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   OLG Oldenburg, 07.04.2016 - 1 Ss 53/16   

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https://dejure.org/2016,7254
OLG Oldenburg, 07.04.2016 - 1 Ss 53/16 (https://dejure.org/2016,7254)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07.04.2016 - 1 Ss 53/16 (https://dejure.org/2016,7254)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07. April 2016 - 1 Ss 53/16 (https://dejure.org/2016,7254)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Trunkenheitsfahrt, Feststellungen, Fahruntüchtigkeit, niedrige BAK

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anforderungen an die Feststellungen zum Bestehen einer konkreten Fahruntüchtigkeit (hier: 0,6 ‰) bei einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt

  • verkehrslexikon.de

    Anforderungen an Feststellungen der Fahruntüchtigkeit bei einer niedrigen Blutalkoholkonzentration

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Feststellungen zum Bestehen einer konkreten Fahruntüchtigkeit (hier: 0,6 %o) bei einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt

  • strafrechtsiegen.de

    Trunkenheitsfahrt mit 0,6 Promille - Feststellungen Fahruntüchtigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn die BAK nur dünne 0,6 o/oo beträgt, muss das Urteil dicker sein….

  • beck-blog (Kurzinformation)

    0,6 Promille, 100 km/h innerorts, Überholen um Verkehrsinsel herum: für § 316 StGB reicht's nicht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Trunkenheitsfahrt bei einer niedrigen Blutalkoholkonzentration und Voreintragungen im Verkehrszentralregister

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Feststellungen bei einer fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann ist eine Trunkenheitsfahrt strafbar?

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 20.12.1994 - Ss 559/94
    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.04.2016 - 1 Ss 53/16
    Liegt die alkoholische Beeinflussung unter diesem Wert, müssen weitere Tatsachen hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass die Leistungsfähigkeit des Fahrzeugführers infolge Enthemmung sowie geistig-seelischer und körperlicher Leistungsausfälle so erheblich herabgesetzt ist, dass er nicht mehr in der Lage ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr über eine längere Strecke, und zwar auch bei plötzlichem Auftreten schwieriger Verkehrslagen, sicher zu führen (vgl. BGHSt 13, 83 ; BGHSt 31, 42 ff. = NJW 1982, 2612; KG NZV 1995, 454; KG VRS 89, 446 ).

    Insbesondere ungewöhnliche Fahrfehler lassen den Schluss auf Fahruntüchtigkeit zu (KG NZV 1995, 454; vgl. Cramer, in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 316 Rn. 12 m. w. N.).

    Das Verhalten eines durchschnittlichen nüchternen Kraftfahrers ist nur mittelbar von Bedeutung: Je seltener ein bestimmter Fahrfehler bei nüchternen Fahrern vorkommt und je häufiger er erfahrungsgemäß von alkoholisierten Fahrern begangen wird, desto eher wird der Schluss gerechtfertigt sein, der Fehler wäre auch dem Angeklagten in nüchternem Zustand nicht unterlaufen (KG NZV 1995, 454).

    Die Entscheidung darüber, ob bestimmte Beweisanzeichen den Schluss auf alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit zulassen, ist Sache des Tatrichters und unterliegt der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur im Hinblick auf Rechtsfehler (KG NZV 1995, 454).

  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 688/93

    160 km/h mit 0,7 o/oo - § 315c StGB, Indizien für relative Fahruntüchtigkeit;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.04.2016 - 1 Ss 53/16
    Andererseits haben Fehlleistungen, die erfahrungsgemäß auch nüchternen Fahrern bisweilen unterlaufen, geringeren Indizwert (vgl. für überhöhte Geschwindigkeit: BGH DAR 1968, 123; BGH NZV 1995, 80 [BGH 12.04.1994 - 4 StR 688/93] ; BayObLG VRS 60, 384 ).
  • BayObLG, 13.01.1981 - RReg. 1 St 402/80
    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.04.2016 - 1 Ss 53/16
    Andererseits haben Fehlleistungen, die erfahrungsgemäß auch nüchternen Fahrern bisweilen unterlaufen, geringeren Indizwert (vgl. für überhöhte Geschwindigkeit: BGH DAR 1968, 123; BGH NZV 1995, 80 [BGH 12.04.1994 - 4 StR 688/93] ; BayObLG VRS 60, 384 ).
  • OLG Köln, 09.05.1995 - Ss 259/95

    Verurteilung aufgrund der Einlassung des Angeklagte; Überzeugung von der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.04.2016 - 1 Ss 53/16
    Liegt die alkoholische Beeinflussung unter diesem Wert, müssen weitere Tatsachen hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass die Leistungsfähigkeit des Fahrzeugführers infolge Enthemmung sowie geistig-seelischer und körperlicher Leistungsausfälle so erheblich herabgesetzt ist, dass er nicht mehr in der Lage ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr über eine längere Strecke, und zwar auch bei plötzlichem Auftreten schwieriger Verkehrslagen, sicher zu führen (vgl. BGHSt 13, 83 ; BGHSt 31, 42 ff. = NJW 1982, 2612; KG NZV 1995, 454; KG VRS 89, 446 ).
  • BGH, 20.03.1959 - 4 StR 306/58
    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.04.2016 - 1 Ss 53/16
    Liegt die alkoholische Beeinflussung unter diesem Wert, müssen weitere Tatsachen hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass die Leistungsfähigkeit des Fahrzeugführers infolge Enthemmung sowie geistig-seelischer und körperlicher Leistungsausfälle so erheblich herabgesetzt ist, dass er nicht mehr in der Lage ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr über eine längere Strecke, und zwar auch bei plötzlichem Auftreten schwieriger Verkehrslagen, sicher zu führen (vgl. BGHSt 13, 83 ; BGHSt 31, 42 ff. = NJW 1982, 2612; KG NZV 1995, 454; KG VRS 89, 446 ).
  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82

    Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.04.2016 - 1 Ss 53/16
    Liegt die alkoholische Beeinflussung unter diesem Wert, müssen weitere Tatsachen hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass die Leistungsfähigkeit des Fahrzeugführers infolge Enthemmung sowie geistig-seelischer und körperlicher Leistungsausfälle so erheblich herabgesetzt ist, dass er nicht mehr in der Lage ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr über eine längere Strecke, und zwar auch bei plötzlichem Auftreten schwieriger Verkehrslagen, sicher zu führen (vgl. BGHSt 13, 83 ; BGHSt 31, 42 ff. = NJW 1982, 2612; KG NZV 1995, 454; KG VRS 89, 446 ).
  • BayObLG, 07.03.1988 - RReg. 2 St 435/87
    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.04.2016 - 1 Ss 53/16
    Es kommt dabei nicht darauf an, wie sich irgendein nüchterner Kraftfahrer oder der durchschnittliche Kraftfahrer ohne Alkoholeinfluss verhalten hätte, sondern es ist festzustellen, dass der Angeklagte sich ohne Alkohol anders verhalten hätte (BayObLG NZV 1988, 110; KG v. 26.11.1999 - Ss 525/99 - m.w.N.; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 316 StGB Rn. 26 m. w. N.).
  • AG Villingen-Schwenningen, 16.01.2020 - 6 Ds 66 Js 980/19

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der Strafnorm

    Bei hohen Intoxikationen ist dabei der Beweismaßstab abgesenkt (bezüglich des Alkohols vgl. OLG Köln, Beschluss vom 9.1.2001 - Ss 477/00 = BeckRS 2001, 1210 Rn. 21; für den gegenteiligen Fall OLG Oldenburg, Beschluss vom 7.4.2016 - 1 Ss 53/16 = BeckRS 2016, 13000 Rn. 4).
  • LG Oldenburg, 24.05.2022 - 4 Qs 155/22

    Trunkenheitsfahrt, Entziehung der Fahrerlaubnis, Nachtrunk

    aa) Sogenannte relative Fahruntüchtigkeit liegt vor, wenn die Tatzeitblutalkoholkonzentration bei unter 1, 1 %o liegt, aber aufgrund zusätzlicher Tatsachen der Nachweis alkohol- oder rauschmittelbedingter Fahrunsicherheit geführt werden kann (vgl. OLG Oldenburg, Beschl. v. 07.04.2016 - 1 Ss 53/16).
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