Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 17.01.2018 - 1 A 334/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anmeldung einer Versammlung; Daten; Datenschutz; Landeskriminalamt; personenbezogene Daten; Verfassungsschutz; Verfassungsschutzbehörde; Versammlung; Versammlungsleiter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Übermittlung personenbezogener Daten eines Gewerkschaftssekretärs rechtswidrig
- lawblog.de (Kurzinformation)
Daten von Demo-Anmeldern sind geschützt
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Personenbezogene Daten eines Gewerkschaftssekretärs rechtswidrig an Verfassungsschutz und LKA übermittelt
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Übermittlung personenbezogener Daten eines Gewerkschaftssekretärs rechtswidrig
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06
Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher …
Auszug aus VG Lüneburg, 17.01.2018 - 1 A 334/15
Diese bedarf jedoch einer gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht und verhältnismäßig ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.2.2007 - 1 BvR 2368/06 -, juris Rn. 41).Rn. 19 Übermittelt eine Behörde bei ihr gespeicherte personenbezogene Daten an eine andere öffentliche Stelle, liegt in der Übermittlung, zumal wenn damit eine Änderung des Verwendungszwecks einhergeht, ein Eingriff in das Grundrecht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung, der seinerseits einer normenklaren und bereichsspezifischen gesetzlichen Grundlage bedarf (…vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 5.12.2012 - 12 BV 12.526 -, juris Rn. 36 unter Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 13.6.2007 - 1 BvR 1550/03 -, juris Rn. 93 ff. und Beschl. v. 23.2.2007 - 1 BvR 2368/06 -, juris Rn. 46 ff.;… vgl. auch Söllner in: Pewestorf/Söllner/Tölle, Polizei- und Ordnungsrecht, Kommentar, 2. Aufl. 2017, § 44 Rn. 1).
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus VG Lüneburg, 17.01.2018 - 1 A 334/15
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen und es ist ein Abwehrrecht gegen staatliche Datenerhebung und Datenverarbeitung (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.3.2008 - 1 BvR 2388/03 -, juris Rn. 56 ff. und Urt. v. 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 u.a. -, juris Rn. 145 ff.;… VG Lüneburg, Urt. v. 31.8.2010 - 3 A 115/08 -, juris Rn. 39). - BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03
Abruf von Kontostammdaten
Auszug aus VG Lüneburg, 17.01.2018 - 1 A 334/15
Rn. 19 Übermittelt eine Behörde bei ihr gespeicherte personenbezogene Daten an eine andere öffentliche Stelle, liegt in der Übermittlung, zumal wenn damit eine Änderung des Verwendungszwecks einhergeht, ein Eingriff in das Grundrecht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung, der seinerseits einer normenklaren und bereichsspezifischen gesetzlichen Grundlage bedarf (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 5.12.2012 - 12 BV 12.526 -, juris Rn. 36 unter Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 13.6.2007 - 1 BvR 1550/03 -, juris Rn. 93 ff. …und Beschl. v. 23.2.2007 - 1 BvR 2368/06 -, juris Rn. 46 ff.;… vgl. auch Söllner in: Pewestorf/Söllner/Tölle, Polizei- und Ordnungsrecht, Kommentar, 2. Aufl. 2017, § 44 Rn. 1).
- BVerfG, 10.03.2008 - 1 BvR 2388/03
Steuerliche Auslandsdaten
Auszug aus VG Lüneburg, 17.01.2018 - 1 A 334/15
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen und es ist ein Abwehrrecht gegen staatliche Datenerhebung und Datenverarbeitung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.3.2008 - 1 BvR 2388/03 -, juris Rn. 56 ff. …und Urt. v. 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 u.a. -, juris Rn. 145 ff.;… VG Lüneburg, Urt. v. 31.8.2010 - 3 A 115/08 -, juris Rn. 39). - VGH Bayern, 05.12.2012 - 12 BV 12.526
Kinder- und Jugendhilferecht
Auszug aus VG Lüneburg, 17.01.2018 - 1 A 334/15
Rn. 19 Übermittelt eine Behörde bei ihr gespeicherte personenbezogene Daten an eine andere öffentliche Stelle, liegt in der Übermittlung, zumal wenn damit eine Änderung des Verwendungszwecks einhergeht, ein Eingriff in das Grundrecht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung, der seinerseits einer normenklaren und bereichsspezifischen gesetzlichen Grundlage bedarf (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 5.12.2012 - 12 BV 12.526 -, juris Rn. 36 unter Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 13.6.2007 - 1 BvR 1550/03 -, juris Rn. 93 ff. …und Beschl. v. 23.2.2007 - 1 BvR 2368/06 -, juris Rn. 46 ff.;… vgl. auch Söllner in: Pewestorf/Söllner/Tölle, Polizei- und Ordnungsrecht, Kommentar, 2. Aufl. 2017, § 44 Rn. 1). - VG Lüneburg, 31.08.2010 - 3 A 115/08
Feststellung der Rechtswidrigkeit eines behördlichen Handelns nach der Löschung …
Auszug aus VG Lüneburg, 17.01.2018 - 1 A 334/15
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen und es ist ein Abwehrrecht gegen staatliche Datenerhebung und Datenverarbeitung (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.3.2008 - 1 BvR 2388/03 -, juris Rn. 56 ff. …und Urt. v. 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 u.a. -, juris Rn. 145 ff.; VG Lüneburg, Urt. v. 31.8.2010 - 3 A 115/08 -, juris Rn. 39).
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Rechtsprechung
| VG Osnabrück, 04.01.2016 - 1 A 334/15 |
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 04.01.2016 - 1 A 334/15
- OVG Niedersachsen, 11.02.2016 - 7 PA 12/16
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