Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 22.09.1966

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.07.1966 - 1 Ws 407/66   

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https://dejure.org/1966,2618
OLG Düsseldorf, 22.07.1966 - 1 Ws 407/66 (https://dejure.org/1966,2618)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.07.1966 - 1 Ws 407/66 (https://dejure.org/1966,2618)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Juli 1966 - 1 Ws 407/66 (https://dejure.org/1966,2618)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 1933
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 11.04.1972 - 2 BvR 75/71

    Eidesverweigerung aus Glaubensgründen

    Der Beschluß des Landgerichts Düsseldorf vom 28. Oktober 1965 -- IV -- 186/65 (8 I KMs 6/65) - und der Beschluß des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22. Juli 1966 -- 1 Ws 407/66 - verletzen das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Artikel 4 Absatz 1 des Grundgesetzes.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.1970 - V A 1022/69
    Es kann dahingestellt bleiben, ob Art. 136 Abs. 1 WRV als Teil des Grundgesetzes alle allgemeinen staatsbürgerlichen Pflichten erfaßt (so Anschütz, Die Verfassung des Deutschen Reiches, 13. Aufl. Anm. 1 zu Art. 136; Bayerischer Verfassungsgerichtshof [Bay VerfGH], 26.11.1964, Verwaltungsrechtsprechung [VRspr.] 17, 259 [265] Scheuner, Festschrift für Jahrreiss, 1966, 355 [380/81]; vgl. aber derselbe DÖV 1967, 585; Bettermann, Grenzen der Grundrechte 1968, 26/27; BGH, 24.10.1962, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht [FamRz] 63, 168 [1609]; vgl. auch OLG Düsseldorf, 22.07.1966, NJW 1933 ), oder ob nicht, da die freie Religionsausübung zentrale Bedeutung für jeden Glauben und jedes Bekenntnis hat und der Begriff somit extensiv ausgelegt werden muß (vgl. BVerfGE 24, 236 [246] ) eine Beschränkung lediglich durch bestimmte wesentliche staatsbürgerliche Pflichten eintreten darf.
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   OLG Hamburg, 22.09.1966 - 1 Ws 407/66   

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OLG Hamburg, 22.09.1966 - 1 Ws 407/66 (https://dejure.org/1966,8607)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.09.1966 - 1 Ws 407/66 (https://dejure.org/1966,8607)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. September 1966 - 1 Ws 407/66 (https://dejure.org/1966,8607)
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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründetheit einer Haftbeschwerde und Aussetzung des Haftvollzuges

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.07.1956 - 6 StR 28/56
    Auszug aus OLG Hamburg, 22.09.1966 - 1 Ws 407/66
    Denn auch wenn insoweit der Grundsatz ne bis in idem eingreifen sollte (vgl. BGHSt 9/324; 326; KMR-Sax 6. Aufl., Anm. 5 A e zu § 264 StPO ), so würde es doch jedenfalls im Falle der Verurteilung wegen der seit jenem Urteil begangenen Beihilfehandlungen von beträchtlicher Bedeutung für das Strafmaß sein können, wenn sich herausstellen würde, dass der Beschwerdeführer schon während des Laufes des damaligen Verfahrens das Treiben unvermindert fortgesetzt hat, das Gegenstand jener Strafverfolgung war.
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