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FG Brandenburg, 19.10.1998 - 1 V 2160/98 KV |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung; Auswahl des Vollstreckungsmittels nach pflichtgemäßer Ermessensausübung durch das Finanzamt; Auswirkungen auf den Vollstreckungsschuldner bei Pfändung eines Geschäftskontos als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1999, 62
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- FG Brandenburg, 21.08.1998 - 1 V 1658/98
Pfändung eines Geschäftskontos durch das Finanzamt kann rechtswidrig sein
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 18.05.1982 - VII R 98/80
Kindergeld - Pfändung - Zweckbestimmungsfreiheit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 14.02.1979 - VII R 54/78
Pfändbarkeit von Rentenansprüche - Ermessensentscheidung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Bremen, 27.11.2018 - 2 K 164/18
Einstellung der Vollstreckung bis zur Tilgung von Abgabenrückstände durch Zahlung …
Es gehört zu den Aufgaben der Finanzbehörden, festgesetzte, vollziehbare und nicht erlassene Steuerforderungen mit allen ihnen vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten rechtlichen Mitteln durchzusetzen, bis eine Befriedigung eingetreten ist (vgl. BFH, Urteil vom 22. Oktober 2002 VII R 56/00, BFHE 199, 511 , BStBl II 2003, 109 , juris Rz 22; FG Brandenburg, Beschluss vom 19. Oktober 1998 1 V 2160/98 KV, EFG 1999, 62 , juris Rz 24;… Kruse in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 153. Lieferung 08.2018, § 249 AO Rz 11;… Szymczak in Koch/ Scholtz, AO , 5. Aufl., § 249 Rz 8; Bartone, jurisPR-SteuerR 46/2007 Anm. 1). - FG Hamburg, 18.02.2000 - II 376/99
Zur Wahl des geeigneten Vollstreckungsmittels durch die
Entgegen einer insoweit zumeist nicht weiter begründeten Auffassung (vgl. z. B. FG Brandenburg - Beschlüsse vom 5. August 1998.1 V 1658/98, EFG 1998, 1451 und vom 19. Oktober 1998.1 V 2160/98, EFG 1999, 62) stellt die Sachpfändung unter Einsatz eines Vollziehungsbeamten gegenüber einer Kontenpfändung - auch soweit es sich um ein betriebliches Konto handelt - nicht stets das mildere Mittel dar (…vgl. Wiggen, a. a. O., S. 746).