Rechtsprechung
| VK Sachsen, 12.01.2015 - 1/SVK/033-14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,4556) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachprüfungsantrag zurückgenommen: Wer muss die Kosten des Verfahrens tragen?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Nachprüfungsantrag zurückgenommen: Wer muss die Kosten des Verfahrens tragen? (VPR 2015, 146)
Wird zitiert von ...
- VK Niedersachsen, 27.09.2019 - VgK-34/19
Ausschreibung von Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten an Übertragungssystemen …
Eine solche Korrektur der Kostenverteilung kann z. B. veranlasst sein, wenn eine Heilung der Informationsverpflichtung des § 134 GWB erst im Nachprüfungsverfahren erfolgen sollte, etwa durch eine nachgeholte Begründung und deshalb der Nachprüfungsantrag unbegründet wird (vgl. VK Baden-Württemberg Beschl. v. 26.02.2013, Az. 1 VK 3/13; VK Sachsen Beschl. v. 27.06.2014, 1/SVK/020-13; VK Sachsen Beschl. v. 12.01.2015 - 1/SVK/033-14, BeckRS 2015, 15667).
dejure.org
Übersicht VK Sachsen
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.