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   BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 1.93   

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https://dejure.org/1993,686
BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 1.93 (https://dejure.org/1993,686)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.1993 - 1 C 1.93 (https://dejure.org/1993,686)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 1993 - 1 C 1.93 (https://dejure.org/1993,686)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Streitwert - Wartefrist - Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 178 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1994, 182 (Ls.)
  • DVBl 1994, 545 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90

    Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 1.93
    Zum Einbürgerungsanspruch von Palästinensern, die keine andere Staatsangehörigkeit besitzen, nach Art. 2 des Gesetzes zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 29. Juni 1977, BGBl I S. 1101 (Parallelentscheidung zum Urteil vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 45.90 - Buchholz 133 AG-StlMindÜbk Nr. 1 - NVwZ 1993, 782).

    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß Rechtsgrundlage für den vom Kläger geltend gemachten Einbürgerungsanspruch nicht das Übereinkommen vom 30. August 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit (BGBl 1977 II S. 598, 1219) - StlMindÜbk -, sondern das zu seiner Ausführung erlassene Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 29. Juni 1977 (BGBl I S. 1101) - AG-StlMindÜbk - ist (vgl. dazu im einzelnen Senatsurteil vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 45.90 - Buchholz 133 AG-StlMindÜbk Nr. 1 S. 2 f. = NVwZ 1993, 782 [783]).

    Aus dem systematischen Zusammenhang und der Entstehungsgeschichte des Staatenlosen-Übereinkommens ergibt sich, daß Palästinenser, die keine andere Staatsangehörigkeit erworben haben, staatenlos im Sinne des Art. 1 Abs. 1 StlÜbk und damit auch im Sinne des Art. 2 Satz 1 AG-StlMindÜbk sind, ohne daß es auf die Klärung der politisch und rechtlich umstrittenen Frage ankommt, ob es eine palästinensische Staatsangehörigkeit gibt (Urteil vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 45.90 - aaO. S. 4 f. bzw. S. 783 f.).

    a) Zum Erfordernis des dauernden Aufenthalts hat der Senat in seinem Urteil vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 45.90 - aaO. S. 7 ff. bzw. S. 784 f. ausgeführt:.

    Das erklärt sich dadurch, daß dieses Gesetz der normativen Ausfüllung der Bestimmungen des Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit dient, insbesondere den durch den Einbürgerungsanspruch begünstigten Personenkreis festlegt (Urteil vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 45.90 - aaO. S. 3 bzw. S. 783), jedoch auf weitere Einzelregelungen wie z.B. die Rechtsfolgen einer kurzfristigen Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts verzichtet.

    Durch sie soll auch nicht ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis oder sonst eine enge Verbundenheit zwischen dem Bewerber und der Bundesrepublik Deutschland nachgewiesen werden, wie der Senat im Urteil vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 45.90 - (aaO. S. 6 bzw. S. 784) gegenüber der Darstellung in der Denkschrift zu dem Übereinkommen (BT-Drucks. 8/12 S. 27) dargelegt hat.

  • BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81

    Zulässigkeit der Ausweisung eines Ausländers wegen mehrfacher Vorstrafen -

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 1.93
    Insofern liegt es hier anders als in den Fällen, in denen der erkennende Senat die Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des für besondere aufenthaltsrechtliche Vergünstigungen vorausgesetzten Aufenthalts nach Sinn und Zweck der einschlägigen Gesetze für schädlich erachtet hat (BVerwGE 67, 47 [49]; 82, 117 [122]).
  • BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 57.87

    Entbehrlichkeit einer Vorabentscheidung - Antrag auf mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 1.93
    Insofern liegt es hier anders als in den Fällen, in denen der erkennende Senat die Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des für besondere aufenthaltsrechtliche Vergünstigungen vorausgesetzten Aufenthalts nach Sinn und Zweck der einschlägigen Gesetze für schädlich erachtet hat (BVerwGE 67, 47 [49]; 82, 117 [122]).
  • BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 122.80

    Staatsangehörigkeit - Nichteheliches Kind - Wiedereinbürgerung -

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 1.93
    Wer in Deutschland als Sohn einer ägyptischen Mutter geboren ist, wird - wie der Senat mangels entsprechender Darlegungen des Berufungsgerichts selbst prüfen kann (BVerwGE 68, 220 [229]) - nach ägyptischem Staatsangehörigkeitsrecht nur dann als ägyptischer Staatsangehöriger angesehen, wenn sein Vater unbekannt, von unbekannter Nationalität oder staatenlos ist, wenn er selbst innerhalb eines Jahres nach Erreichung der Volljährigkeit durch Erklärung gegenüber dem ägyptischen Innenminister für die ägyptische Staatsangehörigkeit optiert und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Ägypten begründet hat und wenn der Innenminister nicht innerhalb eines Jahres nach Eingang der Optionserklärung widerspricht (vgl. Art. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes der Arabischen Republik Ägypten vom 22. Mai 1975, abgedruckt bei Bergmann/Ferid, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht, Loseblattsammlung, Stand: 1993, Arabische Republik Ägypten, S. 3).
  • BVerwG, 19.05.1987 - 1 C 13.84

    Ausländerrecht - Aufenthaltsberechtigung - Aufenthaltsunterbrechung -

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 1.93
    Die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts ist dadurch nicht unterbrochen worden, wie sich aus der auch hier anwendbaren Vorschrift des § 72 Abs. 2 Satz 2 AuslG 1990 ergibt (vgl. auch Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 1 C 13.84 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 10 S. 14 f.).
  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 16.87

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erwerb der österreichischen

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 1.93
    Weder aus den Feststellungen des Berufungsgerichts noch aus den nach dem Berufungsverfahren eingetretenen unstreitigen und hier ausnahmsweise berücksichtigungsfähigen (Urteil vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 16.87 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 64 S. 22) Umständen ergibt sich, daß der Aufenthalt des Klägers diesen Anforderungen nicht genügte.
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 25.96

    Ausländerrecht - Bestimmung des gewähnlichen Aufenthalts bei Verbüßung einer

    Nr. 1 und vom 28. September 1993 - BVerwG 1 C 1.93 - Buchholz a.a.O. Nr. 2; Beschluß vom 29. September 1995 - BVerwG 1 B 236.94 - Buchholz 402.240 § 89 AuslG 1990 Nr. 1).
  • BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 31.03

    Gewöhnlicher Aufenthalt; dauernder Aufenthalt; rechtmäßiger Aufenthalt;

    Davon ist der Senat auch hinsichtlich des ähnlich gefassten Art. 2 Satz 1 AG-StlMindÜbK ausgegangen, der auf einen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt "seit fünf Jahren" abstellt (Urteil vom 28. September 1993 - BVerwG 1 C 1.93 - Buchholz 133 AG-StlMindÜbK Nr. 2 = InfAuslR 1994, 35).

    Die § 89 Abs. 3 AuslG zugrunde liegende Wertung hat der Senat im Übrigen auch in dem bereits erwähnten Urteil zu Art. 2 Satz 1 AG-StlMindÜbK herangezogen, in dem er entschieden hat, dass die Erfüllung der in dieser Vorschrift vorgesehenen fünfjährigen Wartefrist nicht durch eine kurzfristige Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts ausgeschlossen wird, die auf einem um vier Tage verspäteten Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsbefugnis beruht (vgl. Urteil vom 28. September 1993 - BVerwG 1 C 1.93 - a.a.O.).

  • BVerwG, 11.01.1994 - 1 C 35.93

    Auslegung des Begriffs Abkömmling - Bestehen eines Einbürgerungsanspruchs -

    Streitwertbeschluss: Der Wert des Streitgegenstandes wird unter entsprechender Abänderung der Streitwertbeschlüsse des Verwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs für alle Rechtszüge gemäß § 25 Abs. 1 Satz 3, § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG i.V.m. einer entsprechenden Anwendung des § 5 ZPO auf je 30 000 DM festgesetzt (vgl. Beschluß vom 28. September 1993 - BVerwG 1 C 1.93 -).
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