76   

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BVerfG, 20.04.1977 - 1 BvR 1023/76 (https://dejure.org/1977,12165)
BVerfG, Entscheidung vom 20.04.1977 - 1 BvR 1023/76 (https://dejure.org/1977,12165)
BVerfG, Entscheidung vom 20. April 1977 - 1 BvR 1023/76 (https://dejure.org/1977,12165)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 21.11

    Änderung der Sach- und Rechtslage; Berechtigtenstellung; besatzungshoheitliche

    Die Bindung nach § 144 Abs. 6 VwGO besteht jedoch nur auf der Grundlage des vom Tatsachengericht im ersten Rechtsgang festgestellten Sachverhalts, der sich durch neue Tatsachenermittlungen und weitere Beweisaufnahmen im zweiten Rechtsgang ändern kann (zur Parallelvorschrift des § 126 Abs. 5 FGO vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 20. April 1977 - 1 BvR 1023/76 - HFR 1977, 450).

    Da das Revisionsurteil die veränderte Tatsachengrundlage noch nicht beurteilt hatte, kann es für sie keine bindende Aussage getroffen haben (so im Ergebnis auch BGH, Urteil vom 3. April 1985 - IVb ZR 18/84 - NJW 1985, 2029; stRspr des BFH, Nachweise bei Ruban, a.a.O. Rn. 27; BVerfG, Beschluss vom 20. April 1977 a.a.O.; Eichberger, a.a.O. Rn. 125 m.w.N. in Fußnote 317).

  • BFH, 07.08.1990 - VII R 120/89

    Bestimmte Äußerung des Finanzamtes als Abrechnungsbescheid - Bindung an die

    Es entspricht aber ständiger Rechtsprechung des BFH und der anderen obersten Gerichtshöfe, daß diese Bindung u. a. dann nicht eingreift, wenn nach der Zurückverweisung eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung eintritt oder im zweiten Rechtsgang (oder in den folgenden Rechtsgängen) ein anderer Sachverhalt zutage tritt (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 6. Februar 1973 GmS-OGB 1/72, BFHE 109, 206, 209 f.; BFH-Beschluß vom 11. Juni 1987 VIII B 16/87, BFH/NV 1987, 803, 804, mit Hinweisen; Senatsurteil vom 8. November 1983 VII R 141/82, BFHE 140, 11, 13, BStBl II 1984, 317, mit Hinweisen; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 20. April 1977 1 BvR 1023/76, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1977, 450).
  • BFH, 31.08.2006 - IX B 40/06

    Bindung im zweiten Rechtsgang

    Diese Bindung, an deren Verfassungsmäßigkeit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) keine Zweifel bestehen (BVerfG-Beschluss vom 20. April 1977 1 BvR 1023/76, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1977, 450), schließt eine Zulassung der Revision nach Maßgabe des § 115 FGO wegen der bereits entschiedenen Rechtsfragen aus.
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