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VG Koblenz, 22.10.2009 - 1 K 914/09.KO |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Wahlanfechtung in Bezug auf die Wahl eines zweiten und dritten Beigeordneten im Gemeinderat ohne vorherige Durchführung eines Beschwerdeverfahrens gegenüber der Aufsichtsbehörde; Ausgestaltung und Einschränkung des Beratungsrechtes und Rederechtes ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Beigeordnetenwahl gültig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beigeordneten-Wahl ohne Aussprache
- treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)
Tagesordnung gilt
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 22.10.2009 - 1 K 914/09.KO
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2010 - 2 A 10006/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.1991 - 7 A 11123/90
Sitze im Ortsbeirat; Politische Gruppen; Gemeinderat; Vorschlagsrecht; …
Auszug aus VG Koblenz, 22.10.2009 - 1 K 914/09
Insbesondere ist der Kläger gem. § 42 Abs. 2 VwGO klagebefugt, denn er ist möglicherweise durch die Ablehnung der von ihm im Beschwerdeverfahren beantragten Ungültigerklärung der Wahl in dem ihm als Ratsmitglied durch § 43 Abs. 1 GemO verliehenen Recht auf aufsichtsbehördliche Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Wahlverfahrens verletzt (vgl. hierzu OVG Rh.-Pf. Urt. v. 15. Januar 1991 - 7 A 11123/90.OVG - esovgrp, m.w.N.). - BVerwG, 07.10.1980 - 6 C 39.80
Verwaltungsgerichtsverfahren - Widerspruchsbescheid - Prüfungskammer für …
Auszug aus VG Koblenz, 22.10.2009 - 1 K 914/09
Auch hält die Kammer eine Klageänderung nicht für sachdienlich, da sie insoweit mangels vorausgegangener Wahlbeschwerde nach § 43 Abs. 1 GemO unzulässig wäre (vgl. zur fehlender Sachdienlichkeit bei Unzulässigkeit der Klage BVerwG, Urt. v. 7. Oktober 1980 - 6 C 39/80 - [...] ).