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Rechtsprechung
   LG Bad Kreuznach, 23.04.2010 - 1 T 78/10   

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https://dejure.org/2010,79122
LG Bad Kreuznach, 23.04.2010 - 1 T 78/10 (https://dejure.org/2010,79122)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 23.04.2010 - 1 T 78/10 (https://dejure.org/2010,79122)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 23. April 2010 - 1 T 78/10 (https://dejure.org/2010,79122)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Freiburg, 05.07.2021 - 9 T 26/21

    Zwangsvollstreckung: Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift beim

    Ob das ausgefüllte Formular des Vollstreckungsauftrags mit einer Originalunterschrift zu versehen ist (so etwa: LG Rottweil, Beschl. v. 11.03.2021, 1 T 27/21, juris Rdn. 12; LG Heilbronn, Beschl. v. 14.03.2016, Vh 1 T 124/16, juris Rdn. 5; Beschl. v. 01.03.2017, Bm 1 T 52/17, juris Rdn. 9; LG Bad Kreuznach, Beschl. v. 23.04.2010, 1 T 78/10, juris Rdn. 5; Heßler, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 754 Rdn. 5; Ulrici, in: BeckOK ZPO, 40. Ed. Stand: 01.03.2021, § 253 Rdn. 9b) oder, jedenfalls im Falle der Lesbarkeit des Namenszuges oder einer Ergänzung durch einen Namenszusatz, eine gescannte Unterschrift ausreichen kann (so etwa: LG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 20.12.2018, 15 T 183/18, juris; mit Einschränkung auch: LG Heilbronn, Beschl. v. 04.01.2017, Sm 1 T 542/16, juris Rdn. 2; nicht für Massenverfahren: LG Dortmund, Beschl. v. 28.05.2010, 9 T 278/10 juris Rdn. 16; so auch: LG Stuttgart, Beschl. v. 04.06.2012, 10 T 186/12, juris Rdn. 5; vgl. auch Müller, in: Ory/Weth, jurisPK-ERV Band 2, 1. Aufl. Stand: 21.05.2021, § 753 ZPO Rdn. 40 f. m.w.N.) braucht nicht entschieden zu werden.
  • LG Dortmund, 28.05.2010 - 9 T 278/10

    Wirksamkeit eines mit eingescannter Unterschrift versehenen Pfändungs- und

    Die von der Gläubigerin zitierten Beschlüsse des BGH (DGVZ 2005, 94) und des LG Bad Kreuznach (Beschluss vom 23.04.2010, Az. 1 T 78/10) stehen dieser Entscheidung nicht entgegen, soweit sie sich mit der hier nicht entscheidungserheblichen Frage befassen, ob eine eigenhändige Unterschrift zur Form wirksamkeit des Antrags erforderlich ist oder ob hierfür eine eingescannte Unterschrift ausreicht.
  • AG Bochum, 23.02.2017 - 51 M 3291/16

    Grundsätze zur Beurteilung der Wirksamkeit eines erteilten Vollstreckungsauftrags

    Nach anderer Auffassung soll auch ein mit einer - ein gescannten - Faksimileunterschrift versehener Vollstreckungsauftrag ausreichen (AG Melsungen, Beschluss vom 08.12.2000, 1 M 1169/2000, 1 M 1169/00; LG Bad Kreuznach, Beschluss vom 23.04.2010, Az. 1 T 78/10).
  • AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 31.05.2012 - 32 M 16921/11

    Zurückweisung eines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und

    Die ständige Argumentation des Gläubigervertreters mit Hinweis auf eine Entscheidung des Landgericht Bad Kreuznach (Beschluss vom 23.04.2010 zu 1 T 78/10) geht fehl.
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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 18.04.2011 - 1 T 78/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,78376
LG Stuttgart, 18.04.2011 - 1 T 78/10 (https://dejure.org/2011,78376)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 18.04.2011 - 1 T 78/10 (https://dejure.org/2011,78376)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 18. April 2011 - 1 T 78/10 (https://dejure.org/2011,78376)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 28.10.2003 - 11 Wx 8/03

    Auslandsadoption: Anerkennung einer ukrainischen Adoptionsentscheidung trotz

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.04.2011 - 1 T 78/10
    Die Anerkennung der ausländischen Entscheidung ist vielmehr nur dann ausgeschlossen, wenn sie zu einem Ergebnis führt, das zu den Grundgedanken der entsprechenden deutschen Regelung und den darin enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass das Ergebnis nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (vgl. OLG Karlsruhe, StAZ 2004, 111; OLG Düsseldorf, FamRZ 1996, 699).
  • OLG Düsseldorf, 19.08.2008 - 25 Wx 114/07

    Anerkennung einer ausländischen Adoption

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.04.2011 - 1 T 78/10
    Das Verfahren diene nicht dazu, eine an eigenen Wertmaßstäben orientierte eigene Adoptionsprüfung an die Steife der ordre-public-widrigen ausländischen Entscheidung zu setzen (vgl. OLG Celle, FamRZ 2008, 1109; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2008 - I-25 Wx 114/07 -).
  • OLG Köln, 29.05.2009 - 16 Wx 251/08

    Anerkennung einer ausländischen Adoption

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.04.2011 - 1 T 78/10
    Eine derartige Begutachtung durch eine entsprechende Stelle oder Person ist für die Feststeilung, dass eine Adoption dem Kindeswohl entspricht und ein Eltern-Kind-Verhältnis erwartet werden kann und damit für die Anerkennungsfähigkeit einer ausländischen Adoptionsentscheidung, unabdingbar (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 29.05.2009, 16 Wx 251/08).
  • OLG Celle, 05.12.2007 - 17 W 92/07

    Prüfung der richtigen Anwendung einer Rechtsnorm im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.04.2011 - 1 T 78/10
    Das Verfahren diene nicht dazu, eine an eigenen Wertmaßstäben orientierte eigene Adoptionsprüfung an die Steife der ordre-public-widrigen ausländischen Entscheidung zu setzen (vgl. OLG Celle, FamRZ 2008, 1109; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2008 - I-25 Wx 114/07 -).
  • OLG Düsseldorf, 24.11.1995 - 3 Wx 415/93

    Erteilung eines Erbschein zugunsten von in den USA adoptierten Abkömmlingen

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.04.2011 - 1 T 78/10
    Die Anerkennung der ausländischen Entscheidung ist vielmehr nur dann ausgeschlossen, wenn sie zu einem Ergebnis führt, das zu den Grundgedanken der entsprechenden deutschen Regelung und den darin enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass das Ergebnis nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (vgl. OLG Karlsruhe, StAZ 2004, 111; OLG Düsseldorf, FamRZ 1996, 699).
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