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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.07.1985 - 1 A 36.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,6035
BVerwG, 24.07.1985 - 1 A 36.85 (https://dejure.org/1985,6035)
BVerwG, Entscheidung vom 24.07.1985 - 1 A 36.85 (https://dejure.org/1985,6035)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juli 1985 - 1 A 36.85 (https://dejure.org/1985,6035)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks - Fortsetzung des Aufenthalts nach Einreise zu Besuchszwecken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 31.07.1986 - 1 A 48.86

    Ausländerrecht - Kaution zur Visumerteilung - Rückzahlungsanspruch - …

    Sie erwiese sich übrigens zugleich als eine Regelung über die Fortsetzung des von der Auslandsvertretung erlaubten Aufenthalts, für die nach der Kompetenzordnung des Ausländergesetzes die (inländischen) Ausländerbehörden und nicht die Auslandsvertretungen der Beklagten zuständig sind (§ 20 Abs. 1, 4 AuslG; Beschluß vom 24. Juli 1985 - BVerwG 1 A 36.85 - BWVPr 1986, 16).
  • BVerwG, 28.11.1986 - 1 A 69.86

    Zulässigkeit einer Sicherheitsleistung im Rahmen der Gestattung einer …

    Die Regelung des Aufenthalts eines im Bundesgebiet anwesenden Ausländers obliegt den örtlichen Ausländerbehörden, und zwar auch dann, wenn der Ausländer mit einem Sichtvermerk zu einem vorübergehenden Aufenthaltszweck eingereist ist und seinen Aufenthalt zu einem anderen, insbesondere einem nicht nur vorübergehenden Zweck fortsetzen möchte (§ 20 Abs. 1 AuslG; vgl. auch Beschluß vom 24. Juli 1985 - BVerwG 1 A 36.85 - BWVPr. 1986, 17; Urteil vom 4. September 1986 - BVerwG 1 C 19.86 -).
  • BVerwG, 16.07.1987 - 1 B 71.87

    Voraussetzungen der Erteilung eines Sichtvermerks - Grundsätzliche Bedeutung …

    Dafür ist vielmehr allein die inländische Ausländerbehörde zuständig, und zwar, wie sich aus § 20 Abs. 1 AuslG ergibt, ohne Rücksicht darauf, ob der Ausländer bereits einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet begründet hat oder nicht (Beschluß vom 24. Juli 1985 - BVerwG 1 A 36.85 - BWVPr. 1986, 16 ; Beschluß vom 31. Juli 1986 - BVerwG 1 A 48.86 - NVwZ 1986, 1027; Urteil vom 4. September 1986 - BVerwG 1 C 19.86 - BVerwGE 75, 20 [BVerwG 04.09.1986 - 1 C 19/86]).
  • BVerwG, 06.02.1989 - 1 A 6.89

    Rechtsmittel

    Die Sache wird an das Verwaltungsgericht Köln verwiesen, da sie nicht von allgemeiner oder grundsätzlicher Bedeutung ist, und zwar auch nicht im Hinblick darauf, daß sich der Kläger bereits im Bundesgebiet aufhält (vgl. Beschluß vom 24. Juli 1985 - BVerwG 1 A 36.85 - BWVPr. 1986, 17).
  • BVerwG, 07.10.1988 - 1 ER 320.88

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks - Vorwegnahme …

    Die Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks soll dem Ausländer außer dem Aufenthalt die ihm sonst verschlossene Einreise gestatten und ist deswegen eine Erlaubnis, die vor der Einreise erteilt wir sie betrifft nicht den Aufenthalt von Ausländern, die sich bereit im Inland aufhalten und diesen Aufenthalt fortzusetzen wünschen (Beschluß vom 24. Juli 1985 - BVerwG 1 A 36.85 - BWVPr. 1986, 17).
  • BVerwG, 18.12.1986 - 1 C 67.86

    Antrag einer türkischen Staatsangehörigen auf Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der …

    Dafür ist vielmehr die inländische Ausländerbehörde zuständig (§ 20 Abs. 1 AuslG; vgl. Beschluß vom 24. Juli 1985 - BVerwG 1 A 36.85 - BWVPr. 1986, 17).
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