Rechtsprechung
| VG Berlin, 21.01.2000 - 1 A 295.98 |
Zitiervorschläge
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Papierfundstellen
- NZV 2002, 473
Wird zitiert von ... (2)
- VG Leipzig, 17.12.2015 - 3 K 534/13 Unbenommen erfährt die Konkurrenz von Verhaltens- und Zustandsverantwortlichkeit eine Zuspitzung, wenn erst durch den Verhaltensstörer der gefährliche Zustand einer Sache verursacht wird (vgl. VG Berlin, Urt. v. 21.1.2000 - 1 A 295/98 - , Orientierungssatz 4, Rn. 18 bis 20).
Hiermit hat sich der angefochtene Bescheid nicht auseinandergesetzt; eine mögliche (Mit-)Verantwortung der Trägerin der Straßenbaulast wurde zwar genannt, die Zuordnung des Schachtdeckels zu den __B war bekannt, aber - weder im Rahmen des Vorverfahrens und auch nicht bis zum Ende des gerichtlichen Verfahrens - nicht berücksichtigt (vgl. hierzu VG Berlin, Urt. v. 21.1.2000, a.a.O.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2023 - 2 S 13.23
Auswahl unter mehreren Störern im Rahmen der Gefahrenabwehr
Dies folgt aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Prinzip der gerechten Lastenverteilung, das im allgemeinen Gleichheitssatz und dem Verbot willkürlicher Ungleichbehandlung angesiedelt ist (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 12. Januar 2000 - VG 1 A 295.98 - juris Rn. 18 m.w.N.; vgl. ferner: OVG Saarlouis…, Beschluss vom 15. Juni 2023 - 2 B 37/23 - juris Rn. 42;… Decker in: Busse/Kraus, BayBO, Stand: Januar 2023, Rn. 179 zu Art. 76).
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