Rechtsprechung
| VK Sachsen, 04.07.2002 - 1/SVK/072-02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- oeffentliche-auftraege.de
Offensichtliche Unbegründetheit: wenn der entsprechende Tatbestand ohne weiteres ersichtlich ist
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gleichwertigkeit eines Angebots
Papierfundstellen
- ZfBR 2002, 836 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- VK Sachsen, 03.04.2002 - 1/SVK/020-02
Vergabeverfahren - Nachunternehmer
Auszug aus VK Sachsen, 04.07.2002 - 1/SVK/072-02
Mit Beschluss vom 3.04.2002, 1/SVK/020-02, gab die Vergabekammer dem Auftraggeber auf, die Bewertung zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes entsprechend der Auffassung der Vergabekammer zu wiederholen.Dazu habe sie bereits Ausführungen in dem Verfahren 1/SVK/020-02 gemacht.
- OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99
Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes …
Auszug aus VK Sachsen, 04.07.2002 - 1/SVK/072-02
Während das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 13.04.1999, Verg 1/99) dem Unternehmen in der Regel 2 Wochen als Obergrenze bis zur Erklärung der Rüge belassen will, billigt die Literatur dem Antragsteller äußerstenfalls eine Frist zur Rüge von einer Woche zu (…Ingenstau/Korbion, Kommentar zum Vergaberechtsänderungsgesetz, § 107 Rdnr. 5). - VK Südbayern, 23.10.2001 - 34-09/01
Ausbau einer Bundesstraße zu einer Bundesautobahn
Auszug aus VK Sachsen, 04.07.2002 - 1/SVK/072-02
Der Auftraggeber muss ein solches Angebot mit einer den Umständen angemessenen Sorgfalt und Genauigkeit prüfen, ob die Abweichungen von den technischen Spezifikationen technisch gleichwertig sind (VK Südbayern mit Beschluss vom 23.10.2001, Az. 34-09/01).
- VK Sachsen, 15.07.2003 - 1/SVK/092-03
Verstoß gegen Treu und Glauben bei verspäteter Antragstellung?
Der Antrag ist offensichtlich unzulässig, da am tatsächlichen Sachvortrag der Antragstellerin keine Zweifel bestehen und die daran zu knüpfende Rechtsfolge höchstrichterlich und damit für die Vergabekammer rechtsverbindlich entschieden wurde (so bereits VK Sachsen mit bestandskräftigen Beschlüssen vom 04.07.2002, 1/SVK/072-02, und 30.09.2002, 1/SVK/087-02). - VK Niedersachsen, 04.07.2003 - 203-VgK-11/03
Zulässigkeit der Berücksichtigung eines Angebots im Hinblick auf Nebenangebote; …
Die erforderliche Gleichwertigkeit eines Nebenangebotes gem. § 21 Nr. 2 VOB/A liegt nach der Rechtsprechung dann nicht vor, wenn sie durch unstreitige planerische Vorgaben (Ausführungsplan, Aufbauskizze) widerlegt ist (vgl. VK Sachsen v. 04.07.2002, Az.: 1/SVK/072-02). - VK Sachsen, 04.08.2003 - 1/SVK/096-03
Keine rechtzeitige Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!
Der Antrag ist offensichtlich unzulässig, da am tatsächlichen Sachvortrag der Antragstellerin keine Zweifel bestehen und die daran zu knüpfende Rechtsfolge höchstrichterlich und damit für die Vergabekammer rechtsverbindlich entschieden wurde (so bereits VK Sachsen mit bestandskräftigen Beschlüssen vom 04.07.2002, 1/SVK/072-02, und 30.09.2002, 1/SVK/087-02).
- VK Sachsen, 29.11.2002 - 1/SVK/108-02
Zeitspanne für unverzügliche Rüge
Der Antrag ist offensichtlich unzulässig, da am tatsächlichen Sachvortrag der Antragstellerin keine Zweifel bestehen und die daran zu knüpfende Rechtsfolge höchstrichterlich und damit für die Vergabekammer rechtsverbindlich entschieden wurde (so bereits VK Sachsen mit bestandskräftigen Beschlüssen vom 04.07.2002, 1/SVK/072-02, und 30.09.2002, 1/SVK/087-02). - VK Sachsen, 30.09.2002 - 1/SVK/087-02
Außenwerbung: Dienstleistungskonzession? Umfang?
1. Der Antrag ist offensichtlich unzulässig, da an dem tatsächlichen Sachvortrag der Antragstellerin keine Zweifel bestehen (so bereits Vergabekammer Sachsen mit bestandskräftigem Beschluss vom 04.07.2002, Az. 1/SVK/072-02). - VK Sachsen, 19.11.2002 - 1/SVK/100-02
Unverzügliche Rüge
Der Antrag ist offensichtlich unzulässig, da am tatsächlichen Sachvortrag der Antragstellerin keine Zweifel bestehen und die daran zu knüpfende Rechtsfolge höchstrichterlich und damit für die Vergabekammer rechtsverbindlich entschieden wurde (so bereits VK Sachsen mit bestandskräftigen Beschlüssen vom 04.07.2002, 1/SVK/072-02, und 30.09.2002, 1/SVK/087-02).
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