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   VG Neustadt, 19.05.2014 - 1 L 323/14.NW   

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https://dejure.org/2014,70355
VG Neustadt, 19.05.2014 - 1 L 323/14.NW (https://dejure.org/2014,70355)
VG Neustadt, Entscheidung vom 19.05.2014 - 1 L 323/14.NW (https://dejure.org/2014,70355)
VG Neustadt, Entscheidung vom 19. Mai 2014 - 1 L 323/14.NW (https://dejure.org/2014,70355)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Schleswig, 23.03.2017 - 4 B 38/17

    Bestimmtheitsanforderungen für Pfändungs- und Überweisungsverfügung

    Dieser wird erst durch den konkreten Leistungsbescheid, welcher als Verwaltungsakt die Zahlungspflicht konkret regelt, gebildet (vgl. auch VG Neustadt [Weinstraße], Beschl. v. 19.05.2014 - 1 L 323/14.NW - juris, m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 07.06.2018 - 27 L 1291/18
    vgl. Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss vom 23. März 2017 - 4 B 38/17 -, juris, Rn. 35 ff.; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 19. Mai 2014 - 1 L 323/14.NW -, juris, Rn. 7; VG Oldenburg, Beschluss vom 26. August 2008 - 7 A 835/07 -, juris, Rn. 3.
  • VG Schleswig, 09.11.2017 - 4 A 33/16

    Bestimmtheit von Pfändungs- und Überweisungsverfügung; Pfändung nicht bestehender

    Dieser wird erst durch den konkreten Leistungsbescheid, welcher als Verwaltungsakt die Zahlungspflicht konkret regelt, gebildet (vgl. auch VG Neustadt [Weinstraße], Beschl. v. 19.05.2014 - 1 L 323/14.NW - juris, m.w.N.).".
  • VG Neustadt, 25.08.2017 - 5 L 921/17

    Anordnung zur Abgabe der Vermögensauskunft; Bestimmung der Forderung durch

    Die gerade in Fällen der Vollstreckungshilfe und erst recht im Rahmen des Massenverfahrens betreffend die Rundfunkbeitragserhebung in allen Stadien des Vollstreckungsverfahrens zwingend erforderliche genaue und eindeutige Bestimmung der Forderung erfolgt dementsprechend durch die genaue Bezeichnung der zu vollstreckenden Beitragsbescheide (vgl. zur parallelen Frage der Bezeichnung des Schuldgrundes in der Pfändungs- und Überweisungsverfügung gemäß § 43 Abs. 3 LVwVG VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 19. Mai 2014 - 1 L 323/14.NW -, ESOVG m.w.N).
  • VG Schleswig, 18.12.2020 - 4 B 50/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Pfändungs- und Überweisungsverfügung

    Dieser wird erst durch den konkreten Leistungsbescheid, welcher als Verwaltungsakt die Zahlungspflicht konkret regelt, gebildet (vgl. auch VG Neustadt [Weinstraße], Beschl. v. 19.05.2014 - 1 L 323/14.NW - juris, m.w.N.).
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