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   VG Saarlouis, 21.11.2005 - 1 K 239/04   

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VG Saarlouis, 21.11.2005 - 1 K 239/04 (https://dejure.org/2005,32191)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 21.11.2005 - 1 K 239/04 (https://dejure.org/2005,32191)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 21. November 2005 - 1 K 239/04 (https://dejure.org/2005,32191)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 50.75

    Wiederholung der ärztlichen Vorprüfung im Fach Physiologie - Verstoß gegen das

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.11.2005 - 1 K 239/04
    Unsachlich wäre deshalb etwa eine Bewertung dann, wenn die Prüfer ihrer Verärgerung über schwache Prüfungsleistungen - oder wie hier die Notwendigkeit einer wiederholten Hilfestellung - freien Lauf ließen und dadurch die Gelassenheit und emotionale Distanz verlieren würden, ohne die eine gerechte Beurteilung schwerlich gelingen kann (vgl. zum Sachlichkeitsgebot in der mündlichen Prüfung und zu den Rechtsfolgen eventueller "Ausrutscher" und "Entgleisungen" der Prüfer: BVerwGE 55, 355 [359 f.]).
  • OVG Saarland, 08.06.2005 - 3 Q 13/05

    Neubewertung einer mündlichen Abiturprüfung

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.11.2005 - 1 K 239/04
    Zur Begründungspflicht der Prüfer hat die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 13.01.2005 - 1 K 412/03 -, bestätigt durch Beschluss des OVG vom 08.06.2005 - 3 Q 13/05 - hervorgehoben, dass das aus dem Grundrechtsschutz der Art. 12 Abs. 1 GG und 19 Abs. 4 GG herzuleitende Informationsrecht des Prüflings sich grundsätzlich auch auf eine angemessene Begründung der Prüfungsentscheidung, d.h. auf die Bekanntgabe der wesentlichen Gründe, weshalb die Prüfer zu einer bestimmten Bewertung der schriftlichen und/oder mündlichen Prüfungsleistungen gelangt sind, erstreckt.
  • VG Saarlouis, 13.01.2005 - 1 K 412/03
    Auszug aus VG Saarlouis, 21.11.2005 - 1 K 239/04
    Zur Begründungspflicht der Prüfer hat die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 13.01.2005 - 1 K 412/03 -, bestätigt durch Beschluss des OVG vom 08.06.2005 - 3 Q 13/05 - hervorgehoben, dass das aus dem Grundrechtsschutz der Art. 12 Abs. 1 GG und 19 Abs. 4 GG herzuleitende Informationsrecht des Prüflings sich grundsätzlich auch auf eine angemessene Begründung der Prüfungsentscheidung, d.h. auf die Bekanntgabe der wesentlichen Gründe, weshalb die Prüfer zu einer bestimmten Bewertung der schriftlichen und/oder mündlichen Prüfungsleistungen gelangt sind, erstreckt.
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.11.2005 - 1 K 239/04
    Da der Kläger neben Verfahrensfehlern - die nach vorstehenden Ausführungen lediglich zu dem Erfolg seiner Klage mit dem weiteren Hilfsbegehren führen könnten -vor allem Bewertungsfehler der Prüfer geltend macht, ist zum Prüfungsmaßstab für die gerichtliche Kontrolle weiter anzumerken, dass auch nach der jüngeren verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. nur die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 17.04.1991 -1 BvR 419/81 und 213/81- BVerfGE 84, 34 f. = NJW 1991, 2005 f.) Prüfungsentscheidungen nicht in vollem Umfange der gerichtlichen Überprüfung zugänglich sind.
  • FG Saarland, 21.02.2006 - 1 K 115/02

    Streitwert für den Ausweis von über dem Höchstbetrag liegenden

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.11.2005 - 1 K 239/04
    Weiter müssen nach der prüfungsrechtlichen Rechtsprechung sowohl Verfahrensfehler als auch Bewertungsfehler in dem Sinne wesentlich seien, dass sie die Prüfungsentscheidung beeinflusst haben, wobei es bereits genügt, dass ein solcher Einfluss auf das Ergebnis der Prüfung nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. hierzu nur Urteil der Kammer vom 05.05.2004 in 1 K 115/02 m.z.w.N.).
  • VG Koblenz, 13.10.2006 - 7 L 1432/06

    Mündliche Nachprüfung blieb ohne Erfolg

    Der Prüfung des Gerichts entzogen sind daher die Einordnung des Schwierigkeitsgrads - 5 - - 6 - einer Aufgabe, die Gewichtung der verschiedenen Aufgaben, die Würdigung der Qualität der Lösungsdarstellung, die Bewertung von Stärken, Schwächen und Mängeln der Bearbeitung sowie letztlich auch die Entscheidung, ob eine Prüfungsleistung noch als bestanden gelten kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2004, a.a.O.; VG Saarlouis, Urteil vom 21. November 2005 - 1 K 239/04 -, nach juris).

    Nicht nur, dass es alleinige Aufgabe des jeweiligen Prüfers - und nicht des Prüflings - ist, den Schwierigkeitsgrad der Aufgaben einzuordnen und diese zu gewichten, er ist es letztlich, der - sofern wie hier keine (Einzel-)Bewertungsrügen durchgreifen - entscheidet, ob eine Prüfungsleistung in der Gesamtschau des gesamten Prüfungsablaufs noch als bestanden gelten kann (vgl. VG Saarlouis, Urteil vom 21. November 2005, a.a.O.).

  • LAG Niedersachsen, 11.01.2011 - 16 Sa 407/10

    Sachlicher Grund für eine auflösende Bedingung bzgl. eines Arbeitsverhältnisses

    43 Bei prüfungsspezifischen Wertungen verbleibt der Prüfungsbehörde ein die gerichtliche Kontrolle einschränkender Entscheidungsspielraum, dessen Überprüfung darauf beschränkt ist, ob Verfahrensfehler oder Verstöße gegen anzuwendendes Recht vorliegen, ob der Prüfer von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen oder sonst willkürlich gehandelt hat (VG Köln vom 26. Februar 2009 - 6 K 1421/06 - juris; VG Saarland vom 21. November 2005 - 1 K 239/04 - juris).
  • VG Saarlouis, 19.01.2011 - 5 K 1527/09

    Gerichtliche Überprüfung einer Jägerprüfung

    Hessischer VGH, Urteil vom 07.01.1988 - 3 UE 155/85 -, ESVGH 39, 71 = Jagdrechtliche Entscheidungen V Nr. 122; VG Saarlandes, Urteil vom 21.11.2005 - 1 K 239/04 -, zit. nach juris.
  • VG Koblenz, 12.10.2006 - 7 K 569/05

    Anspruch eines juristischen Prüflings auf Neubewertung und Neubescheidung von

    Der Prüfung des Gerichts entzogen sind daher die Einordnung des Schwierigkeitsgrads einer Aufgabe, die Gewichtung der verschiedenen Aufgaben, die Würdigung der Qualität der Lösungsdarstellung, die Bewertung von Stärken, Schwächen und Mängeln der Bearbeitung sowie letztlich auch die Entscheidung, ob eine Prüfungsleistung noch als bestanden gelten kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2004, a.a.O.; VG Saarlouis, Urteil vom 21. November 2005 - 1 K 239/04 -, nach [...]).
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