Rechtsprechung
LG Bonn, 27.02.2013 - 1 O 371/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Branchenverzeichnis, Internet, Abmahnung, Abmahnkosten
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Branchenverzeichnis, Internet, Abmahnung, Abmahnkosten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsanspruch wegen der Eintragung eines Wirtschaftsprüfers im Internet unter der Rubrik "Steuerberater und Wirtschaftsprüfer"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Kein Unterlassungsanspruch bei fehlerhaftem Branchenbucheintrag
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Störerhaftung für wettbewerbswidrigen Branchenverzeichniseintrag
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04
Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen
Auszug aus LG Bonn, 27.02.2013 - 1 O 371/12
Eine solche Haftung als Täter oder Teilnehmer setzt die vorsätzliche Mitwirkung an einem eigenen oder fremden Wettbewerbsverstoß voraus (vgl. BGH GRUR 2007, 890 Rn 21 ). - BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08
Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines …
Auszug aus LG Bonn, 27.02.2013 - 1 O 371/12
Die Rechtsfigur der Störerhaftung hat der BGH im Lauterkeitsrecht für den Bereich des Verhaltensunrechts aufgegeben (vgl. BGH GRUR 2011, 152 Rz. 48). - BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09
Kräutertee
Auszug aus LG Bonn, 27.02.2013 - 1 O 371/12
Die Kosten einer solchen zweiten Abmahnung sind daher nicht mehr erforderlich im Sinne von § 12 Abs. 1 S. 1 UWG (vgl. BGH GRUR 2010, 354 f.). - BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98
Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von …
Auszug aus LG Bonn, 27.02.2013 - 1 O 371/12
Die Abwendungspflicht kann sich hierbei aus Gesetz oder gefahrbegründendem, vorangegangenem Tun ergeben (vgl. BGH GRUR 2001, 82 f.). - BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99
Meißner Dekor
Auszug aus LG Bonn, 27.02.2013 - 1 O 371/12
Auch nach der früheren Rechtsprechung des BGH setzte eine Störerhaftung voraus, dass der Inanspruchgenommene an dem Wettbewerbsverstoß des Dritten in der Weise beteiligt war, dass er in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitwirkte (vgl. BGH GRUR 2002, 618 f.).
- LG Kaiserslautern, 08.07.2014 - HKO 33/13
Löschungspflichten des Unterlassungsschuldners
Diese Formulierung spricht eher dafür, dass dieser Eintrag über den Beklagten aus allgemein zugänglichen Quellen automatisiert zusammengestellt worden ist (vgl. LG Bonn, Urteil vom 27.2.2013, Az. 1 O 371/12, Rz. 21 nach juris).