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| VG Berlin, 08.03.2006 - 1 A 129.03 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 08.03.2006 - 1 A 129.03
- BVerwG, 31.07.2007 - 6 PKH 8.07
- BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 22.06
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1090/06
Versammlungsfreiheit (Eingriff durch strafgerichtliche Verurteilung; Schwelle zur …
Rn. 20 Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, ob der Informationsstand ebenfalls eine Versammlung war (vgl. VG Berlin, Urteil vom 8.3. 2006 - 1 A 129.03 -, JURIS, Rn. 23 ff., m.w. Nachw.). - VG Berlin, 11.03.2016 - 1 K 59.14
Rechtswidrigkeit erteilter versammlungsrechtlicher Auflagen
Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Stand aus Sicht eines unbeteiligten Beobachters seinem Gesamtgepräge nach auf eine kollektive Meinungskundgabe gerichtet ist und nicht lediglich zufällig des Weges kommenden Einzelpersonen ein einseitiges Informationsangebot gemacht werden soll (vgl. Urteil der Kammer vom 8. März 2006 - VG 1 A 129.03 -, juris; von Alemann/Scheffczyk, JA 2013, 407).
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