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   LG Itzehoe, 03.03.2009 - 1 S 179/08   

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https://dejure.org/2009,17769
LG Itzehoe, 03.03.2009 - 1 S 179/08 (https://dejure.org/2009,17769)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 03.03.2009 - 1 S 179/08 (https://dejure.org/2009,17769)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 03. März 2009 - 1 S 179/08 (https://dejure.org/2009,17769)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vertragspartner bei konkludentem Abschluss eines Stromlieferungsvertrags durch tatsächlichen Bezug nach Leerstand einer Mietwohnung; unterlassene Mitteilung über Wohnungsbezug

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Stromlieferungsvertrag: Vertragspartner bei konkludentem Abschluss?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Stromlieferungsvertrag: Vertragspartner bei einem konkludenten Vertragsabschluss durch tatsächlichen Bezug nach Leerstand einer Mietwohnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 616
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 279/02

    Zustandekommen eines Wasserversorgungsvertrages; Festsetzung des

    Auszug aus LG Itzehoe, 03.03.2009 - 1 S 179/08
    Dort ist der allgemein anerkannte Rechtsgrundsatz normiert, wonach in dem Leistungsangebot eines Versorgungsunternehmens ein Vertragsangebot in Form einer sogenannten Realofferte zum Abschluss eines Versorgungsvertrages zu sehen ist, das von demjenigen konkludent angenommen wird, der aus dem Leitungsnetz des Versorgungsunternehmens Elektrizität entnimmt (vgl. u.a. BGH NJW 2003, 3131).
  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 30/03

    Auslegung eines Wärmelieferungsvertrags

    Auszug aus LG Itzehoe, 03.03.2009 - 1 S 179/08
    Die berechneten Grundgebühren, die auch den - ohne wirksame Ermächtigung - vorgenommenen Bankeinzügen zugrunde lagen, betrafen lediglich mögliche Leerstandskosten, für die ein Vermieter einzustehen hat (LG Kiel, RdE 1990, 229; so auch BGH in NJW 2003, 2902 zu Fernwärme).
  • OLG Koblenz, 02.02.2006 - 6 U 1179/05

    Energielieferungsvertrag: Verpflichtung zur Zahlung von durch den Stromabnehmer

    Auszug aus LG Itzehoe, 03.03.2009 - 1 S 179/08
    Die Orientierung nach Treu und Glauben bedeutet, dass im Zweifel ein Auslegungsergebnis anzustreben ist, das die berechtigten Belange beider Parteien angemessen berücksichtigt und mit den Anforderungen des redlichen Geschäftsverkehrs im Einklang steht (OLG Sachsen-Anhalt, RdE 2006, 319 f.;OLG Koblenz, NJW-RR 2006, 1065 f.).
  • LG Heidelberg, 02.09.2016 - 2 O 392/15

    Stromlieferungsvertrag: Leistungsangebot eines Versorgungsunternehmens als sog.

    Empfänger dieser Realofferte ist folglich typischerweise derjenige, der die Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss ausübt (vgl. BGH NJW 2014, 3148 (3149 mwN); LG Itzehoe, Urt. v. 3.3.2009 - 1 S 179/08 = BeckRS 2009, 22472).

    Er zielt darauf ab, einen ersichtlich nicht gewollten vertragslosen Zustand bei Versorgungsleistungen zu vermeiden (vgl. BGH NJW 2014, 3148 mwN; LG Itzehoe, BeckRS 2009, 22472; LG Köln, Urt. v. 15.3.2011 - 7 O 569/09, Rn. 32 mwN, juris), nicht aber darauf, dem Versorgungsunternehmen einen weiteren Vertragspartner zu verschaffen (vgl. BGH NJW-RR 2004, 928 (929 mwN); LG Itzehoe, Urt. v. 3.3.2009 - 1 S 179/08 = BeckRS 2009, 22472).

  • LG Hagen, 08.07.2013 - 2 O 297/12

    Entgelt aus einem konkludent abgeschlossenen Vertrag über die Stromversorgung und

    Um unterschiedliche Versorgungsverträge für dasselbe Vertragsverhältnis zu vermeiden, erhält ein ausdrücklich geschlossener Vertrag den Vorzug vor einem stillschweigend eingegangenen Vertragsverhältnis (vgl. BGH, Urteil vom 17.03.2004 - VIII ZR 95/03, NJW-RR 2004, 928; OLG Koblenz, Urteil vom 02.02.2006 - 6 U #####/####, NJW-RR 2006, 1065; OLG Naunburg, Urteil vom 06.12.2005 - 9 U 61/05, LSK 2006, 520349; LG Itzehoe, Urteil vom 03.03.2009 - I S 179/08, BeckRS 2009, 22472).

    Das ist in der Regel, wie auch hier, der Mieter (vgl. LG Itzehoe, Urteil vom 03.03.2009 - I S 179/08 BeckRS 2009, 22472).

  • OLG Hamm, 19.11.2013 - 19 U 116/13

    Zustandekommen eines Energielieferungsvertrages mit dem Grundstückseigentümer

    Es lässt sich bereits deshalb nichts Anderes aus der vom Landgericht für seine abweichende Ansicht angeführten Entscheidung des Landgerichts Itzehoe (BeckRS 2009, 22472) herleiten, weil jener Fall anders lag.
  • LG Köln, 15.03.2011 - 7 O 569/09

    Konkludentes Zustandekommen eines Stromversorgungsvertrages bei Entnahme von

    Für die Frage, wem die tatsächliche Entnahme als eine auf den Abschluss eines Versorgungsvertrags gerichtete Willenserklärung zuzurechnen ist, kommt es darauf an, an wen aus der Sicht des Entnehmenden das Versorgungsunternehmen die Realofferte in Form der Bereitstellung von Energie richtet und wer aus Sicht des Versorgungsunternehmens unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und der Verkehrssitte dieses Angebot durch die Entnahme von Energie angenommen hat und dadurch erklärt hat, Vertragspartner werden zu wollen (LG Itzehoe ZMR 2009, 616).
  • LG Berlin, 08.07.2010 - 5 O 60/10

    Stromlieferungsvertrag: Vertragsabschluss mit einem in ein Wohnheim eingewiesenen

    Die Orientierung nach Treu und Glauben bedeutet, dass im Zweifel ein Auslegungsergebnis anzustreben ist, das die berechtigten Belange beider Parteien angemessen berücksichtigt und mit den Anforderungen des redlichen Geschäftsverkehrs in Einklang bringt (OLG Sachsen-Anhalt, RdE 2006, 319 f.; OLG Koblenz NJW-RR 2006, 1065 f.; Thüringer OLG, Urteil vom 20.12.2006 - 4 U 600/06 - Landgericht Itzehoe, Urteil vom 3.3.2009 - 1 S 179/08 -).
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