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BGH, 28.11.1978 - 1 StR 250/78 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsbeugung durch Verleiten einer Angeklagten zum Verzicht auf Zuziehung ihres Verteidigers - Verpflichtung zur Ladung eines Verteidigers - Vorsatz gerichtet auf die Benachteiligung der Partei
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsbeugung durch Verleiten einer Angeklagten zum Verzicht auf Zuziehung ihres Verteidigers; Verpflichtung zur Ladung eines Verteidigers; Vorsatz gerichtet auf die Benachteiligung der Partei
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 19.04.1894 - 896/94
1. Sind unter den Rechtssachen im Sinne des § 336 St.G.B.'s auch Strafsachen zu …
- BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92
Rechtsbeugung eines Staatsanwalts bei Verwendung von Geldbußen zur …
Rechtsbeugung kann auch durch Beugung des Verfahrensrechts (BGH MDR 1952, 693, 695; BGH NStZ 1988, 218; BGH, Urteil vom 28. November 1978 - 1 StR 250/78) oder durch Vereinbarungen begangen werden, die sich gegenüber dem rechtlich unerfahrenen Beschuldigten als in die Irre führende Leitung einer Rechtssache darstellen (BGHSt 32, 357, 359).