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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 06.03.2012 - 1 A 271/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,23875
OVG Bremen, 06.03.2012 - 1 A 271/08 (https://dejure.org/2012,23875)
OVG Bremen, Entscheidung vom 06.03.2012 - 1 A 271/08 (https://dejure.org/2012,23875)
OVG Bremen, Entscheidung vom 06. März 2012 - 1 A 271/08 (https://dejure.org/2012,23875)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen PDF

    Beteiligung von Frauenbeauftragten

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BremLGG § 13; BremLGG § 14a
    Beteiligung von Frauenbeauftragten - Frauenbeauftragte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss der Frauenbeauftragten von Sitzungen der Stellenbewertungskommissionen für Beamte und Angestellte; Erstrecken des Widerspruchsrechts der Frauenbeauftragten auf "Maßnahmen" personeller, sozialer oder organisatorischer Art

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 854
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 19.10

    Stellenbewertung; mitbestimmungspflichtige Maßnahme

    Auszug aus OVG Bremen, 06.03.2012 - 1 A 271/08
    Lediglich der Vorbereitung einer Maßnahme dienende Handlungen der Dienststelle sind, wenn sie nicht bereits die beabsichtigte Maßnahme vorweg nehmen oder unmittelbar festlegen, keine Maßnahmen (BVerwG, B. v. 05.10.2011 - 6 P 19/10 - juris, Rn 11).

    In den Rechtstand der Beschäftigten wird durch sie nicht eingegriffen (BVerwG, B. v. 05.10.2011, a. a. O., Rn 17).

    Eine Bindung besteht für das Beteiligungs- (bzw. Mitbestimmungsverfahren) nicht (vgl. BVerwG, B. v. 05.10.2011, a. a. O., Rn 16).

  • BVerwG, 08.04.2010 - 6 C 3.09

    Gleichstellungsbeauftragte; Dienststelle; Dienststellenleitung; Hauptzollamt; …

    Auszug aus OVG Bremen, 06.03.2012 - 1 A 271/08
    Bei einem Rechtstreit nach § 14a BremLGG handelt es sich danach um einen gesetzlich besonders ausgeformten Organstreit (vgl. BVerwG, U. v. 08.04.2010 - 6 C 3/09 - BVerwGE 136, 263, Rn 12).

    Anders als das Bundesgleichstellungsgesetz, das Rechtschutz auch bei einer Verletzung von Beteiligungsrechten in der Phase der Entscheidungsvorbereitung vorsieht (vgl. BVerwG, U. v. 08.04.2010, a. a. O., Rn 21), setzt das BremLGG für das Klagerecht eine konkret im Raum stehende Maßnahme voraus, bei der die Frauenbeauftragte übergangen zu werden droht oder bereits übergangen worden ist.

  • VG Bremen, 20.02.2008 - 1 K 2976/06

    Keine Klagebefugnis der Frauenbeauftragten

    Auszug aus OVG Bremen, 06.03.2012 - 1 A 271/08
    OVG: 1 A 271/08 (VG: 1 K 2976/06) niedergelegt in abgekürzter Fassung auf der Geschäftsstelle am 20.03.2012 gez.
  • OVG Bremen, 18.10.2016 - 1 LC 122/14

    Nichtbeteiligung der Frauenbeauftragten - Auswahlverfahren; Frauenbeauftragte; …

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts weiche von dem Urteil des Senats vom 06.03.2012 (1 A 271/08) ab.

    Bei einem Rechtsstreit nach § 14a Bremisches Landesgleichstellungsgesetz (BremLGG) vom 20.11.1990 (Brem.GBl. S. 433, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes vom 01.02.2011, Brem.GBl. S. 63) handelt es sich um einen gesetzlich besonders ausgeformten Organstreit (…BVerwG, Urt. v. 08.04.2010 - 6 C 3/09, BVerwGE 136, 263; Urt. des Senats v. 06.03.2012 - 1 A 271/08, NordÖR 2012, 554).

    Statthafte Klageart ist die Feststellungsklage (Urt. des Senats v. 06.03.2012, a.a.O.;… vgl. auch Mitteilung des Senats v. 16.11.2010 zur Begründung des Gesetzes zur Änderung des BremLGG, Bremische Bürgerschaft, Landtag, Drucks. 17/1540, S. 4).

    Der hier entscheidende Begriff der Maßnahme ist im personalvertretungsrechtlichen Sinne zu verstehen (Urt. des Senats vom 06.03.2012, a.a.O., so auch für das Gleichstellungsrecht des Bundes BVerwG, Urt. v. 08.04.2010 - 6 C 3/09, BVerwGE 136, 263, 267 RdNr. 20;… bestätigend BVerwG, Urt. v. 28.02.2013 - 2 C 62/11, NVwZ-RR 2013, 693, 694 RdNr. 17), wobei, dies machen die Bezugnahmen insbesondere auf § 58 BremPersVG deutlich (§ 13 Abs. 2 Satz 5 und 6 BremLGG), das Landesrecht zugrunde zu legen ist.

    Zu Unrecht macht der Beklagte geltend, die Frauenbeauftragten könnten die fehlerhafte Nichtbeteiligung an den Vorstellungsgesprächen nicht zum Gegenstand eines Widerspruchs- und Klageverfahrens machen, weil es sich um eine Unterlassung der Dienststellenleitung in der Phase der Entscheidungsvorbereitung handele, die nicht unter den personalvertretungsrechtlichen Maßnahmebegriff falle (vgl. hierzu Urt. des Senats v. 06.03.2012, a.a.O. sowie OVG Bremen, Beschl. v. 17.01.2007 - P A 1/06.PVL, juris RdNr. 68; Fuchs in GK-BremPersVG, 2016, RdNr. 7 zu § 58).

  • OVG Bremen, 30.06.2021 - 6 LP 48/20

    Personalvertretungsrecht der Länder; Initiativrechts des Personalrats bei …

    Sie hat allenfalls vorbereitenden Charakter für eine anschließende Ein-, Höher- oder Rückgruppierung des Arbeitsplatzinhabers und unterliegt daher - anders als die Ein- , Höher- oder Rückgruppierung - nicht der Mitbestimmung (OVG Bremen, Beschl. v. 06.03.2012 - 1 A 271/08, juris Rn. 37 - 41).

    Nicht der Mitbestimmung unterliegt dagegen eine bloße Arbeitsplatzbewertung als solche, da es hier an einer den Rechtsstand des Arbeitnehmers berührenden Maßnahme fehlt (…BVerwG, Beschl. v. 08.11.2011 - 6 P 23/10, juris Rn. 24; OVG Bremen, Beschl. v. 06.03.2012 - 1 A 271/08, juris Rn. 37 ff.).

  • VG Bremen, 05.12.2025 - 12 K 3073/24

    Personalvertretungsrecht - Personalrat

    Denn die Beteiligte bestreitet nicht, dass hinsichtlich der Eingruppierung ein eigener Mitbestimmungstatbestand vorliegt (vgl. insoweit BVerwG, B. v. 8.1.2025, 5 P 2/23; OVG Bremen, Urt. v. 6.3.2012, 1 A 271/08, jeweils juris).
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