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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 28.09.2005 - 1 A 252/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17933
VG Lüneburg, 28.09.2005 - 1 A 252/02 (https://dejure.org/2005,17933)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 28.09.2005 - 1 A 252/02 (https://dejure.org/2005,17933)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 28. September 2005 - 1 A 252/02 (https://dejure.org/2005,17933)
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Volltextveröffentlichung

  • archive.org

    AufenthG 60; AsylVfG 71 I; VwVfG 51 I - III; Richtlinie 2004/83/EG; AufenthG 28; GFK 33
    Abschiebungsschutz im Asylfolgeverfahren; Vietnam; Folgeverfahren; Asylfolgeantrag; Zuwanderungsgesetz; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Nachfluchtgrund, subjektiver; Nachfluchtgrund, objektiver; Gesamtschau; regimekritisch; Dissident

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (28)

  • VG Lüneburg, 22.09.2005 - 1 A 32/02

    Abschiebungsverbot; Asylverfahren; Folgeverfahren; Nachfluchtgrund; …

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.09.2005 - 1 A 252/02
    Im Übrigen ist der neu eingefügte § 28 Abs. 2 AsylVfG nicht nur im Hinblick auf die Richtlinie 2004/83/EG v. 29.4.2004 (Amtsblatt der EU L 304/12) äußerst einschränkend auszulegen (vgl. dazu die Rechtsprechung der Kammer, z.B. Urteile v. 22.9.2005 - 1 A 32/02 -, v. 29.6.2005 - 1 A 212/02 - und v. 6.7.2005 - 1 A 4/02 - sowie v. 17.8.2005 - 1 A 233/02 -), sondern auch deshalb, weil er andernfalls mit dem Refoulementverbot des Art. 33 Abs. 1 des Abkommens vom 28.7.1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) und mit dem - dieses Verbot ausdrücklich umsetzenden - Sinngehalt des § 60 Abs. 1 AufenthG erheblich kollidierte:.

    Diesbezüglich kann auf die bisherige Rechtsprechung der Kammer Bezug genommen werden (vgl. u.a. Urteile v. 7.9.2005 - 1 A 240/02 - und v. 22.9.2005 - 1 A 32/02 -), wobei folgendes betont sei:.

    4.2.1.3 Für die erforderliche Gesamtschau und -bewertung ist die Einschätzung von Sachkennern, Gutachtern und Beobachtern der vietnamesischen Verhältnisse zu berücksichtigen, die in den jüngeren Urteilen der Kammer dargestellt ist (vgl. z.B. Urteile v. 7.9.2005 - 1 A 240/02 - und v. 22.9.2005 - 1 A 32/02 -).

    Auch dieser Aspekt ist in den jüngeren Urteilen der Kammer dargestellt worden, so dass darauf verwiesen werden kann (vgl. z.B. Urt. v. 22.9.2005 - 1 A 32/02 -).

  • VG Lüneburg, 07.09.2005 - 1 A 240/02

    Abschiebung; Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Asylfolgeantrag; …

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.09.2005 - 1 A 252/02
    Mit § 60 AufenthG hat sich unter dem Eindruck der Richtlinie 2004/83/EG v. 30.9.2004 - L 304/12 - ein Perspektivwechsel weg von der Täterhin zu einer Opferbetrachtung vollzogen (vgl. dazu VG Stuttgart, Urteil v. 17.1.2005 - A 10 K 10587/04 - m.w.N.; Urteil der Kammer v. 7.9.2005 - 1 A 240/02 -).

    Diesbezüglich kann auf die bisherige Rechtsprechung der Kammer Bezug genommen werden (vgl. u.a. Urteile v. 7.9.2005 - 1 A 240/02 - und v. 22.9.2005 - 1 A 32/02 -), wobei folgendes betont sei:.

    4.2.1.3 Für die erforderliche Gesamtschau und -bewertung ist die Einschätzung von Sachkennern, Gutachtern und Beobachtern der vietnamesischen Verhältnisse zu berücksichtigen, die in den jüngeren Urteilen der Kammer dargestellt ist (vgl. z.B. Urteile v. 7.9.2005 - 1 A 240/02 - und v. 22.9.2005 - 1 A 32/02 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2005 - A 3 S 358/05

    Keine Vorwirkung von EG-Richtlinien vor Ablauf der Umsetzungsfrist

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.09.2005 - 1 A 252/02
    Da zudem inzwischen die Qualifikationsrichtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 in Kraft getreten ist, sind heute auch schon deren Standards im Wege der Auslegung richterlich beachtlich (…vgl. auch EuGH, Urt. v. 9.3.2004 - C 397/01 - Pfeiffer, Rn. 101 ff), obwohl die Frist zur Umsetzung in das nationale Recht noch nicht abgelaufen ist (vgl. dazu Hoffmann, Asylmagazin 4/2005; so auch VGH Baden-Württ., Beschl. v. 12.5.2005 - A 3 S 358/05 - , InfAuslR 2005, S. 296 = Asylmagazin 2005, S. 28 m.w.N).

    Hierbei verbietet sich eine Unterscheidung nach öffentlichem und privatem Bereich religiöser Betätigung, weil ein öffentlicher Bereich in der Richtlinie 2004/83/EG nicht mehr gesondert genannt wird (vgl. VGH Baden-Württ. InfAuslR 2005, S. 296/S. 298).

  • VG Lüneburg, 28.08.2006 - 1 B 36/06

    Abschiebungshindernis; Abschiebungsverbot; Anhörung; Asylfolgeverfahren; …

    Das gilt vor allem im Hinblick auf die Richtlinie 2004/83/EG v. 29.4.2004 (Amtsblatt der EG v. 30.9.2004, L 304/12), die zwecks Interpretation und Auslegung des § 60 Abs. 1 AufenthG bereits heranziehbar ist (stdg. Rechtsprechung der Kammer; vgl. Urteil der Kammer v. 28.9.2005 - 1 A 252/02 - m.w.N.; ebenso Meyer/Schallenberger, NVwZ 2005, 776).

    Die Erfolgsaussichten des gestellten Antrages in der Sache - zugleich die genannten Zweifel - sind hier deshalb anzunehmen, weil bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG (Art. 1 des Zuwanderungsgesetzes v. 30.7.2004 / BGBl. I S. 1950) iVm der Richtlinie 2004/83/EG (Qualifikationsrichtlinie) nicht von der Hand zu weisen ist (vgl. dazu die Rechtsprechung der Kammer, z.B. Urteil v. 22.9.2005 - 1 A 32/02 - und Urteil v. 28.9.2005 - 1 A 252/02).

    4.2 Hierbei dürfte weiterhin davon auszugehen sein, dass der neu angefügte Abs. 2 des § 28 AsylVfG die Anwendung des § 60 Abs. 1 AufenthG nur ganz ausnahmsweise, nämlich dann zu sperren vermag, wenn ausnahmslos und allein rein subjektive Nachfluchtgründe geltend gemacht werden (vgl. Urteil der Kammer v. 28.9.2005 - 1 A 252/02 -).

  • VG Lüneburg, 23.04.2007 - 1 B 11/07

    Neue Anforderungen an Verfolgungsbetroffenheit und politische Gesinnung bei der …

    Im Übrigen vermag § 28 Abs. 2 AsylVfG die Anwendung des § 60 Abs. 1 AufenthG nur ausnahmsweise, nämlich dann zu sperren, wenn rein subjektive Nachfluchtgründe geltend gemacht werden (vgl. Urteil der Kammer v. 28.9.2005 - 1 A 252/02 -).

    Die Erfolgsaussichten des Antrages in der Sache sind hier unter solchen Gegebenheiten deshalb anzunehmen, weil bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG iVm der jetzt uneingeschränkt geltenden Richtlinie 2004/83/EG (Qualifikationsrichtlinie) nicht von der Hand zu weisen ist (vgl. dazu die Rechtsprechung der Kammer, z.B. Urteile v. 16.8.2006 - 1 A 406/03 - und v. 22.9.2005 - 1 A 32/02 - sowie v. 28.9.2005 - 1 A 252/02).

  • VG Lüneburg, 11.10.2006 - 1 B 43/06

    Verpflichtung der Verwaltungsbehörde zum Wiederaufgreifen des Asylverfahrens; …

    Die Erfolgsaussichten des Antrages in der Sache - zugleich die genannten Zweifel - sind hier deshalb anzunehmen, weil bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG (Art. 1 des Zuwanderungsgesetzes v. 30.7.2004 / BGBl. I S. 1950) iVm der jetzt uneingeschränkt geltenden Richtlinie 2004/83/EG (Qualifikationsrichtlinie) nicht von der Hand zu weisen ist (vgl. dazu die Rechtsprechung der Kammer, z.B. Urteile v. 16.8.2006 - 1 A 406/03 - und v. 22.9.2005 - 1 A 32/02 - sowie v. 28.9.2005 - 1 A 252/02).

    Im Übrigen vermag § 28 Abs. 2 AsylVfG die Anwendung des § 60 Abs. 1 AufenthG nur ganz ausnahmsweise, nämlich dann zu sperren, wenn ausnahmslos und allein rein subjektive Nachfluchtgründe geltend gemacht werden (vgl. Urteil der Kammer v. 28.9.2005 - 1 A 252/02 -), was bei einer Verschärfung der gesellschaftlichen Verhältnisse und der Verwaltungs- und Prozesspraxis im Heimatland nicht der Fall ist, so dass eine Sperrwirkung dann auch nicht zum Zuge kommen kann.

  • VG Lüneburg, 01.12.2006 - 1 B 47/06

    Abschiebung; Abschiebungshindernis; Abschiebungsverbot; Asyl; Asylantrag; …

    Die Erfolgsaussichten des Antrages in der Sache sind hier deshalb anzunehmen, weil bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG (Art. 1 des Zuwanderungsgesetzes v. 30.7.2004 / BGBl. I S. 1950) iVm der jetzt uneingeschränkt geltenden Richtlinie 2004/83/EG (Qualifikationsrichtlinie) nicht von der Hand zu weisen ist (vgl. dazu die Rechtsprechung der Kammer, z.B. Urteile v. 16.8.2006 - 1 A 406/03 - und v. 22.9.2005 - 1 A 32/02 - sowie v. 28.9.2005 - 1 A 252/02).

    Im Übrigen vermag § 28 Abs. 2 AsylVfG die Anwendung des § 60 Abs. 1 AufenthG nur ganz ausnahmsweise, nämlich dann zu sperren vermag, wenn ausnahmslos und allein rein subjektive Nachfluchtgründe geltend gemacht werden (vgl. Urteil der Kammer v. 28.9.2005 - 1 A 252/02 -), was bei einer Verschärfung der gesellschaftlichen Verhältnisse und der Verwaltungs- und Prozesspraxis im Heimatland nicht der Fall ist, so dass eine Sperrwirkung dann auch nicht zum Zuge kommen kann.

  • VG Halle, 25.05.2005 - 2 A 5/05
    Im Unterschied zu einem anderen Fall, der vom Verwaltungsgericht M. entschieden worden sei (Az. 1 A 252/02), habe es sich dort um einen Schonwald mit bestimmten Behandlungsrichtlinien zur Nutzung gehandelt.
  • VG Lüneburg, 16.08.2006 - 1 A 406/03

    Abschiebungshindernis; Abschiebungsverbot; administrative Haftstrafen; …

    Das gilt vor allem im Hinblick auf die Richtlinie 2004/83/EG v. 29.4.2004 (Amtsblatt der EG v. 30.9.2004, L 304/12), die den Mitgliedstaaten sog. "vorgezogene Verhaltenspflichten" auferlegt (…Hess.VGH, Beschl. v. 9.2.2006 - 2 UZ 3768/04.A - so für den Bereich der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie: BVerwG, Urt. v. 19.5.1998 - 4 A 9.97 - UPR 1998, 384) und die im Übrigen zwecks Interpretation und Auslegung des § 60 Abs. 1 AufenthG bereits richterlich heranzuziehen und zu berücksichtigen ist (stdg. Rechtsprechung der Kammer; vgl. Urteil der Kammer v. 28.9.2005 - 1 A 252/02 - m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 5.10.2005 - 11 ME 247/05 - ; ebenso Meyer/ Schallenberger, NVwZ 2005, 776).
  • VG Lüneburg, 08.06.2007 - 1 B 18/07

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernisse; Asyl; Asylablehnung; …

    Die Erfolgsaussichten des Antrages in der Sache sind hier deshalb anzunehmen, weil bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG (Art. 1 des Zuwanderungsgesetzes v. 30.7.2004 / BGBl. I S. 1950) iVm der jetzt uneingeschränkt geltenden Richtlinie 2004/83/EG (Qualifikationsrichtlinie) nicht von der Hand zu weisen ist (vgl. dazu die Rechtsprechung der Kammer, z.B. Urteile v. 16.8.2006 - 1 A 406/03 - und v. 22.9.2005 - 1 A 32/02 - sowie v. 28.9.2005 - 1 A 252/02).
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