Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 25.01.2010 - 1 W 333/09 - 46 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwert im Verfahren einer einstweiligen Verfügung in einem Vergabeverfahren
- Wolters Kluwer
- oeffentliche-auftraege.de
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 53 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 3
Streitwert im Verfahren einer einstweiligen Verfügung in einem Vergabeverfahren - rechtsportal.de
GKG § 53 Abs. 1 Nr. 1 ; ZPO § 3
Streitwert im Verfahren einer einstweiligen Verfügung in einem Vergabeverfahren - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gegenstandswert von einstw. Verfahren unterhalb des Schwellenwertes?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Unterschwellenvergabe: Welcher Streitwert? (IBR 2010, 230)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 04.09.2009 - 4 O 361/09
- LG Saarbrücken, 28.09.2009 - 4 O 361/09
- OLG Saarbrücken, 25.01.2010 - 1 W 333/09 - 46
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Brandenburg, 04.12.2008 - 12 U 91/08
Rechtsstellung des Bieters in Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwerts; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2010 - 1 W 333/09
Dies schließt es jedoch nicht aus, bei der Bemessung des Streitwertes im Rahmen der von §§ 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG, 3 ZPO angeordneten Ermessensentscheidung auf den Grundgedanken des § 50 Abs. 2 GKG zurückzugreifen und ihn entsprechend anzuwenden (so auch OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 02.10.2008 und vom 04.12.2008 in der Sache 12 U 91/08). - LG Saarbrücken, 28.09.2009 - 4 O 361/09
Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2010 - 1 W 333/09
Auf die Beschwerde der Verfügungsklägerin wird der Streitwertfestsetzungsbeschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken vom 28. September 2009 - Az.: 4 O 361/09 - dahin abgeändert, dass der Gebührenstreitwert des erstinstanzlichen Verfahrens auf.
- OLG Brandenburg, 13.09.2011 - 6 W 51/11
Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren im Rahmen eines Vergabeverfahrens
Jedenfalls im vorliegenden Verfahren ist die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht nicht als zu niedrig anzusehen, das unter Heranziehung des in § 50 Abs. 2 GKG zum Ausdruck kommenden Gedankens den wirtschaftlichen Wert des mit dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung verfolgten Unterlassungsanspruchs mit 5 % der Summe des von der Antragstellerin abgegebenen Angebots bemessen hat (so auch Brandenburgisches Oberlandesgerichts, Beschluss vom 4.12.2008, 12 U 91/08; Saarländisches OLG, Beschluss vom 25.1.2010, 1 W 333/09; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9.8.2010, 2 W 37/10; OLG Köln, Beschluss vom 9.12.2010, 11 W 66/10; jeweils zitiert nach Juris).