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   OLG Zweibrücken, 05.06.2001 - 1 Ws 305/01   

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https://dejure.org/2001,16589
OLG Zweibrücken, 05.06.2001 - 1 Ws 305/01 (https://dejure.org/2001,16589)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.06.2001 - 1 Ws 305/01 (https://dejure.org/2001,16589)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. Juni 2001 - 1 Ws 305/01 (https://dejure.org/2001,16589)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Angeklagten auf Beiordnung eines bestimmten Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger; Bestehen wichtiger Gründe gegen die Bestellung eines bestimmten Rechtsanwaltes; Möglichkeit einer ausnahmsweisen Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwaltes aufgrund eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2002, 238
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 23.09.2004 - 6St ObWs 3/04

    Auswahlermessen des Vorsitzenden bei Beiordnung des auswärtigen Wahlverteidigers

    Erfüllt der von dem Angeklagten vorgeschlagene Verteidiger aber die an ihn zu stellenden Voraussetzungen der Gewährung rechtskundigen Beistandes und der Sicherung eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufes, so ist das Ermessen des Gerichtsvorsitzenden bei der Auswahl in der Regel soweit eingeschränkt, dass die Beiordnung eines anderen als des vom Angeklagten vorgeschlagenen Verteidigers als ermessensfehlerhaft zu verstehen wäre (so schon OLG München StV 1993, 180 zur Bestellung eines Verteidigers mit Kanzleisitz in Düsseldorf; vgl. auch OLG Düsseldorf StV 2001, 609; 2000, 412; OLG Hamm NStZ 1999, 531; OLG Zweibrücken StV 2002, 238; OLG Rostock StraFo 2002, 85 ff.; KK/Laufhütte § 142 Rn. 7).

    Der Senat schließt sich deshalb der Mehrheit der Oberlandesgerichte an, die bei Beschwerden im Zusammenhang mit der Pflichtverteidigerbestellung eine Kostenentscheidung treffen (z.B. OLG Zweibrücken Beschluss v. 5.6.2001 - 1 Ws 305/01; OLG Oldenburg Beschluss vom 30.12.2003 - 1 Ws 588/03; Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss vom 19.12.2000 - 2 Ws 364/00; KG Berlin Beschluss vom 9.11.2001 - 4 Ws 190/01;OLG Karlsruhe Beschluss v. 11.4.2000 - 2 Ws 102/00; OLG Nürnberg Beschluss vom 23.7.2001 - Ws 760/01 jeweils mitgeteilt bei juris; OLG Bamberg Beschluss v. 20.1.1999 - Ws 934/98; a.A. generell bei Zwischenentscheidungen OLG Hamburg NStZ 1991, 100/101; Beschluss vom 22.6.2000 - 2 Ws 160/00; Michaelowa ZStW 94, 969 ff.; die Strafsenate des OLG München entscheiden uneinheitlich).

  • OLG Hamm, 22.01.2009 - 5 Ws 300/08

    Haftbeschwerde; Kostenentscheidung; Freispruch; Kostentragungspflicht

    Die in Rechtsprechung und Schrifttum vorherrschende Auffassung nimmt demgegenüber an, dass jedenfalls die in Zwischenverfahren getroffenen Beschwerdeentscheidungen im Hinblick auf § 473 StPO auch eine Kosten- und Auslagenentscheidung beinhalten müssen (zu vgl. BGH NJW 2007, 3652, 3655; StV 2004, 143; BayObLG StV 2006, 6; OLG Oldenburg, Nds. RPfl. 2007, 384; OLG Stuttgart, NJ 1997, 503; Die Justiz 1979, 236; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 5. Juni 2001 - 1 Ws 305/01 - bei juris).
  • OLG Zweibrücken, 14.11.2007 - 1 Ws 470/07

    Strafvollstreckungsverfahren: Auswechslung des Pflichtverteidigers im

    Da ansonsten keine Gründe ersichtlich sind, die es rechtfertigen könnten, dem Wunsch des Untergebrachten nicht zu entsprechen, kann der Senat die Bestellung selbst vornehmen (vgl. Senat Beschlüsse vom 21.05.2001 - 1 Ws 297/01 - und 05.06.2001 - 1 Ws 305/01).
  • OLG Hamm, 05.03.2004 - 3 Ws 95/04

    Pflichtverteidiger; Beiordnung neben Wahlverteidiger; Auswahlermessen des

    Soweit das OLG Zweibrücken (StV 2002, 238) eine Entfernung zwischen dem Kanzleisitz und dem Gerichtsort von 238 km als noch nicht so erheblich angesehen hat, dass damit nicht mehr hinnehmbare Kosten für die Staatskasse verbunden wären, bezog sich die Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken auf eine Strafsache, in der die Hauptverhandlung für einen Tag - möglicherweise einen weiteren Verlängerungstag - vorgesehen war.
  • KG, 08.07.2013 - 2 Ws 349/13

    Auswahl des Pflichtverteidigers - Ortsnähe

    Auch werden in der Gesetzesbegründung (a.a.O.) zwei obergerichtliche Entscheidungen genannt (OLG Zweibrücken StV 2002, 238; BayOblGE 2004, 118), ausweislich derer Entfernungen zwischen 238 und 300 Kilometern zwischen Kanzleisitz und Gericht nicht unbedingt gegen eine Bestellung des Verteidigers sprechen sollen.
  • LG Dessau-Roßlau, 07.03.2019 - 6 Qs 36/19

    Pflichtverteidiger: Auswahl und Beschleunigungsgebot

    Diese ist bei den ca. 150 km zwischen Braunschweig und Dessau nicht erreicht (vgl. OLG Zweibrücken StV 02, 238).
  • OLG Hamm, 07.07.2006 - 3 Ws 300/06

    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Anwalt des Vertrauens; ortsansässiger

    Insoweit ist der vorliegende Fall nicht mit dem vom Oberlandesgericht Zweibrücken (StV 2002, 238) entschiedenen vergleichbar, bei dem die Entfernung zwischen dem Kanzleisitz und dem Gerichtsort lediglich 238 km betrug und bei dem die Hauptverhandlung auch nur für einen Tag - möglicherweise einen weiteren Verlängerungstag - vorgesehen war.
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