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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 13.04.2005 - 1 A 368/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,30859
VG Lüneburg, 13.04.2005 - 1 A 368/04 (https://dejure.org/2005,30859)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 13.04.2005 - 1 A 368/04 (https://dejure.org/2005,30859)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 13. April 2005 - 1 A 368/04 (https://dejure.org/2005,30859)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 23 Abs 1 Nr 6 SBG; § 7 SG; § 8 SG; § 10 Abs 6 SG; § 11 Abs 1 S 1 SG; § 17 Abs 2 SG; § 23 Abs 1 SG; § 55 Abs 5 SG; § 129 Abs 1 StGB
    Ansehen der Bundeswehr; Dienstpflicht; Dienstvergehen; Entlassung; fristlose Entlassung; Landser; militärische Ordnung; politische Treuepflicht; rechtsradikale Musikgruppen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.1995 - 10 A 12774/94

    Soldat auf Zeit; Fristlose Entlassung; Rassistische Äußerungen ; Spotten über …

    Auszug aus VG Lüneburg, 13.04.2005 - 1 A 368/04
    Es untergräbt die Einsatzbereitschaft der Armee, wenn sich die Gesellschaft nicht mehr uneingeschränkt darauf verlassen kann, dass sich ein militärischer Vorgesetzter im "Ernstfall" an die auch dann für das menschliche Zusammenleben unerlässlichen Anforderungen hält (vgl. etwa OVG Koblenz, Urt. v. 25.8.1995 - 10 A 12774/94 -, NVwZ-RR 1996, 401 im Fall eines Soldaten auf Zeit wegen rassistischer Äußerungen und Spottens über die Judenverfolgung im "Dritten Reich").

    Es kommt vielmehr ausschließlich auf die nach außen erkennbar zum Ausdruck gebrachte Einstellung an (so OVG Koblenz, Urt. v. 25.8.1995 - 10 A 12774/94 -, a. a. O., S. 402).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.1991 - 1 A 1330/88

    Fristlose Entlassung eines Soldaten

    Auszug aus VG Lüneburg, 13.04.2005 - 1 A 368/04
    Überprüfung entzogener Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (OVG Münster, Urt. v. 31.1.1991 - 1 A 1330/88 -, m. w. N. ;… Scherer/Alff, a. a. O., § 55 Rdnr. 31 m. w. N.).

    Aber auch dann ist im Rahmen der Auslegung des Begriffs der ernstlichen Gefährdung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von Bedeutung, als geprüft werden muss, ob ggf. einfachere Mittel zur Verfügung stehen, um die vorhandene Gefährdung sicher und endgültig zu beherrschen (OVG Münster, Urt. v. 31.1.1991 - 1 A 1330/88 -, a. a. O. m. w. N.).

  • KG, 22.12.2003 - 3 StE 2/02

    Landser (Band)

    Auszug aus VG Lüneburg, 13.04.2005 - 1 A 368/04
    Bei der Musikgruppe "Landser" handelt es sich nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. März 2005 - 3 StR 233/04 -, das ein vorangegangenes Urteil des Kammergerichts in Berlin vom 22. Dezember 2003 - 3 StE 2/02-5(1) - bestätigt, um eine kriminelle Vereinigung i. S. d. § 129 Abs. 1 StGB, deren Tätigkeit darauf gerichtet war, durch die Herstellung und Verbreitung von CDs Straftaten wie Volksverhetzung, Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Verunglimpfung des Staates etc. zu begehen.
  • BGH, 10.03.2005 - 3 StR 233/04

    Urteil im "Landser"-Verfahren rechtskräftig

    Auszug aus VG Lüneburg, 13.04.2005 - 1 A 368/04
    Bei der Musikgruppe "Landser" handelt es sich nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. März 2005 - 3 StR 233/04 -, das ein vorangegangenes Urteil des Kammergerichts in Berlin vom 22. Dezember 2003 - 3 StE 2/02-5(1) - bestätigt, um eine kriminelle Vereinigung i. S. d. § 129 Abs. 1 StGB, deren Tätigkeit darauf gerichtet war, durch die Herstellung und Verbreitung von CDs Straftaten wie Volksverhetzung, Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Verunglimpfung des Staates etc. zu begehen.
  • VGH Bayern, 31.01.2000 - 3 ZB 99.1315
    Auszug aus VG Lüneburg, 13.04.2005 - 1 A 368/04
    Durch das Kriterium gerade der ernstlichen Gefährdung wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit konkretisiert (VGH München, Beschl. v. 31.1.2000 - 3 ZB 99.1315 -, NVwZ 2000, 1203, 1204 m. w. N).
  • VG Minden, 20.10.2020 - 12 K 324/18
    Rn. 143 Vgl. zu einer ähnlichen Fallkonstellation VG Bremen, Beschluss vom 5. August 2013 - 6 V 745/13 -, juris Rn. 29; tendenziell auch VG Lüneburg, Urteil vom 13. April 2005 - 1 A 368/04 -, juris Rn. 44.

    Rn. 168 Vgl. zu ähnlichen Fallkonstellationen erneut VG Bremen, Beschluss vom 5. August 2013 - 6 V 745/13 -, juris Rn. 32; VG Lüneburg, Urteil vom 13. April 2005 - 1 A 368/04 -, juris Rn. 44; im Ausgangspunkt ebenso VG Regensburg, Urteil vom 28. Juni 2017 - RN 1 K 16.1581 -, juris Rn. 67.

    Rn. 193 Vgl. zu ähnlichen Fallkonstellationen erneut VG Bremen, Beschluss vom 5. August 2013 - 6 V 745/13 -, juris Rn. 34; VG Lüneburg, Urteil vom 13. April 2005 - 1 A 368/04 -, juris Rn. 44.

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2005 - 11 ME 146/05

    Pflicht zur Kostentragung einer Kampfmittelbeseitigung durch einen …

    Die aufschiebende Wirkung seiner Klage 1 A 368/04 war wiederherzustellen, weil nach der in einem Eilverfahren grundsätzlich nur möglichen summarischen Prüfung erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der mit Sofortvollzug versehenen Verfügung der Antragsgegnerin vom 20. Januar 2005 bestehen.
  • VG Düsseldorf, 25.01.2017 - 10 K 3895/15

    Entlassung eines früheren Zeitsoldaten aus der Bundeswehr war rechtmäßig

    Nicht zu verkennen ist zudem auch, dass gegen jedwede Art von nationalsozialistischen Bekundungen oder Verhaltensweisen mit entschiedener Härte vorzugehen ist (vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 13. April 2005 - 1 A 368/04 -, juris).
  • VG Gera, 08.09.2005 - 1 K 2006/04

    Recht der Bundesbeamten; Entlassung eines Offizieranwärters; rechtsradikale …

    Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat im Verfahren 1 A 368/04 (Urteil vom 13. April 2005) die gegenüber dem Fähnrich S ausgesprochene Entlassungsverfügung des Personalamtes der Bundeswehr vom 22. Juni 2004 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 28. September 2004 aufgehoben.

    Nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung, der Berücksichtigung des Inhalt der Behördenakten, der Befragung der Zeugen L und W und des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg (Az. 1 A 368/04, Urteil vom 13. April 2005) ist das Gericht der Auffassung, dass die Handlung des Klägers zwar zu Recht als Dienstvergehen bewertet worden ist, gleichwohl seine Nichteignung im Sinne der vorgenannten Vorschrift nicht begründet.

    Verknüpft ist hiermit der Umstand, aus welchen Gründen die Behörde § 55 Abs. 4 und nicht Abs. 5 SG angewendet hat, wie beispielsweise im Falle des Oberfähnrichs S (VG Lüneburg, Urteil vom 13. April 2004 - 1 A 368/04 -).

  • VG Meiningen, 06.12.2012 - 6 D 60011/10

    Disziplinarische Ahndung körperlicher - nicht sexueller - Kontakte eines …

    Dabei lässt die Kammer ebenso wenig außer Acht, dass eine disziplinarische Ahndung des bloßen "Verdachtes" eines Dienstvergehens nicht in Betracht kommt (vgl. VG Magdeburg, U. v. 14.02.2012 - 8 A 6/11 -, Juris; VG Lüneburg, U. v. 13.03.2005 - 1 A 368/04 -, Juris).
  • VG Magdeburg, 14.02.2012 - 8 A 6/11

    Disziplinarrecht: beamtenrechtliches Mäßigungs- und Zurückhaltungsgebot, …

    Die "Verursachung eines bösen Anscheins" allein kann niemals schon einen selbstständigen Pflichtenverstoß darstellen (vgl. zum Ganzen: VG Lüneburg, U. v. 13.03.2005, 1 A 368/04, juris;… Hummel/Köhler/Mayer, BDG, 4. Auflage 2009, S. 78 Rz. 6 ff.).
  • VG Magdeburg, 23.01.2013 - 8 A 16/12

    Feststellung einer fahrlässigen Dienstpflichtverletzung

    Entscheidend für den Pflichtentatbestand ist der Handlungswille, nicht der Erfolg (vgl. nur: VG Magdeburg, U. v. 14.02.2012, 8 A 6/11 MD mit Verweis auf Hummel/Köhler/Mayer, BDG, 4. Auflage 2009, S. 78 Rz. 6 ff sowie VG Lüneburg, U. v. 13.03.2005, 1 A 368/04; beide juris).
  • VG Düsseldorf, 15.09.2022 - 10 K 743/22
    Rn. 81 Vgl. zu ähnlichen Fallkonstellationen erneut VG Bremen, Beschluss vom 5. August 2013 - 6 V 745/13 -, juris Rn. 34; VG Lüneburg, Urteil vom 13. April 2005 - 1 A 368/04 -, juris Rn. 44.Denn das Verhalten des Klägers erhielt keine mediale Aufmerksamkeit und hatte auch sonst keine Breitenwirkung.
  • VG Schleswig, 18.08.2014 - 12 B 14/14

    Wehrdisziplinarverfahren: Verbreitung rassistischer und die Gewaltherrschaft des …

    Die in Dienstvorschriften enthaltenen Pflichten stellen rechtlich keine eigenständigen soldatischen Dienstpflichten dar, sondern sind nur als Konkretisierung der gesetzlich vorgegebenen Pflichten anzusehen (VG Lüneburg, Urteil vom 13.04.2005 - 1 A 368/04 - zitiert nach juris mit weit. Nachw.;… Scherer/Alff/Poretschkin, Soldatengesetz, 9. Aufl., § 23 SG Rdnr. 2).
  • VG Kassel, 27.03.2014 - 1 L 1504/13

    Entlassung eines Zeitsoldaten

    Nicht zu verkennen ist zudem auch, dass gegen jedwede Art von nationalsozialistischen Bekundungen oder Verhaltensweisen mit entschiedener Härte vorzugehen ist (vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 13. April 2005 - 1 A 368/04 -, juris).
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