Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2005 - 1 Sa 538/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,40636
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2005 - 1 Sa 538/04 (https://dejure.org/2005,40636)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12.05.2005 - 1 Sa 538/04 (https://dejure.org/2005,40636)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - 1 Sa 538/04 (https://dejure.org/2005,40636)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,40636) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • ArbG Neubrandenburg - 4 Ca 740/04
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2005 - 1 Sa 538/04
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 862/94

    Kündigung eines Hochschulprofessors wegen Stasitätigkeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2005 - 1 Sa 538/04
    Nach der umfänglichen einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erfordert die mit Absatz 5 Nr. 2 Einigungsvertrag begründete Kündigung stets eine Einzelfallprüfung, bei der über die Auflösbarkeit des Arbeitsverhältnisses vor allem das individuelle Maß der Verstrickung sowie Zeitpunkt und Grund der Aufnahme und der Beendigung der Tätigkeit für das MfS bestimmen; besondere Bedeutung kommt dem Merkmal "erscheint" zu, womit das Gesetz auf die vordergründige Erscheinung der Verwaltung mit diesem Mitarbeiter abstellt, wobei die Art der Tätigkeit des Arbeitnehmers von Bedeutung ist (z. B. BAG vom 13.9.1995, 2 AZR 862/94 , AP Nr. 53 Einigungsvertrag Anlage I Kap. XDC m. w. N.).

    Das Bundesarbeitsgericht hat schon frühzeitig entschieden, dass auch der durch die sogenannte Fragebogenlüge eingetretene Vertrauensverlust behoben und das Recht zur Kündigung ausgeschlossen sein kann, wenn der Arbeitnehmer sich später zu einem Zeitpunkt, als er noch nicht mit der Aufdeckung seiner früheren Tätigkeit für das MfS rechnen musste, gegenüber seinem Arbeitgeber offenbart hat (z. B. Urteil vom 13.9.1995, 2 AZR 862/94 , AP Nr. 53 zu Einigungsvertrag, Anlage I, Kap. XFX).

  • BAG, 16.12.2004 - 2 ABR 7/04

    Zustimmungsersetzungsverfahren zur außerordentlichen Kündigung eines

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2005 - 1 Sa 538/04
    Wenn das Bundesarbeitsgericht davon ausgeht, dass sogar bei Vermögensdelikten zu Lasten des Arbeitgebers im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung der beanstandungsfreien Dauer des Arbeitsverhältnisses ein besonderes Gewicht auch im Verhältnis zu den Nachteilen und Auswirkungen durch die Vertragsverletzung zukommen kann ( BAG, Beschluss vom 16.12.2004, 2 ABR 7/04 , BAG-Report 2005, S. 147), so spricht dies sehr dafür, einem vieljährigen beanstandungsfreien Verlauf des Arbeitsverhältnisses auch in Relation zu einer lange zurückliegenden Unaufrichtigkeit des Arbeitnehmers eine besondere Bedeutung zuzumessen.
  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 291/00

    Außerordentliche Kündigung - MfS-Tätigkeit - Fragebogenlüge - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2005 - 1 Sa 538/04
    Insbesondere teilt das Berufungsgericht die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, dass gerade bei Verschweigen einer MfS-Tätigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres es dem öffentlichen Arbeitgeber jedenfalls bei einem nicht allzu gravierenden Maß der Verstrickung eher zumutbar ist, auf die Falschbeantwortung mit milderen Mitteln als mit einer fristlosen Kündigung - etwa mit einer Abmahnung oder einer ordentlichen Kündigung - zu reagieren, als wenn es sich um Tätigkeit für das MfS handelte, die unter keinen Umständen mehr als "Jugendsünde" abgetan werden könne ( Urteil vom 21.6.2001, 2 AZR 291/00 , RzK 16a Nr. 206).
  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 750/96

    Personen- und verhaltensbedingte Kündigung - Fragebogenlüge

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2005 - 1 Sa 538/04
    Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch schon seit längerem anerkannt, dass die Falschbeantwortung des Fragebogens wegen einer Zusammenarbeit mit dem MfS nicht ohne weiteres eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigt, sondern es vielmehr auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalles ankommt, unter anderem auch darauf, wie lange die Tätigkeit für das MfS zurückliegt und wie schwerwiegend sie war (z. B. Urteil vom 4.12.1997, 2 AZR 750/96 , AP Nr. 37 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; vgl. auch: Urteil vom 29.4.1999, 2 AZR 470/98, RzK 16a Nr. 176).
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 699/01

    Kündigung wegen Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2005 - 1 Sa 538/04
    ( BAG, Urteil vom 27.3.2003, 2 AZR 699/01 , AP Nr. 81 Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX m. w. N.).
  • BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 902/98

    Ordentliche Kündigung wegen MfS-Vergangenheit und sog. Fragebogenlüge -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2005 - 1 Sa 538/04
    Dass eine kurzfristige Tätigkeit eines noch sehr jungen Menschen als inoffizieller Mitarbeiter für das MfS auf den Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes nicht zwangsläufig zu einer - selbst ordentlichen - Kündigung berechtigt, hat auch das Bundesarbeitsgericht bereits entschieden ( Urteil vom 16.9.1999, 2 AZR 902/98 , RzK I 5i Nr. 157).
  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 560/96

    Rechtmäßigkeit einer Kündigung wegen einer Tätigkeit für das Ministerium für

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2005 - 1 Sa 538/04
    Zugunsten des Klägers ist auch zu berücksichtigen, dass die in die kurze Zeit seiner Erfassung als IMS fallende Berichtstätigkeit - entgegen der Wertung des Beklagten, der vorrangig auf das Verhältnis der Anzahl der Berichte im Vergleich zur Dauer der Tätigkeit als IMS abstellen will - nicht als besonders schwerwiegend anzusehen ist, was neben der Kürze der Berichtstätigkeit und dem jugendlichen Alter ebenfalls als ein wesentliches Abwägungskriterium heranzuziehen ist (vgl. BAG, Urteil vom 19.3.1998, 8 AZR 560/96 , H 3b bb der Gründe, bei JURIS, ansonsten n. v.).
  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 470/98
    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2005 - 1 Sa 538/04
    Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch schon seit längerem anerkannt, dass die Falschbeantwortung des Fragebogens wegen einer Zusammenarbeit mit dem MfS nicht ohne weiteres eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigt, sondern es vielmehr auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalles ankommt, unter anderem auch darauf, wie lange die Tätigkeit für das MfS zurückliegt und wie schwerwiegend sie war (z. B. Urteil vom 4.12.1997, 2 AZR 750/96 , AP Nr. 37 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; vgl. auch: Urteil vom 29.4.1999, 2 AZR 470/98, RzK 16a Nr. 176).
  • ArbG Potsdam, 07.02.2017 - 3 Ca 2019/16

    Arzt, der Stasi-Tätigkeit verschwieg, kann nicht gekündigt werden

    Darüber hinaus hat er versucht zu erklären, wegen der Furcht vor Entlassung 1991 die Fragen falsch beantwortet zu haben (zur - seltenen - Berücksichtigung von "Entlassungsfurcht" bei Anfang 1990-er Jahre erfolgten Fragebogenlügen vgl. z.B.: LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 12.05.2005 - 1 Sa 538/04 - Rdz. 47).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht