Rechtsprechung
OLG München, 14.07.2008 - 1 U 1648/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Straßenverkehrssicherungspflicht: Streupflicht auf einem Parkplatz in Bayern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG München, 03.03.2008 - 1 U 1648/08
- OLG München, 14.07.2008 - 1 U 1648/08
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 21.06.2010 - 1 U 2681/10
Verkehrssicherungspflicht: Räum- und Streupflicht auf dem Parkplatz eines …
Die Rechtsprechung bejaht zwar bei größeren, frequentierten Parkplätzen eine Streupflicht auf den Wegen auf dem Parkplatz, nicht jedoch im unmittelbaren Bereich der Parkbuchten selbst (std. Rechtsprechung des Senats, u.a.. OLG München vom 14.07.2008, Az. 1 U 1648/08; OLG München vom 6.3.2007, Az. 1 U 1716/07; OLG Celle vom 25.8.2004, Az. 9 U 109/04, Thüringer OLG vom 28.11.2000, Az. 3 U 181/00). - LG München I, 19.03.2010 - 23 O 17121/09
Verkehrssicherungspflicht: Räum- und Streupflicht auf dem Parkplatz eines …
Man kann dazu auf die ständige Rechtsprechung verweisen, unter anderem OLG München vom 14.07.2008, Az.: 1 U 1648/08 danach müssen die wenigen Meter von Fahrzeug zu einem sicheren Teil des Parkplatzes, worunter auch der gestreute Fahrweg fallen kann, nicht geräumt und gestreut werden.
Rechtsprechung
OLG München, 03.03.2008 - 1 U 1648/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Straßenverkehrssicherungspflicht: Streupflicht auf einem Parkplatz in Bayern
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG München, 03.03.2008 - 1 U 1648/08
- OLG München, 14.07.2008 - 1 U 1648/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.11.1965 - III ZR 32/65
Verkehrssicherungspflichten auf öffentlichen Parkplätzen bei winterlicher Glätte
Auszug aus OLG München, 03.03.2008 - 1 U 1648/08
Eine Streupflicht besteht nur dann, wenn der Parkplatz so angelegt ist, dass notwendigerweise die Wagenbenutzer die von den Kraftfahrzeugen befahrenen Flächen auf eine nicht nur unerhebliche Entfernung betreten müssen, um die Wagen zu verlassen oder zu erreichen (grundlegend BGH NJW 1966, 202).