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   LG Krefeld, 01.07.2016 - 1 S 89/15   

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https://dejure.org/2016,54471
LG Krefeld, 01.07.2016 - 1 S 89/15 (https://dejure.org/2016,54471)
LG Krefeld, Entscheidung vom 01.07.2016 - 1 S 89/15 (https://dejure.org/2016,54471)
LG Krefeld, Entscheidung vom 01. Juli 2016 - 1 S 89/15 (https://dejure.org/2016,54471)
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  • AG Krefeld, 24.09.2015 - 12a C 120/14

    Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung; Widerruf der auf Abschluss eines

    Auszug aus LG Krefeld, 01.07.2016 - 1 S 89/15
    Die Berufung der Kläger gegen das am 24.09.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Krefeld (Aktenzeichen 12a C 120/14) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kostenentscheidung insoweit abgeändert wird, als die Kläger die Kosten erster Instanz jeweils zur Hälfte tragen.

    Die Kläger beantragen, die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Krefeld vom 24.09.2015, Aktenzeichen: 12a C 120/14, zu verurteilen, an sie als Gesamtgläubiger einen Betrag in Höhe von 4.569,82 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.11.2015 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 697, 82 EUR zu zahlen.

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus LG Krefeld, 01.07.2016 - 1 S 89/15
    Dies beruhte aber auf europarechtlichen Vorgaben, die vorliegend nicht einschlägig sind ( vgl. Habersack/Schürnbrand , Verwirkung des Widerrufsrechts aus einem Verbraucherdarlehensvertrag bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung, ZIP 2014, 751, 752; auch der BGH geht davon aus, dass das Europarecht einer Verwirkung nicht grundsätzlich entgegensteht, wenn er es im Urteil vom 07.05.2014 - IV ZR 76/11, NJW 2014, 2646 Rn. 39 - ohne weitere Problematisierung prüft).
  • OLG Hamburg, 16.03.2016 - 13 U 86/15

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages

    Auszug aus LG Krefeld, 01.07.2016 - 1 S 89/15
    Mehr noch gilt dies nach Einschätzung der Kammer (a.A. insoweit freilich das Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urt. vom 16. März 2016 - 13 U 86/15 -, juris Rn. 29) für die Frage, ob die Ausübung des Widerrufsrechts nach Ablauf mehrerer Jahre seit Vertragsschluss und zwischenzeitlicher unbeanstandeter Durchführung des Vertrages eine unzulässige Rechtsausübung darstellt und/oder wegen Verwirkung des Widerrufsrechts ausgeschlossen ist.
  • LG Krefeld, 13.04.2016 - 2 O 276/15

    Rückgewährschuldverhältnis durch Widerruf der Darlehensverträge; Ausübung des

    Auszug aus LG Krefeld, 01.07.2016 - 1 S 89/15
    Darüber hinaus war das Widerrufsrecht der Kläger im Zeitpunkt der Abgabe der Widerrufserklärung aus den nachstehenden, jüngst mit erstinstanzlichen Urteilen der 2. und 3. Zivilkammer des hiesigen Landgerichts Krefeld vom 13.04.2016 (2 O 276/15, veröffentlicht bei juris) sowie vom 10.05.2016 (3 O 11/16, ebenfalls veröffentlicht bei juris) überzeugend entwickelten Gründen jedenfalls verwirkt.
  • LG Krefeld, 10.05.2016 - 3 O 11/16
    Auszug aus LG Krefeld, 01.07.2016 - 1 S 89/15
    Darüber hinaus war das Widerrufsrecht der Kläger im Zeitpunkt der Abgabe der Widerrufserklärung aus den nachstehenden, jüngst mit erstinstanzlichen Urteilen der 2. und 3. Zivilkammer des hiesigen Landgerichts Krefeld vom 13.04.2016 (2 O 276/15, veröffentlicht bei juris) sowie vom 10.05.2016 (3 O 11/16, ebenfalls veröffentlicht bei juris) überzeugend entwickelten Gründen jedenfalls verwirkt.
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Krefeld, 01.07.2016 - 1 S 89/15
    Inwieweit die verwendete Widerrufsbelehrung in anders gelagerten Fallgestaltungen - etwa dann, wenn Versicherungsnehmer bereits zuvor ein Vertragsangebot mit bereits beigefügter Belehrung erhalten hatten, wie etwa in dem von der Berufung herangezogenen Fall, welcher der Entscheidung des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 10.03.2009, XI ZR 33/08, juris, zugrunde lag - als unzureichend zu beurteilen wäre, ist nicht maßgeblich.
  • BGH, 16.03.2016 - VIII ZR 146/15

    Widerruf von Fernabsatzverträgen von Gesetzes wegen ohne Rücksicht auf die

    Auszug aus LG Krefeld, 01.07.2016 - 1 S 89/15
    An der Einordnung des von den Klägern hier erklärten Widerrufs als rechtsmissbräuchlich sieht sich die Kammer auch nicht durch die von den Klägern in Bezug genommene, jüngst ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 16.03.2016 (VIII ZR 146/15) gehindert.
  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

    Auszug aus LG Krefeld, 01.07.2016 - 1 S 89/15
    Dem Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 BGB a.F., wonach die Belehrung nicht nur inhaltlich richtig und vollständig sein, sondern dem Verbraucher die Rechtslage auch unübersehbar zur Kenntnis bringen musste (vgl. dazu BGH, Urt. v. 23.06.2009, XI ZR 156/08, juris Rn. 24), ist genüge getan.
  • OLG Frankfurt, 02.09.2015 - 23 U 24/15

    Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigung und Bearbeitungsgebühr nach Widerruf

    Auszug aus LG Krefeld, 01.07.2016 - 1 S 89/15
    Den vorstehenden Erwägungen lässt sich nach Auffassung der Kammer nicht entgegenhalten, die Vereinbarung über die vorzeitige Ablösung des Kredits stelle keine Vertragsaufhebung oder Vertragsauflösung im eigentlichen Sinne dar, sondern lediglich eine Modifizierung des Vertragsumfangs und damit letztlich eine bloße Vorverlegung des Erfüllungszeitpunkts (so etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.09.2015, 23 U 24/15).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 6 U 296/14

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehens nach

    Auszug aus LG Krefeld, 01.07.2016 - 1 S 89/15
    Insoweit schließt sich die Kammer - ebenso wie das Amtsgericht - der Rechtsauffassung des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf mit dessen Urteil vom 21.01.2016 (I-6 U 296/14) an, wonach ein erst Jahre nach Vertragsschluss sowie erst im Anschluss an eine vollständige Abwicklung des Vertragsverhältnisses erklärter Widerruf erkennbar der Erreichung vertragsfremder Zwecke dient und dem Sinn und Zweck des eingeräumten Widerrufsrechts zuwiderläuft.
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - 6 U 135/14

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrages und der verbundenen

  • OLG Düsseldorf, 27.02.2015 - 17 U 125/14

    Anspruch des Darlehensnehmers auf Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen

  • OLG Düsseldorf, 18.01.2012 - 6 W 221/11

    Ablehnung der Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Schadensersatz im

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   LG Bad Kreuznach, 16.02.2016 - 1 S 89/15   

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LG Bad Kreuznach, 16.02.2016 - 1 S 89/15 (https://dejure.org/2016,31684)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 16.02.2016 - 1 S 89/15 (https://dejure.org/2016,31684)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - 1 S 89/15 (https://dejure.org/2016,31684)
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