Rechtsprechung
| VG Halle, 15.11.2012 - 1 A 28/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 49a Abs 3 VwVfG, § 49a Abs 4 VwVfG
Geltendmachen von Zinsen bei der Rückforderung einer Zuwendung - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Halle, 15.11.2012 - 1 A 28/11
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2013 - 1 L 4/13
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- VG Halle, 15.11.2012 - 1 A 27/11
Widerruf eines Zuwendungsbescheides zur Beseitigung von Hochwasserschäden
Auszug aus VG Halle, 15.11.2012 - 1 A 28/11
Rn. 17 Hinsichtlich der festgesetzten Zinsen wegen zuviel ausgezahlter Fördermittel sei der Betrag bereits deswegen fehlerhaft, weil der Rückforderungsbetrag unrichtig berechnet worden sei, wie sich aus dem Verfahren 1 A 27/11 HAL ergebe.Rn. 31 Rechtsgrundlage für die Festsetzung der Zinsen für den Erstattungsbetrag für nicht anerkannte Fördermaßnahmen aus dem Rückforderungsbescheid vom 20. Dezember 2012 (Urteil des Verwaltungsgerichts A-Stadt vom 15. November 2012 - Az.: 1 A 27/11 HAL) ist § 49 a Abs. 3 VwVfG.
Da die Kammer aber im Urteil vom heutigen Tag in dem Verfahren 1 A 27/11 HAL ausgeführt hat, dass es sich hierbei um förderfähige Ausgaben handelt, die nicht zurückgefordert werden durften, ist der Beklagte für die Zinsberechnung von einem fehlerhaften Betrag ausgegangen, mit der Folge, dass insoweit auch die Zinsfestsetzung fehlerhaft und aufzuheben ist.
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2011 - 1 L 96/10
Absehen von der Geltendmachung eines Zinsanspruches im Hinblick auf …
Auszug aus VG Halle, 15.11.2012 - 1 A 28/11
Rn. 36 Bei Beachtung dieser Grundsätze muss die Behörde im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung auch berücksichtigen, ob, in welchem Ausmaß und aus welchem Grund der Erlass des Festsetzungsbescheides verzögert worden ist (OEufach0000000014, Beschluss vom 29. November 2011 - 1 L 96/10 -, Juris).Sie muss insoweit berücksichtigen, ob und aus welchem Grund der Erlass des Bescheides verzögert worden ist (vgl. VG Magdeburg…, Urteil vom 12. Juli 2012 - 3 A 9/11 -, Juris Rn. 27 ; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. November 2011 - 1 L 96/10 -, Juris Rn. 39 ), wobei aber auch die nicht näher erläuterten Umstände für das Nichtbetreiben des Verfahrens nach Vorlage jeweils der Zwischenverwendungsnachweise für sich allein bereits Grund für eine entsprechende Ermessensentscheidung sein müssen.
- BVerwG, 27.04.2005 - 8 C 5.04
Zinsanspruch: Verzögerungs-; Entstehung -; Fälligkeit -; Verjährung eines …
Auszug aus VG Halle, 15.11.2012 - 1 A 28/11
Er kann aber nicht verlangt werden, sondern die Bewilligungsbehörde muss die Forderung erst geltend machen, die auch erst ab diesem Zeitpunkt fällig ist (BVerwG, Urteil vom 27. April 2005 - 8 C 5/04 -, Juris Rn. 17; auch das VG Dessau, Urteil vom 19. Februar 2002 - 2 A 422/01- geht davon aus, dass der Geldanspruch erst mit der Geltendmachung entstehe; a. A. VG Magdeburg, Urteil vom 9. Juli 2012 - 4 A 300/11 ).
- BVerwG, 07.11.2001 - 3 B 117.01
Beginn der Zinspflicht bei rückwirkender Aufhebung eines Bewilligungsbescheides …
Auszug aus VG Halle, 15.11.2012 - 1 A 28/11
Liegt dieser vor der Auszahlung des Betrages, so beginnt die Zinspflicht mit der Auszahlung des bewilligten Betrages (BVerwG, Beschluss vom 07. November 2001 - 3 B 117/01 -, Juris). - VG Magdeburg, 09.07.2012 - 4 A 300/11
Zinsen für die nicht alsbald nach der Auszahlung erfolge Verwendung von …
Auszug aus VG Halle, 15.11.2012 - 1 A 28/11
Er kann aber nicht verlangt werden, sondern die Bewilligungsbehörde muss die Forderung erst geltend machen, die auch erst ab diesem Zeitpunkt fällig ist (BVerwG…, Urteil vom 27. April 2005 - 8 C 5/04 -, Juris Rn. 17; auch das VG Dessau, Urteil vom 19. Februar 2002 - 2 A 422/01- geht davon aus, dass der Geldanspruch erst mit der Geltendmachung entstehe; a. A. VG Magdeburg, Urteil vom 9. Juli 2012 - 4 A 300/11 ). - VG Magdeburg, 12.07.2012 - 3 A 9/11
Rückforderung von Zuschüssen; Verfahrensdauer hinsichtlich Einreichung eines …
Auszug aus VG Halle, 15.11.2012 - 1 A 28/11
Sie muss insoweit berücksichtigen, ob und aus welchem Grund der Erlass des Bescheides verzögert worden ist (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 12. Juli 2012 - 3 A 9/11 -, Juris Rn. 27 ; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 29. November 2011 - 1 L 96/10 -, Juris Rn. 39 ), wobei aber auch die nicht näher erläuterten Umstände für das Nichtbetreiben des Verfahrens nach Vorlage jeweils der Zwischenverwendungsnachweise für sich allein bereits Grund für eine entsprechende Ermessensentscheidung sein müssen. - VG Dessau, 19.02.2004 - 2 A 422/01
Auszug aus VG Halle, 15.11.2012 - 1 A 28/11
Er kann aber nicht verlangt werden, sondern die Bewilligungsbehörde muss die Forderung erst geltend machen, die auch erst ab diesem Zeitpunkt fällig ist (BVerwG…, Urteil vom 27. April 2005 - 8 C 5/04 -, Juris Rn. 17; auch das VG Dessau, Urteil vom 19. Februar 2002 - 2 A 422/01- geht davon aus, dass der Geldanspruch erst mit der Geltendmachung entstehe; a. A. VG Magdeburg, Urteil vom 9. Juli 2012 - 4 A 300/11 ).
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2013 - 2 L 140/12
Verjährung von Verzögerungszinsansprüchen im öffentlichen Recht wegen nicht …
Rn. 25 Die Auffassung des Verwaltungsgerichts Dessau (…Urt. v. 19.02.2012 - 2 A 422/01 -, nach Juris RdNr.40) und die sich dieser Auffassung anschließende Ansicht des VG Halle (Urt. v. 15.11.2012 - 1 A 28/11 -, nach Juris RdNr. 41), dass der Zwischenzinsanspruch nach § 49 a Abs. 4 VwVfG erst entstehe, wenn der Anspruch durch Bescheid geltend gemacht worden sei, weil der Entstehungszeitpunkt des Anspruchs nicht vor dem Zeitpunkt liegen könne, in dem die Alternativität der Reaktionsmöglichkeiten auf eine nicht alsbaldige Verwendung gewährter Zuwendungen entfalle und der Zuwendungsgeber sich entschieden habe, unter Verzicht auf seine Widerrufsmöglichkeit nur den Zinsanspruch geltend zu machen, teilt der Senat nicht.
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