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   LAG Schleswig-Holstein, 02.10.2017 - 1 Ta 113/17   

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https://dejure.org/2017,50126
LAG Schleswig-Holstein, 02.10.2017 - 1 Ta 113/17 (https://dejure.org/2017,50126)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02.10.2017 - 1 Ta 113/17 (https://dejure.org/2017,50126)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02. Oktober 2017 - 1 Ta 113/17 (https://dejure.org/2017,50126)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 118 Abs 2 S 4 ZPO, § 189 ZPO, § 329 Abs 2 S 2 ZPO
    Fristsetzung - Heilung - formlose Mitteilung - Nachfrist - Prozesskostenhilfe - Wirksamkeit - förmliche Zustellung

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Prozesskostenhilfe, Fristsetzung, Wirksamkeit, Zustellung, förmliche, Mitteilung, formlose, Heilung, Nachfrist

  • IWW

    § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO, § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 329 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 189 ZPO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 118 Abs. 2 S. 4; ZPO § 329 Abs. 2 S. 2
    Wirksame Fristsetzung im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren nur bei Wahrung der förmlichen Zustellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristsetzung im PKH-Bewilligungsverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.07.2012 - IX ZB 270/11

    Restschuldbefreiungsverfahren: Gehörsverletzung nach Beschlussfassung im

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.10.2017 - 1 Ta 113/17
    a) Grundsätzlich verletzt das Gericht das Recht eines Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör, wenn es einen nach Beschlussfassung, aber vor Herausgabe des nicht verkündeten Beschlusses eingegangenen Schriftsatz unberücksichtigt lässt (z.B. BGH vom 12.07.2012 - IX ZB 270/11 -, juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 09.12.2015 - 1 Ta 194/15

    Prozesskostenhilfe, Versagung, sofortige Beschwerde, Erklärung über die

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.10.2017 - 1 Ta 113/17
    Die wirksame Fristsetzung nach § 118 Abs. 2 Satz 4 setzt gemäß § 329 Abs. 2 Satz 2 ZPO die förmliche Zustellung voraus (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.12.2015 - 1 Ta 194/15 - LAG Köln, Beschluss vom 13.03.2009 - 4 Ta 76/09 - LAG Hessen, Beschluss vom 23.11.2005 - 16 Ta 509/05 - alle bei juris).
  • BAG, 03.12.2003 - 2 AZB 19/03

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.10.2017 - 1 Ta 113/17
    Ob diese Grundsätze auch in den Fällen gelten, wo der Prozesskostenhilfe beantragenden Partei eine Frist nach § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO gesetzt worden ist oder ob wegen ihres Sanktionscharakters eine Fristsetzung nach dieser Norm anders zu sehen ist (vgl. dazu BAG vom 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 -, juris), bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung.
  • LAG Hessen, 23.11.2005 - 16 Ta 509/05

    Fristsetzung - Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.10.2017 - 1 Ta 113/17
    Die wirksame Fristsetzung nach § 118 Abs. 2 Satz 4 setzt gemäß § 329 Abs. 2 Satz 2 ZPO die förmliche Zustellung voraus (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.12.2015 - 1 Ta 194/15 - LAG Köln, Beschluss vom 13.03.2009 - 4 Ta 76/09 - LAG Hessen, Beschluss vom 23.11.2005 - 16 Ta 509/05 - alle bei juris).
  • LAG Köln, 13.03.2009 - 4 Ta 76/09

    Prozesskostenhilfe; Nachfrist

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.10.2017 - 1 Ta 113/17
    Die wirksame Fristsetzung nach § 118 Abs. 2 Satz 4 setzt gemäß § 329 Abs. 2 Satz 2 ZPO die förmliche Zustellung voraus (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.12.2015 - 1 Ta 194/15 - LAG Köln, Beschluss vom 13.03.2009 - 4 Ta 76/09 - LAG Hessen, Beschluss vom 23.11.2005 - 16 Ta 509/05 - alle bei juris).
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