Rechtsprechung
| VG Berlin, 03.06.1993 - 1 A 449.92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Öffentliche Äußerungen des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR über Dritte; "Gauck-Behörde"; Aufklärung der früheren Kontakte des Ministerpräsidenten Dr. Manfred Stolpe zu Organen des Staatsapparates der DDR; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 03.06.1993 - 1 A 449.92
- OVG Berlin, 07.07.1997 - 8 B 91.93
Papierfundstellen
- NJW 1993, 2548
- NJW 1998, 2080 (Ls.)
- NVwZ 1993, 1125 (Ls.)
- afp 1993, 692
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87
Transzendentale Meditation
Auszug aus VG Berlin, 03.06.1993 - 1 A 449.92
Ein Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist das Recht auf Ehre (BVerwGE 82, S. 76, S. 78 m.w.N.). - BVerwG, 18.10.1990 - 3 C 2.88
Warnung vor Glykolwein
Auszug aus VG Berlin, 03.06.1993 - 1 A 449.92
Denn die Grundrechte schützen den Bürger vor rechtswidrigen Beeinträchtigungen jeder Art, auch vor solchen durch schlichtes Verwaltungshandeln (vgl. zum Vorstehenden: BVerwGE 87, S. 37, S. 42;… OVG Schleswig, NJW 1993, S. 807). - BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 22.88
Anträge in mündlicher Verhandlung - Baugenehmigungserteilung - Rücknahme des …
Auszug aus VG Berlin, 03.06.1993 - 1 A 449.92
Dabei gelten für die Feststellung des berechtigten Interesses die Grundsätze, die für die Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entwickelt worden sind (BVerwG, DVBl. 1989, S. 874, 876). - BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
Verfahrensordnung für Höfesachen
Auszug aus VG Berlin, 03.06.1993 - 1 A 449.92
Dieses Beweiserhebungsrecht des Untersuchungsausschusses erstreckt sich auch auf das Recht auf Vorlage von Akten (vgl. zu Art. 44 Abs. 1 GG : BVerfGE 76, 100, 128; vgl. auch Art. 72 der Verfassung des Landes Brandenburg vom 20. August 1992 (GVBl. für das Land Brandenburg I S. 298)). - OVG Schleswig-Holstein, 01.07.1992 - 3 M 26/92
Einstweiliger Rechtsschutz; Äußerungen; Pressesprecher; Aufsichtsbehörede; …
Auszug aus VG Berlin, 03.06.1993 - 1 A 449.92
Denn die Grundrechte schützen den Bürger vor rechtswidrigen Beeinträchtigungen jeder Art, auch vor solchen durch schlichtes Verwaltungshandeln (…vgl. zum Vorstehenden: BVerwGE 87, S. 37, S. 42; OVG Schleswig, NJW 1993, S. 807).
- VG Berlin, 16.12.2009 - 1 K 282.09
Anspruch auf Herausgabe von Stasi-Unterlagen und Feststellung des …
Es geht also nicht darum, wie das Verhältnis einer Person zum Staatssicherheitsdienst der DDR objektiv, d.h. unter Ausschöpfung aller verfügbaren Erkenntnisse und Quellen, zu kategorisieren wäre, sondern welche Beurteilung sich aus einer rein archivischen Betrachtungsweise der vorhandenen Stasi-Unterlagen ergibt (Urteil der Kammer vom 23. November 1994 - VG 1 A 632.92 - NJ 1995, 159 im Anschluss an Urteil vom 19. Mai 1993 - VG 1 A 449.92).Dies schließt grundsätzlich auch die Befugnis zur Bewertung solcher Informationen einschließlich des archivrechtlichen Status der betreffenden Person ein (Urteil der Kammer vom 19. Mai 1993 - VG 1 A 449.92 - Umdruck S. 14 ff.).
- VG Berlin, 17.07.1995 - 1 A 198.95
Verfahrenshindernis des Verbotes verfahrensbegleitenden Rechtsschutzes in …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Berlin, 22.07.2011 - 1 K 10.10
Anforderungen an die Feststellung Informeller Mitarbeiter des MfS
Damit hat der Gesetzgeber deutlich klargestellt, dass dem Bundesbeauftragten bei der Bewertung, Ordnung, Erschließung, Verwahrung und Verwaltung der Unterlagen nur die Rolle eines Archivars zukommt (vgl. hierzu auch VG Berlin, Urt. v. 19.5. 1993 - 1 A 449/92, S. 15/16). - VG Berlin, 19.10.2012 - 1 K 46.10
Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz - …
Damit hat der Gesetzgeber deutlich klargestellt, dass dem Bundesbeauftragten bei der Bewertung, Ordnung, Erschließung, Verwahrung und Verwaltung der Unterlagen nur die Rolle eines Archivars zukommt (vgl. hierzu auch VG Berlin, Urt. v. 19.5. 1993 - 1 A 449/92, S. 15/16).
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