Rechtsprechung
| BVerwG, 31.07.1985 - 1 A 43.85 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2)
- VG Schleswig, 15.04.2025 - 2 B 4/25
Naturschutzrechtliche Beseitigungsanordnung; Erweiterung einer Steganlage am …
Rn. 3 Sowohl nach dem Vortrag der Antragstellerin als auch nach den Feststellungen im Tatbestand des Urteils des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 5. April 1984, Az. 1 A 43/85, (Bl. 137 ff. d.BA.) wurde am Standort der streitgegenständlichen Steganlage bereits zwischen den 1930er und 1950er Jahren ein Steg mit einer Länge von rund 6 m und einer Breite von in etwa 0, 8 m errichtet.Diese sei aufgrund des Urteils des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 29. November 1985 (Az. 1 A 43/85) erteilt worden.
Dies sei bereits mit Urteil des Verwaltungsgerichts vom 29. November 1985, Az. 1 A 43/85 bestätigt worden.
Auch die nach den Feststellungen des Urteils des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 5. April 1984 (Az. 1 A 43/85) an dem Standort zwischen den 1930er und 1950er Jahren errichtete Steganlage hat nur eine Breite von 0, 8 m aufgewiesen.
- VG Arnsberg, 19.12.2002 - 7 K 4595/01
Rechtmäßigkeit eines sämtliche Flurstücke in einer Beitragsfestsetzung zu einem …
Rn. 31 Vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 10. Juni 1981 - 8 C 66/81 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 1982, 31 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteilvom 23. März 1987 - 1 A 43/85 -, Zeitschrift für Kommunalfinanzen (ZKF) 1987, 277 fff.; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht, 6. Aufl., 2001, § 18 Rdnr. 34.
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