Rechtsprechung
| VK Sachsen, 13.05.2002 - 1/SVK/043-02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- oeffentliche-auftraege.de
Nebenangebot: Wertung muss gesetzliche Vorgaben berücksichtigen
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachunternehmeraustausch, Nachlässe und Nebenangebotswertung
Papierfundstellen
- ZfBR 2002, 836 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 19.03.2002 - Verg 2/02
Unvollständige Angaben im Angebot - Ausschluss des Unternehmens von Wertung
Auszug aus VK Sachsen, 13.05.2002 - 1/SVK/043-02
Die Entscheidung der Auftraggeberin, das Angebot der Beigeladenen in der Wertung zu belassen, steht auch nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des BayObLG vom 19.03.02, AZ Verg 2/02, die § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A als Muss-Vorschrift ausgelegt wissen will, da der Anteil der an Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bekannt war. - VK Sachsen, 07.05.2002 - 1/SVK/035-02
Verdingungsunterlagen: Begriff und Abänderbarkeit
Auszug aus VK Sachsen, 13.05.2002 - 1/SVK/043-02
Das Auftraggeber hat jedoch nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, wie er die in den Vergabeunterlagen abgeforderten Erklärungen bewerten muss und ob sie auch in abgeänderter Form noch zu einer Wertbarkeit des Angebots führen können (VK Sachsen, Beschl. 1/SVK/35-02 v. 07.05.02). - OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99
Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes …
Auszug aus VK Sachsen, 13.05.2002 - 1/SVK/043-02
Während das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 13.04.1999, Verg 1/99) dem Unternehmen in der Regel 2 Wochen als Obergrenze bis zur Erklärung der Rüge belassen will, billigt die Literatur dem Antragsteller äußerstenfalls eine Frist zur Rüge von einer Woche zu (…Ingenstau/Korbion, Kommentar zum Vergaberechtsänderungsgesetz, § 107 Rdnr. 5).
- KG, 22.08.2001 - KartVerg 3/01
Nebenangebot oder Änderung der Verdingungsunterlagen
Auszug aus VK Sachsen, 13.05.2002 - 1/SVK/043-02
Nach dieser Regelung entscheidet die Vergabekammer, ob der Antragsteller (tatsächlich) in seinen Rechten verletzt ist und trifft dann, und nur dann - abgesehen von der umstrittenen Möglichkeit des § 114 Abs. 1 S. 2 HS 2 GWB - die geeigneten Maßnahmen, um eine (tatsächliche und nicht nur im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB geltend gemachte) Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern (in dieser Diktion nunmehr auch Kammergericht, Beschl. v. 22.08.2001, KartVerg 3/01). - OLG Dresden, 29.06.2001 - WVerg 9/00
Anfechtung des Kostenfestsetzungsbescheids der Vergabekammer
Auszug aus VK Sachsen, 13.05.2002 - 1/SVK/043-02
Es handelt sich um eine immer noch nicht zum (weder juristischen noch unternehmerischen) Allgemeingut zählende, auch aufgrund vielfältiger europarechtlicher Überlagerung wenig übersichtliche und zudem steten Veränderungen unterworfene Rechtsmaterie, die wegen des gerichtsähnlich ausgestalteten Verfahrens bei der Vergabekammer bereits dort prozessrechtliche Kenntnisse verlangt (OLG Dresden, Beschl. WVerg 009/00 v. 29.06.01). - BayObLG, 22.04.2002 - Verg 8/02
Vorabinformation in Formularschreiben
Auszug aus VK Sachsen, 13.05.2002 - 1/SVK/043-02
Zur Entscheidung dieser Frage nimmt die Vergabekammer Bezug auf einen neueren Beschluss des Bayerischen Oberlandesgerichts (v. 22.04.02, AZ: Verg 8/02).
- VK Südbayern, 26.06.2008 - Z3-3-3194-1-16-04/08
Welche Anforderungen sind an die Vorinformation zu stellen?
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass keine allzu großen Anforderungen an die Vorinformation nach § 13 VgV zu stellen sind (1. VK Saarland, B. v. 27.04.2004 - Az.: 1 VK 2/2004; VK Brandenburg, B. v. 12.4.2002 - Az.: VK 15/02; 1. VK Sachsen, B. v. 13.5.2002 - Az.: 1/SVK/043-02). - VK Sachsen, 30.07.2002 - 1/SVK/071-02
Gleichwertigkeit eines Nebenangebots
Ein derartiger Verstoß gegen § 13 VgV ist jedoch zum Einen heilbar (VK Sachsen, Beschl. 1/SVK/043-02 v. 13.05.02) und kann zum Anderen nicht (isoliert) zur Begründetheit eines Nachprüfungsantrags führen.
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