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   LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2007 - 1 Ta 11/07   

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https://dejure.org/2007,5416
LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2007 - 1 Ta 11/07 (https://dejure.org/2007,5416)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.01.2007 - 1 Ta 11/07 (https://dejure.org/2007,5416)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. Januar 2007 - 1 Ta 11/07 (https://dejure.org/2007,5416)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung eines höheren Gegenstandswertes im arbeitsgerichtlichen Verfahren nach Abschluss eines Prozessvergleichs; Angemessenheit eines Wertes von einem Bruttomonatsgehalt für die gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses; ...

  • Judicialis

    RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 9 S. 1; ; RVG § 33 Abs. 9 S. 2; ; GKG § 42 Abs. 4 S. 1; ; GKG § 66 Abs. 8; ; GKG § 68 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 42 Abs. 4 Satz 1; ZPO § 3
    Gegenstandswert für Anträge auf Aushändigung der Arbeitspapiere

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 30.11.1984 - 2 AZN 572/82

    Kündigung: Streitwert - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2007 - 1 Ta 11/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 30.11.1984 - 2 AZN 572/82 (B) - NZA 1985, 369 ff. zu § 12 Abs. 7 ArbGG a.F.; kritisch Vollstädt, in: Schwab/Weth, ArbGG, 2004, § 12 Rn. 170 ff. mit weiteren Nachweisen) und der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. nur LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.01.2006 - 7 Ta 243/05 - juris; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.11.2005 - 6 Ta 253/05 - juris) enthält § 42 Abs. 4 S. 1 GKG keinen Regelstreitwert.
  • LAG Hamburg, 30.06.2005 - 8 Ta 5/05

    Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren zur Festsetzung der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2007 - 1 Ta 11/07
    Das Beschwerdeverfahren nach § 33 Abs. 3 RVG wird anders als das Verfahren über den Antrag von § 33 Abs. 9 S. 1 und S. 2 RVG nicht gebührenfrei gestellt (vgl. auch LAG Hamburg, Beschluss vom 30.06.2005 - 8 Ta 5/05 - juris, mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Hessen, 09.07.2003 - 15 Ta 123/03

    Festlegung von Beträgen für im Vergleich miterledigte Positionen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2007 - 1 Ta 11/07
    Eine fast Verdoppelung dieses Betrages auf 500, 00 Euro - wie sie das LAG Hessen (vgl. LAG Hessen, Beschluss vom 09.07.2003 - 15 Ta 123/03 - juris) annimmt - erscheint dagegen überhöht.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.01.2006 - 7 Ta 243/05

    Gegenstandswertfestsetzung - Bestandsschutzstreitigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2007 - 1 Ta 11/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 30.11.1984 - 2 AZN 572/82 (B) - NZA 1985, 369 ff. zu § 12 Abs. 7 ArbGG a.F.; kritisch Vollstädt, in: Schwab/Weth, ArbGG, 2004, § 12 Rn. 170 ff. mit weiteren Nachweisen) und der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. nur LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.01.2006 - 7 Ta 243/05 - juris; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.11.2005 - 6 Ta 253/05 - juris) enthält § 42 Abs. 4 S. 1 GKG keinen Regelstreitwert.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2005 - 6 Ta 253/05

    Gegenstandswert der Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2007 - 1 Ta 11/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 30.11.1984 - 2 AZN 572/82 (B) - NZA 1985, 369 ff. zu § 12 Abs. 7 ArbGG a.F.; kritisch Vollstädt, in: Schwab/Weth, ArbGG, 2004, § 12 Rn. 170 ff. mit weiteren Nachweisen) und der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. nur LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.01.2006 - 7 Ta 243/05 - juris; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.11.2005 - 6 Ta 253/05 - juris) enthält § 42 Abs. 4 S. 1 GKG keinen Regelstreitwert.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2006 - 10 Ta 239/06

    Kündigungsschutzklage - Gegenstandswert bei mehreren Kündigungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2007 - 1 Ta 11/07
    Teilweise bewertet die Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. LAG Rheinland-Pfalz - 10 Ta 239/06 - nicht veröffentlicht) solche Anträge pauschal.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2006 - 8 Ta 94/06

    Gegenstandswert: Höhe bei Eventualhilfsantrag auf Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2007 - 1 Ta 11/07
    Teilweise hat die Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.05.2006 - 8 Ta 94/06 - juris) solche Anträge mit 10% des Bruttomonatsgehalts in Ansatz gebracht.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.05.2009 - 1 Ta 105/09

    Gegenstandswertfestsetzung - Zusammentreffen von Kündungsschutz- und

    Die Beschwerdekammer hat sich in ihrer Grundsatzentscheidung vom 29.01.2007 - 1 Ta 11/07 der pauschalen Betrachtungsweise angeschlossen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2007 - 1 Ta 105/07

    Gegenstandswert - mehrere Kündigungen - Widerspruch beim Integrationsamt -

    Die Vereinbarung über die Erteilung eines Zeugnisses in Ziffer 5 des Vergleichs, hat das Arbeitsgericht zutreffend mit einem Bruttomonatsverdienst des Klägers in Höhe von 3.100,00 Euro bewertet (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.01.2007 - 1 Ta 11/07; sowie Arbeitsrechtslexikon/Schwab, Streitwert/Gegenstandswert, II 2 mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2009 - 1 Ta 98/09

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im Zwangsvollstreckungsverfahren -

    Der von der Gläubigerin gestellte Antrag richtete sich sowohl in der Hauptsache als auch im hier entscheidenden Zwangsvollstreckungsverfahren nicht auf Zahlung der durch die Lohnabrechnung ausgewiesenen Beträge, sondern letztlich nur auf ordnungsgemäße Abrechnung des Arbeitsverhältnisses (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 29.01.2007 - 1 Ta 11/07).

    Mit Beschluss vom 29.01.2007 - 1 Ta 11/07 hat sich die für Wertfestsetzungsbeschwerden nunmehr allein zuständige 1. Kammer des Landesarbeitsgerichts der letztgenannten Ansicht angeschlossen und für die Erteilung und Aushändigung von Arbeitspapieren pro Arbeitspapier einen Wert von 300, 00 EUR für angemessen erachtet.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 1 Ta 81/07

    Berechnung des Gegenstandswert bei mehreren Kündigungen

    Die Vereinbarung der Parteien im Vergleich vom 07.11.2006, dem Kläger auf der Basis des Zwischenzeugnisses ein Endzeugnis zu erteilen (Ziffer 4 des Vergleichs) hat das Arbeitsgericht zutreffend mit einem Bruttomonatsverdienst des Klägers bewertet (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.01.2007 - 1 Ta 11/07 - sowie Arbeitsrechtslexikon/Schwab, Streitwert/Gegenstandswert, II. 2. mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 1 Ta 135/07

    Gegenstandswert, Zeugnis

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. nur LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 81/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.01.2007 - 1 Ta 11/07; Arbeitsrechtslexikon/Schwab, Streitwert/Gegenstandswert, II. 2. mit weiteren Nachweisen) ist der Antrag auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses in typisierender Betrachtungsweise grundsätzlich mit einem Bruttomonatsverdienst festzusetzen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2007 - 1 Ta 55/07

    Gegenstandswert - Kündigung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 30.11.1984 - 2 AZN 572/82 (B) - NZA 1985, 369 ff. zu § 12 Abs. 7 ArbGG a.F.; kritisch Vollstädt, in: Schwab/Weth, ArbGG, 2004, § 12 Rn. 170 ff. mit weiteren Nachweisen) und der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. nur LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.01.2007 - 1 Ta 11/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.01.2006 - 7 Ta 243/05 - juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.11.2005 - 6 Ta 253/05 - juris) enthält § 42 Abs. 4 S. 1 GKG keinen Regelstreitwert.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.10.2008 - 1 Ta 190/08

    Gegenstandswert - Herausgabe eines geleasten Firmenfahrzeuges

    Wenn das Arbeitsgericht insoweit einen Wert von insgesamt 150, 00 EUR angenommen hat, so ist diese Wertfestsetzung jedenfalls nicht zu hoch, da die Herausgabe von Arbeitspapieren von großen Teilen der Rechtsprechung mit 250, 00 EUR bis 500, 00 EUR bewertet wird (vgl. hierzu Schwab/Weth/Vollstädt, ArbGG, 2. Auflage, 2008, § 12 Rnr. 212 m. w. N.; ferner LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.01.2007 - 1 Ta 11/07: 300, 00 EUR).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 1 Ta 87/09

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit - Anträge auf Entfernung einer oder

    Nach der Rechtsprechung der Kammer (vgl. nur LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 81/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.01.2007 - 1 Ta 11/07; Arbeitsrechtslexikon/Schwab, Streitwert/Gegenstandswert, II. 2. mit weiteren Nachweisen) ist der Antrag auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses in typisierender Betrachtungsweise grundsätzlich mit einem Bruttomonatsverdienst festzusetzen, der Antrag auf Erteilung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses grundsätzlich mit einem halben Bruttomonatsgehalt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2008 - 1 Ta 38/08

    Gegenstandwert - Antrag auf ordnungsgemäße Abrechnung von Lohnforderungen sowie

    Der vom Kläger gestellte Antrag richtet sich nicht auf Zahlung der nicht abgeführten Beträge i. H. v. 4.331,88 EUR, sondern letztlich auf ordnungsgemäße Abrechnung des Arbeitsverhältnisses; dieser ist grundsätzlich pauschal mit 300, 00 EUR zu bewerten (vgl. dazu schon LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.01.2007 - 1 Ta 11/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2011 - 1 Ta 111/11

    Wertfestsetzung - Vergleichsmehrwert

    Ebenso können für die bloße ordnungsgemäße Abrechnung der offenen Vergütung pauschal 300,-- Euro (s. dazu z.B. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 29.01.2007 - 1 Ta 11/07) berücksichtigt werden.
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