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   FG Baden-Württemberg, 22.09.2010 - 1 K 3016/08   

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https://dejure.org/2010,1252
FG Baden-Württemberg, 22.09.2010 - 1 K 3016/08 (https://dejure.org/2010,1252)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.09.2010 - 1 K 3016/08 (https://dejure.org/2010,1252)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. September 2010 - 1 K 3016/08 (https://dejure.org/2010,1252)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • damm-legal.de

    § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG
    Bei großer Anzahl von Privatverkäufen bei eBay droht Umsatzsteuerpflicht

  • openjur.de

    Umsatzsteuerpflichtigkeit von 1.200 über "ebay" getätigten Privatverkäufen innerhalb von dreieinhalb Jahren

  • IWW
  • aufrecht.de

    Umsatzsteuerpflicht bei "privaten" eBay-Verkäufern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuer im Falle der Veräußerung einer Vielzahl von Gebrauchsgegenständen auf der Internet-Auktions-Plattform "ebay" über mehrere Jahre; Kriterien für das Vorliegen einer auf Dauer angelegten Tätigkeit zur Erzielung von Entgelten

  • kanzlei.biz

    Zur Händlereigenschaft bei eBay I

  • info-it-recht.de

    Umsatzsteuerpflicht bei 1200 Privatverkäufen bei ebay

  • Betriebs-Berater

    Umsatzsteuerpflichtigkeit von über "ebay" getätigten Privatverkäufen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerpflicht bei e-bay-Verkäufen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerpflicht bei e-bay-Verkäufen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (24)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Sind Ebay-Umsätze zu versteuern?

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerpflicht für alle eBay-Verkäufer?

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerpflicht von Privatverkäufen bei eBay

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerpflichtigkeit bei Vielzahl von Privatverkäufen über "eBay"

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerpflicht von ebay-Usern mit 841 Aktionen in drei Jahren

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer bei eBay-Privatverkäufen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Private Auktion bei eBay mit über 1200 Einzelverkäufen innerhalb von dreieinhalb Jahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umsatzsteuerpflicht bei 1.200 "Privatverkäufen" auf eBay

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerpflicht von Privatverkäufen bei eBay

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer auch bei Privatverkäufen? - eBay-Recht

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Ebay-Verkäufern droht die Umsatzsteuer

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Umsatzsteuerpflichtigkeit bei Vielzahl von Privatverkäufen über "eBay"

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Umsatzsteuerpflicht von Privatverkäufen bei e-bay

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Umsatzsteuerpflicht bei Privatverkäufen über "ebay"

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerpflicht für alle eBay-Verkäufer?

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Finanzamt kassiert Umsatzsteuer für private eBay-Verkäufe

  • handelsblatt.com (Kurzinformation)

    3, 2, 1 - meins - Umsatzsteuer bei Privatverkäufen über eBay

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerpflicht von "Privatverkäufen" bei ebay

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerpflicht von Privatverkäufen bei eBay

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    EBay Verkäufer muss fast 12.000,- Umsatzsteuer nachzahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Privatverkäufe bei eBay möglicherweise umsatzsteuerpflichtig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    EBay Verkäufer muss fast 12.000,- Umsatzsteuer nachzahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerpflicht bei eBay für Kleingewerbetreibende?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Privatverkäufer" bei eBay sind umsatzsteuerpflichtig

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2011, 314
  • EFG 2011, 583
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 16.07.1987 - X R 48/82

    Münzsammler in der Regel kein Unternehmer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.09.2010 - 1 K 3016/08
    aa) Zwar hat der BFH mit Urteilen vom 29. Juni 1987 - X R 23/82 (BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744) und vom 16. Juli 1987 - X R 48/82 (BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752) entschieden, dass sowohl der Briefmarkensammler als auch der Münzsammler nur dann als Unternehmer anzusehen ist, wenn er sich "wie ein Händler" verhält und dass der Sammlerin Rahmen einer aus privaten Neigungen begründeten und fortgeführten Sammlung nicht dadurch einem Händler vergleichbar wird, dass er Einzelstücke in der Art des Wegtauschens veräußert und Teile der Sammlung umschichtet oder die Sammlung teilweise oder vollständig veräußert.Dazu hat der BFH ausgeführt, dass das Veräußern in Form des Wegtauschens der Sammlung in einem oder auch in mehreren gleichartigen Handlungen als deren letzter Akt zu der privaten Sammeltätigkeit gehört und keine Umsatzbesteuerung auslöst.

    cc) Daneben sieht sich der erkennende Senat auch deshalb daran gehindert, den Streitfall in gleicher Weise wie vom BFH durch dessen Urteile in BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744, und in BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752 entschieden zu beurteilen, weil die Unternehmereigenschaft nach der Rechtsprechung des BFH nicht allein ausschlaggebend unter Hinweis darauf verneint werden kann, dass es "an den für die Annahme einer Händlertätigkeit entscheidenden Einkäufen" gefehlt habe (BFH-Urteil in BFHE 170, 275, BStBl II 1993, 379; vgl. vorstehend unter 2.. b. cc.).

    Sollten daher die Ausführungen in den Urteilen in BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744, und in BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752, ein Sammler von Liebhaberstücken sei nur dann umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer, wenn er sich bei Aufbau der Sammlung "wie ein Händler" verhalte, dahin zu verstehen sein, dass eine nachhaltige Betätigung - ungeachtet ihres Umfangs und ihrer Intensität - bereits dann ausscheidet, wenn die veräußerten Waren nicht in (wenigstens bedingter) Wiederverkaufsabsicht erworben wurden, so könnte der Senat dem nicht folgen.

    Die Revision war zuzulassen, weil von grundsätzlicher Bedeutung ist, inwieweit an den Maßstäben der BFH-Urteile in BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744, und in BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752 auch für Verkäufe unter Nutzung der Internet-Auktionsplattform "ebay" festgehalten werden kann (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO).

  • BFH, 29.06.1987 - X R 23/82

    1. Bei Veräußerung von Privatvermögen setzt Unternehmereigenschaft Verhalten wie

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.09.2010 - 1 K 3016/08
    aa) Zwar hat der BFH mit Urteilen vom 29. Juni 1987 - X R 23/82 (BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744) und vom 16. Juli 1987 - X R 48/82 (BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752) entschieden, dass sowohl der Briefmarkensammler als auch der Münzsammler nur dann als Unternehmer anzusehen ist, wenn er sich "wie ein Händler" verhält und dass der Sammlerin Rahmen einer aus privaten Neigungen begründeten und fortgeführten Sammlung nicht dadurch einem Händler vergleichbar wird, dass er Einzelstücke in der Art des Wegtauschens veräußert und Teile der Sammlung umschichtet oder die Sammlung teilweise oder vollständig veräußert.Dazu hat der BFH ausgeführt, dass das Veräußern in Form des Wegtauschens der Sammlung in einem oder auch in mehreren gleichartigen Handlungen als deren letzter Akt zu der privaten Sammeltätigkeit gehört und keine Umsatzbesteuerung auslöst.

    cc) Daneben sieht sich der erkennende Senat auch deshalb daran gehindert, den Streitfall in gleicher Weise wie vom BFH durch dessen Urteile in BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744, und in BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752 entschieden zu beurteilen, weil die Unternehmereigenschaft nach der Rechtsprechung des BFH nicht allein ausschlaggebend unter Hinweis darauf verneint werden kann, dass es "an den für die Annahme einer Händlertätigkeit entscheidenden Einkäufen" gefehlt habe (BFH-Urteil in BFHE 170, 275, BStBl II 1993, 379; vgl. vorstehend unter 2.. b. cc.).

    Sollten daher die Ausführungen in den Urteilen in BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744, und in BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752, ein Sammler von Liebhaberstücken sei nur dann umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer, wenn er sich bei Aufbau der Sammlung "wie ein Händler" verhalte, dahin zu verstehen sein, dass eine nachhaltige Betätigung - ungeachtet ihres Umfangs und ihrer Intensität - bereits dann ausscheidet, wenn die veräußerten Waren nicht in (wenigstens bedingter) Wiederverkaufsabsicht erworben wurden, so könnte der Senat dem nicht folgen.

    Die Revision war zuzulassen, weil von grundsätzlicher Bedeutung ist, inwieweit an den Maßstäben der BFH-Urteile in BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744, und in BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752 auch für Verkäufe unter Nutzung der Internet-Auktionsplattform "ebay" festgehalten werden kann (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO).

  • BFH, 24.11.1992 - V R 8/89

    Nachhaltige Tätigkeit bei Veräußerung von Kunstsammlung durch Erben

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.09.2010 - 1 K 3016/08
    Ob eine Betätigung hiernach als nachhaltig und damit als unternehmerisch einzuordnen ist, ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH anhand einer Reihe verschiedener Kriterien zu beurteilen, die je nach dem Einzelfall in unterschiedlicher Gewichtung für oder gegen Nachhaltigkeit sprechen (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 165, 116, BStBl II 1991, 776, vom 24. November 1992 - V R 8/89, BFHE 170, 275, BStBl II 1993, 379, vom 15. März 2002 - V B 137/01, BFH/NV 2002, 1503, vom 7. September 2006 - V R 6/05, BFHE 215, 331, BStBl II 2007, 148, vom 11. April 2008 - V R 10/07, BFHE 221, 456, BStBl II 2009, 741, und vom 4. September 2008 - V R 10/06, BFH/NV 2009, 230).Dabei sind alle erheblichen Umstände des Sachverhalts einzubeziehen.

    Denn wie der BFH in seinem Urteil in BFHE 170, 275, BStBl II 1993, 379 deutlich gemacht hat, lässt sich die Nachhaltigkeit nicht entscheidend deshalb verneinen, weil es "an den für die Annahme einer Händlertätigkeit entscheidenden Einkäufen" gefehlt habe.

    cc) Daneben sieht sich der erkennende Senat auch deshalb daran gehindert, den Streitfall in gleicher Weise wie vom BFH durch dessen Urteile in BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744, und in BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752 entschieden zu beurteilen, weil die Unternehmereigenschaft nach der Rechtsprechung des BFH nicht allein ausschlaggebend unter Hinweis darauf verneint werden kann, dass es "an den für die Annahme einer Händlertätigkeit entscheidenden Einkäufen" gefehlt habe (BFH-Urteil in BFHE 170, 275, BStBl II 1993, 379; vgl. vorstehend unter 2.. b. cc.).

  • FG Baden-Württemberg, 26.10.2017 - 1 K 2431/17

    Zurechnung von Umsätzen bei Verkäufen über "ebay" - widerstreitende

    Die dagegen von den Eheleuten nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg mit Urteil vom 22. September 2010 als unbegründet zurück (Az.: 1 K 3016/08).
  • FG Baden-Württemberg, 19.12.2013 - 1 K 1939/12

    Person des leistungserbringenden Unternehmers bei Versteigerung über eBay unter

    Die hiergegen erhobene Klage der Klägerin wies der erkennende Senat im ersten Rechtsgang mit Urteil vom 22. September 2010 - 1 K 3016/08 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2011, 583) als unbegründet ab.
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