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   LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2008 - 1 Ta 282/07   

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https://dejure.org/2008,8405
LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2008 - 1 Ta 282/07 (https://dejure.org/2008,8405)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.02.2008 - 1 Ta 282/07 (https://dejure.org/2008,8405)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Februar 2008 - 1 Ta 282/07 (https://dejure.org/2008,8405)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergleich über die Abrechnung wiederkehrender Leistungen; Klarstellung der Abrechnung auf einen einheitlichen Betrag für die Monatsvergütungen; Wirtschaftliche Identität zwischen einem Kündigungsschutzantrag und einem Entgeltantrag

  • Judicialis

    GKG § 3 Abs. 2; ; GKG § 42 Abs. 3; ; GKG § 42 Abs. 4; ; GKG § 68 Abs. 1; ; RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 42 Abs. 3, 4; GKG -KV Nr. 1900
    Gegenstandswert für Vergleich über Abrechnung von Vergütungsansprüchen infolge Kündigung - kein Vergleichsmehrwert bezüglich unstreitiger Ansprüche

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2006 - 2 Ta 51/06

    Streitwert, Kündigungsschutzantrag und Lohnklage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2008 - 1 Ta 282/07
    Dabei liegt eine wirtschaftliche Identität beider Streitgegenstände dann vor, wenn der Erfolg der Entgeltklage von dem der Kündigungsschutzklage abhängt, also Entgelt für einen Zeitraum nach dem vermeintlichen Ende des Arbeitsverhältnisses gefordert wird (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.07.2007 - 1 Ta 167/07; Beschluss vom 10.04.2007 - 1 Ta 80/07; Beschluss vom 15.03.2006 - 2 Ta 51/06; ebenso BAG, Beschluss vom 16.01.1968, AP Nr. 17 zu § 12 ArbGG 1953; a.A. etwa Sächsisches LAG, Beschluss vom 21.06.2007 - 4 Ta 10/07 - mit umfangreichen Nachweisen zum Streitstand).
  • LAG Sachsen, 21.06.2007 - 4 Ta 10/07

    Streitwertbeschwerde

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2008 - 1 Ta 282/07
    Dabei liegt eine wirtschaftliche Identität beider Streitgegenstände dann vor, wenn der Erfolg der Entgeltklage von dem der Kündigungsschutzklage abhängt, also Entgelt für einen Zeitraum nach dem vermeintlichen Ende des Arbeitsverhältnisses gefordert wird (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.07.2007 - 1 Ta 167/07; Beschluss vom 10.04.2007 - 1 Ta 80/07; Beschluss vom 15.03.2006 - 2 Ta 51/06; ebenso BAG, Beschluss vom 16.01.1968, AP Nr. 17 zu § 12 ArbGG 1953; a.A. etwa Sächsisches LAG, Beschluss vom 21.06.2007 - 4 Ta 10/07 - mit umfangreichen Nachweisen zum Streitstand).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2007 - 1 Ta 167/07

    Gegenstandswert - wirtschaftliche Identität - Kündigungsschutzantrag und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2008 - 1 Ta 282/07
    Dabei liegt eine wirtschaftliche Identität beider Streitgegenstände dann vor, wenn der Erfolg der Entgeltklage von dem der Kündigungsschutzklage abhängt, also Entgelt für einen Zeitraum nach dem vermeintlichen Ende des Arbeitsverhältnisses gefordert wird (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.07.2007 - 1 Ta 167/07; Beschluss vom 10.04.2007 - 1 Ta 80/07; Beschluss vom 15.03.2006 - 2 Ta 51/06; ebenso BAG, Beschluss vom 16.01.1968, AP Nr. 17 zu § 12 ArbGG 1953; a.A. etwa Sächsisches LAG, Beschluss vom 21.06.2007 - 4 Ta 10/07 - mit umfangreichen Nachweisen zum Streitstand).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.04.2007 - 1 Ta 80/07

    Gegenstandswertfestsetzung - wirtschaftliche Identität - Kündigungsschutzantrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2008 - 1 Ta 282/07
    Dabei liegt eine wirtschaftliche Identität beider Streitgegenstände dann vor, wenn der Erfolg der Entgeltklage von dem der Kündigungsschutzklage abhängt, also Entgelt für einen Zeitraum nach dem vermeintlichen Ende des Arbeitsverhältnisses gefordert wird (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.07.2007 - 1 Ta 167/07; Beschluss vom 10.04.2007 - 1 Ta 80/07; Beschluss vom 15.03.2006 - 2 Ta 51/06; ebenso BAG, Beschluss vom 16.01.1968, AP Nr. 17 zu § 12 ArbGG 1953; a.A. etwa Sächsisches LAG, Beschluss vom 21.06.2007 - 4 Ta 10/07 - mit umfangreichen Nachweisen zum Streitstand).
  • LAG Bremen, 17.06.1999 - 1 Ta 36/99

    Streitwertfestsetzung bei Rechtsstreitigkeiten über wiederkehrende Leistungen aus

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2008 - 1 Ta 282/07
    Sofern in diesem Fall andere Landesarbeitsgerichte, die ebenfalls eine uneingeschränkte Anwendung des § 42 Abs. 3 GKG ablehnen, einen eigenständigen Gegenstandswert der von der Wirksamkeit der Kündigung abhängigen Entgeltansprüche mit einem Bruttomonatsgehalt (LAG Hamm, Beschluss vom 30.01.2002, NZA - RR 2002, 380, 381), mit maximal drei Bruttomonatsgehältern (Hessisches LAG, Beschluss vom 02.09.1999, LAGE Nr. 119 a zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert) bewerten oder sich an der voraussichtlichen weiteren Dauer des Kündigungsschutzverfahrens orientieren (LAG Bremen, Beschluss vom 17.06.1999 - 1 Ta 36/99), kann dahinstehen, ob und welcher dieser Auffassungen zu folgen ist, da das Arbeitsgericht vorliegend den Vergleichsmehrwert mit 12 Bruttomonatsgehältern und damit in jedem Fall deutlich höher bewertet hat.
  • ArbG Ludwigshafen, 16.02.2007 - 3 Ca 2519/06
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2008 - 1 Ta 282/07
    Diese Kündigung hat der Kläger im Verfahren der Parteien vor dem Arbeitsgericht Ludwigshafen, AZ: 3 Ca 2519/06, mittels Kündigungsschutzklage angegriffen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.07.2009 - 1 Ta 141/09

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im Kündigungsschutzverfahren

    Eine Abänderung des vom Arbeitsgericht nach Ansicht der Beschwerdekammer zu hoch angesetzten Gegenstandswertes für den Vergleich war der Beschwerdekammer verwehrt, da im Beschwerdeverfahren nach § 33 Abs. 3 RVG, anders als im Beschwerdeverfahren nach § 68 Abs. 1 GKG, das Verbot der reformatio in peius gilt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.02.2008 - 1 Ta 282/07 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2009 - 1 Ta 171/09

    Gegenstandswert - Freistellung eines Betriebsratsmitglieds zwecks Teilnahme an

    Eine Abänderung des vom Arbeitsgericht nach Ansicht der Beschwerdekammer allenfalls zu hoch angesetzten Gegenstandswertes war der Beschwerdekammer verwehrt, da im Beschwerdeverfahren nach § 33 Abs. 3 RVG, anders als im Beschwerdeverfahren nach § 68 Abs. 1 GKG, das Verbot der reformatio in peius gilt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 12.02.2008 - 1 Ta 282/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.02.2010 - 1 Ta 13/10

    Wertfestsetzung - Gegenstandswert bei mehreren Kündigungen - Vergleichsmehrwert

    Da im Beschwerdeverfahren nach § 33 Abs. 3 RVG das Verbot der reformatio in peius gilt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 12.02.2008 - 1 Ta 282/07) musste die Kammer nicht abschließend darüber befinden, ob die zweite Kündigung, mit der die Beklagte offenbar nur den Formmangel der mündlichen Kündigung vom 29.06.2009 beseitigen wollte, wegen des identischen Kündigungssachverhalts überhaupt streitwerterhöhend zu berücksichtigen war.
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