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AG Krefeld, 06.10.2014 - 1 C 441/13 |
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Volltextveröffentlichung
- urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)
Abtretung verstößt nicht gegen RDG -> Günstigere Angebote sind nur relevant, wenn sie aus dem... | Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Haftungsreduzierung/Versicherung; Rechtsdienstleistungsgesetz/RBerG; Zustellung/Abholung; ...
Wird zitiert von ...
- AG Bad Urach, 29.11.2013 - 1 C 440/13
Fristlose Kündigung eines Mobilfunkvertrags durch den Anbieter: Berechnung des …
Nach Teilrücknahmen bezüglich ursprünglich geltend gemachter Inkasso- und Kontoführungskosten von 92,- EUR und 20,- EUR (vorliegendes Verfahren) bzw. von 95,- EUR und 20,- EUR (ursprüngliches Verfahren 1 C 441/13) beantragt die Klägerin,.(im ursprünglichen, unter Az. geführten 1 C 441/13, jetzt hinzuverbundenen Verfahren) die beklagte Partei zu verurteilen, an sie 582, 58 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 01.12.2011 nebst 15,- EUR Mahnkosten sowie 8, 61 EUR Bankrücklastkosten und 101, 40 EUR vorgerichtliche Anwaltskosten zu zahlen.