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   VG Frankfurt/Main, 12.12.2012 - 1 K 2973/12.F.A   

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VG Frankfurt/Main, 12.12.2012 - 1 K 2973/12.F.A (https://dejure.org/2012,41956)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12.12.2012 - 1 K 2973/12.F.A (https://dejure.org/2012,41956)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - 1 K 2973/12.F.A (https://dejure.org/2012,41956)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Frankfurt/Main, 11.03.2011 - 7 L 702/11

    Aussetzung der Überstellung nach Polen wegen möglicher PTBS

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.12.2012 - 1 K 2973/12
    Die Überstellung der Kläger unterblieb jedoch, weil das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 11.02.2011 (7 L 702/11.F.A) die aufschiebende Wirkung einer gegen die Bescheide noch zu erhebenden Klage mit der Begründung anordnete, es sei nicht hinreichend auszuschließen, dass die Überstellung nach Polen zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Klägerin zu 1, die an einer posttraumatischen Belastungsstörung leide, in ihrem Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit verletzen könne.

    Das Gericht hat neben der Gerichtsakte vier Hefter Behördenakten sowie die Akten der Verfahren 7 L 702/11.F.A, und 7 L 3238/11.F.A beigezogen.

    Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, der zu dem Beschluss der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 11.02.2011 (7 L 702/11.F.A) geführt hat, stellt einen solchen Rechtsbehelf nicht dar.

    Wäre eine solche Klage erhoben worden, dann wäre ihr aufgrund des Beschlusses vom 11.02.2011 (7 L 702/11.F.A) auch aufschiebende Wirkung zugekommen, denn mit diesem Beschluss wurde die aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Klage angeordnet.

  • VG Frankfurt/Main, 23.11.2011 - 7 L 3238/11

    Subsidiärer Schutz, Dublin II-VO, Dublinverfahren, Polen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.12.2012 - 1 K 2973/12
    Auf einen entsprechenden Antrag hin erließ das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 23.11.2011 (7 L 3238/11.F.A) eine einstweilige Anordnung, mit der die Beklagte verpflichtet wurde, der zuständigen Ausländerbehörde des Main-Kinzig-Kreises mitzuteilen, dass eine Überstellung der Kläger nach Polen nicht erfolgen darf.

    Das Gericht hat neben der Gerichtsakte vier Hefter Behördenakten sowie die Akten der Verfahren 7 L 702/11.F.A, und 7 L 3238/11.F.A beigezogen.

  • BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97

    Verwaltungsprozeßrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Asylverfahrensrecht - Pflicht

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.12.2012 - 1 K 2973/12
    Die vorstehende Rechtsauffassung steht zwar in einem gewissen Spannungsverhältnis zu der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach in Fällen, in denen das Bundesamt zu Unrecht die Durchführung eines Asylfolgeverfahrens ablehnt, das Verwaltungsgericht materiell über den Asylfolgeantrag zu entscheiden hat, so dass in diesen Fällen seitens der Kläger eine Verpflichtungsklage zu erheben ist (BVerwG, Urt. v. 10.02.1998 - 9 C 28/97 -, NVwZ 1998, 861).
  • VG Schleswig, 27.08.2013 - 1 B 43/13

    Rücküberstellung nach Polen

    Selbst wenn das Unionsrecht auch den zuständigen Mitgliedstaat für Ersuchen um subsidiären Schutz umfasst, wie dies in der "Dublin III" - Verordnung vorgesehen ist, kann sich eine unionsrechtliche Zuständigkeitsregelung nur auf den unionsrechtlich geregelten subsidiären Schutz beziehen und nicht auf jenen, der aufgrund nationalen Rechts gewährt wird (VG Frankfurt, Urteil vom 12.1.2.2012, 1 K 2973/12.F.A, juris).
  • VG Hamburg, 17.03.2014 - 8 A 445/14

    Anwendbarkeit der Dublin II-Verordnung bei Rücknahme des Asylantrags

    Die Rücknahme eines einzigen in der EU gestellten Asylantrags führt auch dann zur Unanwendbarkeit der Dublin II-Verordnung, wenn sie nach der Zustimmung des an sich zuständigen Mitgliedstaats zum Aufnahmeersuchen des Mitgliedstaats, in dem der Antrag gestellt wurde, erfolgt (im Ergebnis ebenso VG München, Urt. v. 9.9.2010 2 K 09.50582, juris, Rn. 14 ff.; VG Frankfurt, Beschl. v. 6.7.2011, 7 L 1757/11, juris, Rn. 5, 12 ff.; VG Ansbach, Beschl. v. 15.9.2011, 9 E 11.30233, juris, Rn. 23; VG Sigmaringen, Beschl. v. 16.3.2012, 1 K 459/12, juris Rn. 7 ff.; VG Regensburg, Urt. v. 2.8.2012, 7 K 12.30025, juris, Rn. 17 ff.; VG Frankfurt, Urt. v. 12.12.2012, 1 K 2973/12, juris, Rn. 21; a. A. die unten genannten Entscheidungen sowie wohl auch Marx, ZAR 2014, 5, 5).
  • VG Augsburg, 27.03.2013 - Au 6 S 13.30051

    Afghanischer Staatsangehöriger; Rücküberstellung nach Ungarn

    Ungarn bleibt für den nun als Folgeantrag zu wertenden Asylantrag zuständig und somit auch für die Entgegennahme der Rücknahme des Asylantrags und für die Einstellung dieses Verfahrens zuständig (vgl. VG Frankfurt, U.v. 12.12.2012 - 1 K 2973/12.F.A - juris Rn. 25).
  • VG Hamburg, 17.03.2014 - 8 A 443/14
    Die Rücknahme eines einzigen in der EU gestellten Asylantrags führt auch dann zur Unanwendbarkeit der Dublin II-Verordnung, wenn sie nach der Zustimmung des an sich zuständigen Mitgliedstaats zum Aufnahmeersuchen des Mitgliedstaats, in dem der Antrag gesteilt wurde, erfolgt (im Ergebnis ebenso VG München, Urt. v. 9.9.2010 2 K 09.50582, juris, Rn. 14 ff.; VG Frankfurt, Beschl. v. 6.7.2011, 7 L 1757/11, juris, Rn. 5, 12 ff.; VG Ansbach, Beschl. v. 15.9.2011, 9 E 11.30233, juris, Rn. 23; VG Sigmaringen, Beschl. v. 16.3.2012, 1 K 459/12, juris Rn. 7 ff.; VG Regensburg, Urt. v. 2.8.2012, 7 K 12.30025, juris, Rn. 17 ff.; VG Frankfurt, Urt. v. 12.12.2012, 1 K 2973/12, juris, Rn. 2 1 ; a. A, die unten genannten Entscheidungen sowie wohl auch Marx, ZAR 2014, 5, 5).
  • VG Augsburg, 28.06.2013 - Au 6 K 13.30050

    Afghanischer Staatsangehöriger; Rücknahme des Asylantrags; isolierter Antrag auf

    Ungarn bleibt für den nun als Folgeantrag zu wertenden Asylantrag zuständig und somit auch für die Entgegennahme der Rücknahme des Asylantrags und für die Einstellung dieses Verfahrens zuständig (vgl. VG Frankfurt, U.v. 12.12.2012 - 1 K 2973/12.F.A - juris Rn. 25).
  • VG Augsburg, 18.06.2013 - Au 5 K 11.30477

    Irak; chaldäische Christen; Rücküberstellung nach Schweden

    Es spricht einiges dafür, dass die Dublin-II-VO wegen dieser Einschränkung des Schutzersuchens nicht mehr anwendbar ist, die Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates für das Schutzersuchen nach der Dublin-II-VO nicht mehr gegeben ist und deshalb die Abschiebung nach Schweden auch nicht auf der Grundlage der Dublin-II-VO erfolgen kann (vgl. VG Augsburg, B.v. 15.12.2011 im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes - Az: Au 5 E 11.30478; VG Regensburg, U.v. 14.2.2013 - RO 7 K 12.30272 - juris; VG Frankfurt, U.v. 12.12.2012 - Az: 1 K 2973/12.F.A - juris; VG Ansbach, B.v. 15.9.2011 - Az: AN 9 E 11.30233 - juris; VG München, U.v. 9.9.2010 - Az: M 2 K 09.50582 - juris).
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