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| VG Berlin, 21.12.2005 - 1 A 162.01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 15.12
Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …
Die gegenteilige Auffassung (VG Berlin, Urteil vom 21. Dezember 2005 - 1 A 162.01 - juris Rn. 21) übersieht, dass die Vorschrift die Staatsanwaltschaft lediglich in Bagatellfällen von der Verpflichtung entlastet zu klären, ob ein strafbares Verhalten vorliegt (…Schoreit, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, § 153 Rn. 7 und 15 f.). - BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 38.12
Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …
Die gegenteilige Auffassung (VG Berlin, Urteil vom 21. Dezember 2005 - 1 A 162.01 - juris Rn. 21) geht von einer unzutreffenden Auslegung des § 153 StPO aus. - VGH Hessen, 31.05.2012 - 8 A 514/12
Lautsprecherverbot als unverhältnismäßige versammlungsrechtliche Auflage
Rn. 19 Wie der Senat bereits in seinem Zulassungsbeschluss vom 5. März 2012 ausgeführt hat, trägt das vom Verwaltungsgericht herangezogene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 21. Dezember 2006 - 1 A 162.01 - (juris) entgegen der Auffassung der Beklagten nicht zur Klärung der Frage bei, ob der Einsatz von Lautsprecheranlagen bei Kundgebungen in der Nähe von Justizvollzugsanstalten zulässig ist.
- OVG Niedersachsen, 07.04.2009 - 11 LB 278/08
Lärmschutzauflagen für Demonstration gegen "Sommerbiwak" der Bundeswehr …
auch die Möglichkeit, mit Hilfe der Lautsprecher und Verstärker Unbeteiligte direkt anzusprechen (vgl. VG Berlin, Urteil v. 21.12.2005, Az. 1 A 162.01, juris, Rn. 25 ff, m. w. N.). - VG München, 08.05.2013 - M 7 K 12.2426 Es ist höchstrichterlich und in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bislang nicht geklärt, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die Versammlungsbehörde den Einsatz technischer Schallverstärker (Megaphone, Lautsprecher, Mikrophone u.ä.) bei Unterschreiten einer bestimmten Mindestteilnehmerzahl untersagen kann (grundsätzlich zulässig: VG Augsburg, U. v. 4. April 2007 - Au 4 K 06.1058 - Rz 41 ff., VG Berlin, U. v. 21. Dezember 2005 - 1 A 162.01 - Rz 29, ; unzulässig: OVG BE-BB, U. v. 18. November 2008 - 1 B 2.07 - Rz 47; HessVGH, B. v. 31. Mai 2012 - 8 A 514/12 - Rz 19 zu einem Totalverbot bei 20 Teilnehmern unter Zulassung der Revision; offen gelassen VG Braunschweig, U. v. 6. Oktober 2011 - 5 A 82/10 - Rz 35 ff.).
- VG Braunschweig, 06.10.2011 - 5 A 82/10
Auflagen nach dem Versammlungsrecht
(…VG Augsburg, Urt. v. 04.04.2007, Au 4 K 06.1058; VG Berlin, Urt. v. 21.12.2005 - 1 A 162.01 - jeweils juris - jeweils mit weiteren Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung). - VG Lüneburg, 10.12.2008 - 1 A 173/06
Asylfolgeantrag; Abschiebung; Abschiebungsverbot; Abschiebungshindernis nach § 60 …
Die dagegen gerichtete Klage war erfolglos (Urteil des VG Braunschweig vom 27. Juni 2001 - 1 A 162/01 - ;Beschluss des Nds. Oberverwaltungsgerichts v. 31.7.2001 - 9 LA 2553/01 -).
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