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   BVerwG, 30.04.2020 - 1 WRB 1.19   

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https://dejure.org/2020,21561
BVerwG, 30.04.2020 - 1 WRB 1.19 (https://dejure.org/2020,21561)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.2020 - 1 WRB 1.19 (https://dejure.org/2020,21561)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 2020 - 1 WRB 1.19 (https://dejure.org/2020,21561)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Regelungslücke; Anwendungsbereich von § 40 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 SBG; doppelter Bestandsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streit um die Zulassung als Wahlbewerber zur Wahl des Gesamtvertrauenspersonenausschusses beim Bundesministerium der Verteidigung; Keine erneute Wählbarkeit von nur wegen der Übergangsvorschrift des § 65 Abs. 1 SBG noch vorübergehend im Amt gebliebenen Mitgliedern des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.07.2020 - 1 WB 20.19

    Anfechtung der Wahl zum Gesamtvertrauenspersonenausschuss erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2020 - 1 WRB 1.19
    Beim Senat ist ein Verfahren zur Anfechtung der Wahl des 8. GVPA anhängig (BVerwG 1 WB 20.19 ).

    Denn beim Senat ist derzeit ein Verfahren zur Anfechtung dieser Wahl anhängig (BVerwG 1 WB 20.19 ).

  • BVerwG, 08.02.2017 - 8 C 2.16

    Analogie; Anspruch; Anwartschaft; Beitragsbemessung; Beitragspflicht; Dienstzeit;

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2020 - 1 WRB 1.19
    Die Grenzen zulässiger Rechtsfortbildung sind überschritten, wenn es bei der Vornahme einer teleologischen Reduktion an dem Erfordernis einer planwidrigen Regelungslücke fehlt (BVerwG, Urteile vom 8. Februar 2017 - 8 C 2.16 - BVerwGE 157, 292 Rn. 24 und vom 15. Januar 2019 - 1 C 15.18 - BVerwGE 164, 179 Rn. 17 f.).
  • BVerwG, 15.01.2019 - 1 C 15.18

    Unwirksamkeit einer asylrechtlichen Unzulässigkeitsentscheidung nach

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2020 - 1 WRB 1.19
    Die Grenzen zulässiger Rechtsfortbildung sind überschritten, wenn es bei der Vornahme einer teleologischen Reduktion an dem Erfordernis einer planwidrigen Regelungslücke fehlt (BVerwG, Urteile vom 8. Februar 2017 - 8 C 2.16 - BVerwGE 157, 292 Rn. 24 und vom 15. Januar 2019 - 1 C 15.18 - BVerwGE 164, 179 Rn. 17 f.).
  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2020 - 1 WRB 1.19
    Jedoch stellt der Wortlaut der Norm nicht in jedem Fall eine unüberwindliche Grenze der Rechtsanwendung dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 1 BvR 2142/11 - BVerfGE 138 Rn. 93).
  • BVerwG, 09.02.2012 - 5 C 10.11

    Ausgleichsfunktion; Bewilligung; Einkommen; Einkommensfreistellung;

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2020 - 1 WRB 1.19
    In einem solchen Fall ist eine zu weit gefasste Regelung auf ihren nach Sinn und Zweck zugedachten Anwendungsbereich zurückzuführen (BVerwG, Urteil vom 2. Februar 2012 - 5 C 10.11 - BVerwGE 142, 10 Rn. 15).
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2020 - 1 WRB 1.19
    Anders als bei der Analogie liegt bei der teleologischen Reduktion keine "offene", sondern eine "verdeckte" Regelungslücke vor (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. März 1993 - 1 BvR 1045/89, 1381/90 und BvL 11/90 - BVerfGE 88, 145 ; Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 6. Aufl. 1991, S. 391 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2022 - 12 S 1330/20

    Zu der Frage, ob die Bewilligung von Leistungen nach dem

    Weil eine Begrenzung innerhalb des Wortsinns der Gesetzesbestimmung möglich ist, besteht für eine richterliche Rechtsfortbildung in Form der teleologischen Reduktion (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 11.12.2020 - 5 C 9.19 -, juris Rn. 24 bis 26, vom 28.02.2019 - 5 C 1.18 -, juris Rn. 15, und vom 07.05.2014 - 4 CN 5.13 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 30.04.2020 - 1 WRB 1.19 -, juris Rn. 15) keine Veranlassung, obgleich das Vorliegen ihrer Voraussetzungen angesichts der im vorliegenden Kontext zu berücksichtigenden nachfolgend dargestellten Zwecksetzung der Vorschrift ebenfalls zu bejahen sein dürfte (vgl. zur Abgrenzung etwa BVerwG, Urteil vom 10.12.2021 - 5 C 8.20 -, juris Rn. 22, und Beschluss vom 11.12.2020 - 5 PB 25.19 -, juris Rn. 19).
  • VG Greifswald, 17.03.2021 - 3 A 826/20

    Wasserentnahmeentgelt - Mehrmengenentnahme zur Sicherstellung der öffentlichen

    In einem solchen Fall ist eine zu weit gefasste Regelung auf ihren nach Sinn und Zweck zugedachten Anwendungsbereich zurückzuführen (vgl. BVerwG, B. v. 30.04.2020 - 1 WRB 1/19 -, Rn. 15, juris).
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