Rechtsprechung
| EuGH, 05.07.1967 - 1/67 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
Verordnung Nr. 3 Art. 27; ; Verordnung Nr. 3 Art. 28; ; EWGV Art. 51
- EU-Kommission
Ciechelsky / Caisse regionale de sécurité sociale du Centre
EWG-VERTRAG, ARTIKEL 51; VERORDNUNG NR . 3, ARTIKEL 27 UND 28
1 . FREIZUEGIGKEIT - WANDERARBEITNEHMER - VERSICHERUNG - LEISTUNGEN - ZUSAMMENRECHNUNG UND ANTEILIGE BERECHNUNG - FESTSTELLUNG EINER LEISTUNG, AUF DIE SCHON NACH DEN INNERSTAATLICHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ALLEIN ANSPRUCH BESTEHT, MITTELS ZUSAMMENRECHNUNG UND ANTEILIGER ... - EU-Kommission
Ciechelsky / Caisse regionale de sécurité sociale du Centre
- Wolters Kluwer
1. FREIZUEGIGKEIT - WANDERARBEITNEHMER - VERSICHERUNG - LEISTUNGEN - ZUSAMMENRECHNUNG UND ANTEILIGE BERECHNUNG - FESTSTELLUNG EINER LEISTUNG, AUF DIE SCHON NACH DEN INNERSTAATLICHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ALLEIN ANSPRUCH BESTEHT, MITTELS ZUSAMMENRECHNUNG UND ANTEILIGER ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. FREIZUEGIGKEIT - WANDERARBEITNEHMER - VERSICHERUNG - LEISTUNGEN - ZUSAMMENRECHNUNG UND ANTEILIGE BERECHNUNG - FESTSTELLUNG EINER LEISTUNG, AUF DIE SCHON NACH DEN INNERSTAATLICHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ALLEIN ANSPRUCH BESTEHT, MITTELS ZUSAMMENRECHNUNG UND ANTEILIGER ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Leistungsansprüche von Mitgliedstaaten ohne Heranziehung von Versicherungszeiten; Einhaltung des Vertrages
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1967 - 1/67
- EuGH, 05.07.1967 - 1/67
Wird zitiert von ... (9)
- EuGH, 28.05.1974 - 191/73
Niemann / Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
Der Gerichtshof habe zu Recht die Anwendung des Artikels 28 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 3 zumindest dann bejaht, wenn sich Zeiten mehrerer Mitgliedstaaten deckten (EuGH 5. Juli 1967, 1/67 - Ciechelski/Caisse régionale de sécurité sociale du centre d'Orléans - Slg. 1967, 239, und 2/67 - De Moor/Caisse de pension des employés privés - Slg. 1967, 263).Zurückzuweisen sei auch ihre These, daß wegen der Urteile des Gerichtshofes vom 5. Juli 1967 in den Rechtssachen 1/67 (Ciechelski - Slg. 1967, 239) und 2/67 (De Moor - Slg. 1967, 263) der erwähnte Grundsatz dann keine Anwendung finde, wenn in einem Mitgliedstaat zurückgelegte Zeiten zu irgendeiner Zeit mit in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegten Zeiten zusammenfielen.
Der Gerichtshof habe bereits in der Rechtssache 1/67 eme Einschränkung nur in dem Sinne gemacht, daß Artikel 51 EWG-Vertrag dem Versicherten nicht mehrere Leistungsansprüche verschaffen solle, die sich auf ein und dieselbe Versicherungszeit bezögen.
Dieser Vorbehalt sei nun aber in den vorerwähnten Urteilen des Gerichtshofes in den Rechtssachen 1/67 (Ciechelski) und 2/67 (De Moor) ausdrücklich für mit Artikel 51 EWG-Vertrag vereinbar erklärt worden, so daß ein Gleiches zwangsläufig für Artikel 13 Absätze 1 Buchstabe b und 5 gelten müsse.
- EuGH, 12.06.1980 - 1/80
Salmon
Das Gericht vertrat insbesondere unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes vom 5. Juli 1967 in der Rechtssache 1/67 (Ciechelski, Slg. 1967, 239) die Auffassung, daß Herr Tomitzek die deutsche Rente nicht lediglich nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats beziehe (Artikel 28 Absatz 4 der Verordnung Nr. 3), sondern nach den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts in Verbindung mit denen des deutschen Rechts.io Der Gerichtshof hat jedoch seit seinem Urteil vom 5. Juli 1967 in der Rechtssache 1/67 (Ciecbelski, Slg. 1967, 239) in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß Zusammenrechnung und anteilige Berechnung gegenstandslos sind, wenn in einem Staat das mit Artikel 51 angestrebte Ziel schon aufgrund der innerstaatlichen Rechtsvorschriften allein erreicht wird.
- EuGH, 10.11.1971 - 26/71
Gross / Caisse d'assurance vieillesse de Strasbourg
Wie immer der Gerichtshof hierüber in seinem Urteil vom 5. Juli 1967 (Rechtssache 1/67, Stanislas Ciechelski gegen Caisse régionale de sécurité sociale du Centre, Vorabentscheidungsersuchen der Kammer für soziale Sicherheit der Cour d'appel, Orléans, Slg. 1967, 240 ff.) auch entschieden habe, man könne die anteilige Berechnung selbst dann nicht ausschließen., wenn der Anspruch des Versicherten schon nach den Rechtsvorschriften eines einzigen Mitgliedstaats begründet sei, ohne daß die in einem anderen Staat zurückgelegten Zeiten herangezogen werden müßten.Unter diesen Umständen seien die kritischen Anmerkungen der Caisse régionale zu dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 1/67 gegenstandslos.
- EuGH, 25.11.1975 - 50/75
Caisse des pension des E.P. / Massonet
Zur Beantwortung der dritten Frage genügt es deshalb nach Ansicht der Kommission, den Gerichtshof zu zitieren, der folgende Auffassung vertreten habe: "Soweit, wie es Artikel 27 voraussetzt, die Versicherungszeiten .sich nicht überschneiden', widerspricht es dem Gemeinschaftsrecht nicht, daß ein Leistungsanspruch, der ausschließlich aufgrund innerstaatlicher Rechtsvorschriften und nach ihnen zurückgelegter Beitragszeiten besteht, mit einem weiteren Leistungsanspruch zusammentrifft, der in einem anderen Staat nur dank der Zusammenrechnung begründet ist" (EuGH 5. Juli 1967 - 1/67, Ciechelski, und 2/67, de Moor - Slg. 1967, 240 und 264). - EuGH, 11.03.1982 - 93/81
Knoeller
9 Um diese Frage zu beantworten, ist erstens darauf hinzuweisen, daß die Artikel 33 und 34 der Verordnung Nr. 4 sowie die Vorschriften der Verwaltungskommission über das in Frage stehende Formblatt im Lichte der Artikel 48 bis 51 EWG-Vertrag auszulegen sind, die Grundlage, Rahmen und Grenzen der auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit ergangenen Verordnungen bilden (Urteil vom 5. Juli 1967 in der Rechtssache 1/67, Ciechelski, Slg. S. 239). - EuGH, 12.12.1967 - 11/67
Office national des pensions pour ouvriers / Couture
In der mündlichen Verhandlung vom 17. Oktober 1967 hat sich die Kommission der Europäischen Gemeinschaften mit den nach Abfassung ihrer schriftlichen Erklärungen ergangenen Urteilen des Gerichtshofes vom 5. Juli 1967 in den Rechtssachen 1/67 (Ciechelski) und 2/67 (De Moor) auseinandergesetzt. - EuGH, 10.11.1971 - 27/71
Keller / Caisse d'assurance vieillesse de Strasbourg
Wie immer der Gerichtshof hierüber in seinem Urteil vom 5. Juli 1967 (Rechtssache 1/67, Stanislas Ciechelski gegen Caisse régionale de sécurité sociale du Centre, Vorabentscheidungsersuchen der Kammer für soziale Sicherheit der Cour d'appel Orléans, Slg. 1967 240 ff.) auch entschieden habe, man könne die anteilige Berechnung selbst dann nicht ausschließen, wenn der Anspruch des Versicherten schon nach den Rechtsvorschriften eines einzigen Mitgliedstaats begründet sei, ohne daß die in einem anderen Staat zurückgelegten Zeiten herangezogen werden müßten. - Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1982 - 93/81
Institut national d'assurance maladie-invalidité gegen Peter Knoeller. - Soziale …
Dieser Grundsatz, der sich auf die Ziele und das System des Artikels 51 EWG-Vertrag stützt, ist durch den Gerichtshof bereits in dem auch von der Kommission in ihren schriftlichen Erklärungen angeführten Urteil vom 5. Juli 1967 in der Rechtssache 1/67 (Ciechelski, Slg. 1967, 239, auf Seite 250) formuliert und in vielen späteren Urteilen wiederholt worden. - Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1991 - C-10/90
Maria Masgio gegen Bundesknappschaft.
(4) Urteil vom 5. Juli 1967 in der Rechtssache 1/67, Ciechelski, Slg. 1967, 239, 250; Urteil vom 21. Oktober 1975 in der Rechtssache 24/75, Petroni, Slg. 1975, 1149, Randnr. 11.
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1967 - 1/67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- EU-Kommission
Stanislas Ciechelski gegen Caisse régionale de sécurité sociale du Centre d'Orléans und directeur régional de la sécurité sociale d'Orléans.
- EU-Kommission
Stanislas Ciechelski gegen Caisse régionale de sécurité sociale du Centre d'Orléans und directeur régional de la sécurité sociale d'Orléans.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1967 - 1/67
- EuGH, 05.07.1967 - 1/67
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