Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 18.05.1989 - 1 A 30/87 |
Verfahrensgang
- VG Mainz, 24.02.1987 - 3 K 94/86
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.05.1989 - 1 A 30/87
- BVerwG, 15.02.1990 - 4 B 245.89
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 A 11405/10
Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts
Rn. 34 Die Bejahung der Allgemeinwohlrechtfertigung verlangt eine Interessenabwägung, bei der das gesetzlich anerkannte Erwerbsmotiv der Gemeinde ein solches Gewicht haben muss, dass dahinter das entgegenstehende Interesse der Vertragsparteien an freier Disposition zurückzutreten hat (vgl. OVG RP, Urteil vom 18. Mai 1989 - 1 A 30/87 -, S. 12 d.U.; dazu: BVerwG…, Beschluss vom 15. Februar 1990 - 4 B 245.89 -, NJW 1990, 2703 und juris, Rn. 3 und 9 ["überwiegende Vorteile für die Allgemeinheit"];… Stock, a.a.O., § 24 Rn. 63 f.).Dabei ist es unerheblich, ob der Bebauungsplan bereits erlassen wurde oder sich erst im Planaufstellungsverfahren befindet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1990, a.a.O. in Verbindung mit dem vorangehenden Urteil des OVG RP vom 18. Mai 1989 - 1 A 30/87 -, S. 12 d.U. [Ausübung des Vorkaufsrechts gem. § 24 Abs. 1 Nr. 2 BBauG 1976 zwecks Abriss des vorhandenen Gebäudes und Herbeiführung einer dem Planentwurf konformen Nutzung]).
- VG Würzburg, 25.08.2020 - W 4 K 19.1563
Planaufstellungsbeschluss
Rn. 30 Die Bejahung der Allgemeinwohlrechtfertigung verlangt eine Interessenabwägung, bei der das gesetzlich anerkannte Erwerbsmotiv der Gemeinde ein solches Gewicht haben muss, dass dahinter das entgegenstehende Interesse der Vertragsparteien an freier Disposition zurückzutreten hat (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 18.5.1989 - 1 A 30/87 - juris;… BVerwG, B.v. 15.2.1990 - 4 B 245.89 - juris Rn. 3 und 9).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 13.05.1987 - 1 A 30.87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81
Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis
Auszug aus BVerwG, 13.05.1987 - 1 A 30.87
Es hat dahin erkannt, daß es grundsätzlich nicht dem erwähnten Schutzgebot widerspricht, volljährigen Kindern den Zuzug zu ihren Eltern zu verwehren, und daß Ausnahmen regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Kind oder ein Elternteil auf die familiäre Lebenshilfe in einer Weise angewiesen ist, die ein Zusammenleben in der Bundesrepublik Deutschland erfordert (BVerwGE 65, 188; Beschlüsse vom 30. April 1982 - BVerwG 1 B 168.81 - vom 22. November 1982 - BVerwG 1 B 121.82 - InfAuslR 1983, 41). - BVerfG, 01.09.1982 - 1 BvR 748/82
Auszug aus BVerwG, 13.05.1987 - 1 A 30.87
Das Bundesverfassungsgericht vertritt dieselbe Rechtsauffassung (Beschluß - Vorprüfungsausschuß - vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 - NJW 1982, 2730). - BVerwG, 04.10.1982 - 1 B 93.82
Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Erteilung einer …
Auszug aus BVerwG, 13.05.1987 - 1 A 30.87
Diese Grundsätze gelten auch, wenn der zuzugswillige Ausländer zuvor viele Jahre mit seinen Eltern im Bundesgebiet gelebt hat und nicht lediglich vorübergehend in seinen Heimatstaat zurückgekehrt ist, und zwar selbst dann, wenn er dort (nahe) Verwandte nicht mehr hat (Beschluß vom 4. Oktober 1982 - BVerwG 1 B 93.82 - DVBl 1983, 35). - BVerwG, 30.04.1982 - 1 B 168.81
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche …
Auszug aus BVerwG, 13.05.1987 - 1 A 30.87
Es hat dahin erkannt, daß es grundsätzlich nicht dem erwähnten Schutzgebot widerspricht, volljährigen Kindern den Zuzug zu ihren Eltern zu verwehren, und daß Ausnahmen regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Kind oder ein Elternteil auf die familiäre Lebenshilfe in einer Weise angewiesen ist, die ein Zusammenleben in der Bundesrepublik Deutschland erfordert (BVerwGE 65, 188; Beschlüsse vom 30. April 1982 - BVerwG 1 B 168.81 - vom 22. November 1982 - BVerwG 1 B 121.82 - InfAuslR 1983, 41). - BVerwG, 22.11.1982 - 1 B 121.82
Auszug aus BVerwG, 13.05.1987 - 1 A 30.87
Es hat dahin erkannt, daß es grundsätzlich nicht dem erwähnten Schutzgebot widerspricht, volljährigen Kindern den Zuzug zu ihren Eltern zu verwehren, und daß Ausnahmen regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Kind oder ein Elternteil auf die familiäre Lebenshilfe in einer Weise angewiesen ist, die ein Zusammenleben in der Bundesrepublik Deutschland erfordert (BVerwGE 65, 188; Beschlüsse vom 30. April 1982 - BVerwG 1 B 168.81 - vom 22. November 1982 - BVerwG 1 B 121.82 - InfAuslR 1983, 41).
- BVerwG, 20.09.1989 - 1 A 90.89
Zustimmung der Ausländerbehörde zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - …
Ausnahmen kommen regelmäßig nur dann in Betracht, wenn das Kind oder ein Elternteil auf die familiäre Lebenshilfe in einer Weise angewiesen hat, die ein Zusammenleben in der Bundesrepublik Deutschland erfordert (BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; Beschluß vom 4. Oktober 1982 - BVerwG 1 B 93.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 38; Beschluß vom 13. Mai 1987 - BVerwG 1 A 30.87 - InfAuslR 1987, 273; vgl. auch BVerfG - Vorprüfungsausschuß - InfAuslR 1982, 271).Diese Grundsätze gelten auch, wenn der zuzugswillige Ausländer zuvor mit seinen Eltern im Bundesgebiet gelebt hat und nicht lediglich vorübergehend in seinen Heimatstaat zurückgekehrt ist (Beschluß vom 13. Mai 1987 - BVerwG 1 A 30.87 - a.a.O.), wie dies beim Kläger der Fall ist, der nach seinem Vorbringen seit seinem sechsten Lebensjahr wieder in Jugoslawien lebt.
- BVerwG, 04.07.1990 - 1 A 37.90
Rechtsmittel
Zu dem behördlichen Ermessen in Fällen des Nachzuges volljähriger Kinder zu ihren in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Eltern hat sich das Bundesverwaltungsgericht bereits rechtsgrundsätzlich geäußert (vgl. BVerwGE 65, 188; Beschluß vom 13. Mai 1987 - BVerwG 1 A 30.87 - InfAuslR 1987, 273). - BVerwG, 21.07.1989 - 1 A 71.89
Rechtsmittel
Zu dem behördlichen Ermessen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG in Fällen des Nachzuges volljähriger Kinder zu ihren in der Bundesrepublik Deutschland als ausländische Arbeitnehmer lebenden Eltern oder Elternteilen hat sich das Bundesverwaltungsgericht bereits rechtsgrundsätzlich geäußert (vgl. z.B. BVerwGE 65, 188; Beschluß vom 13. Mai 1987 - BVerwG 1 A 30.87 - InfAuslR 1987, 273).
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