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| VG Schleswig, 12.10.1998 - 1 A 20/96 |
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Verfahrensgang
- VG Schleswig, 12.10.1998 - 1 A 20/96
- OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 11/99
- BVerwG, 11.01.2001 - 11 B 64.00
- BVerfG, 19.08.2002 - 2 BvR 443/01
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 19.08.2002 - 2 BvR 443/01
Grundrechtsbindung der Kirchen bei der Erhebung von Kirchensteuer
gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Januar 2001 - BVerwG 11 B 64.00 -, b) das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2000 - 2 L 11/99 (1 A 20/96) - . - VG Schleswig, 07.04.2004 - 1 A 106/03 Das Urteil des Gerichts vom 12.10.1998 (1 A 20/96), in dem die unterschiedlichen Hebesätze innerhalb der nicht für verfassungswidrig erklärt worden seien, habe einen Vertrauensschutz begründen können, dass eine Angleichung verfassungsrechtlich nicht geboten sei.
Schließlich kann der Beklagte sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass ihm durch die Entscheidung des Gerichts vom 12. Oktober 1998 (1 A 20/96) ein Vertrauenstatbestand dergestalt erwachsen sei, dass er davon habe ausgehen können, eine Vereinheitlichung der Kirchensteuerhebesätze sei verfassungsrechtlich nicht geboten.
- OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2005 - 2 LB 15/05
Kirchenangehöriger, Gleichbehandlung, Katholische Kirche, unterschiedlicher …
Das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 12. Oktober 1998 (1 A 20/96), in dem die unterschiedlichen Hebesätze innerhalb der NEK nicht für verfassungswidrig erklärt worden seien, habe einen Vertrauensschutz begründen können, dass eine Angleichung verfassungsrechtlich nicht geboten sei.
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