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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.08.1986 - 1 A 46.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,7065
BVerwG, 05.08.1986 - 1 A 46.86 (https://dejure.org/1986,7065)
BVerwG, Entscheidung vom 05.08.1986 - 1 A 46.86 (https://dejure.org/1986,7065)
BVerwG, Entscheidung vom 05. August 1986 - 1 A 46.86 (https://dejure.org/1986,7065)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gesetz zur Förderung der Rückkehrbereitschaft - Beeinträchtigung von Belangen der Bundesrepublik Deutschland bei Einreise eines Ausländers ohne erforderlichen Sichtvermerk - Erstattung der Versicherungsbeiträge ohne Wartezeit auf Grund des ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 99.84

    Sichtvermerk - Aufenthalt - Verstoß - Ausländer - Einreise - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1986 - 1 A 46.86
    So ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß ein generalpräventives Bedürfnis die Negativschranke nicht erfüllt, daß aber - hiervon abweichend - Einreisen ohne erforderlichen Sichtvermerk aufgrund der Negativschranke einen zwingenden Versagungsgrund für einen weiteren Aufenthalt bilden, weil dies - wenn auch aus vorwiegend generalpräventiven Gründen - dem Gesetzessinn entspricht, wie er sich bei Berücksichtigung des Zwecks der Sichtvermerkspflicht aus dem Zusammenhang des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG mit dem ebenfalls auf die Belange der Bundesrepublik Deutschland abstellenden § 5 Abs. 2 AuslG erschließt (vgl. z.B. BVerwGE 70, 54).

    Das hat der beschließende Senat in Anwendung der zur Negativschranke entwickelten Grundsätze (vgl. z.B. BVerwGE 56, 246 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 79/76]; 56, 254 ) sowohl für die Fälle der Einreise ohne erforderlichen Sichtvermerk (BVerwGE 70, 54 [BVerwG 31.08.1984 - 1 B 99/84]) als auch für den vorliegenden Zusammenhang in dem erwähnten Beschluß vom 30. Januar 1986 - BVerwG 1 A 80.85 - (…a.a.O.) ausgesprochen.

  • BVerwG, 30.01.1986 - 1 A 80.85

    Aufenthaltserlaubnis und Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Gesetz zur …

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1986 - 1 A 46.86
    Die in der Klagebegründung angesprochene Frage, welche Bedeutung für die Anwendung der Negativschranke dem Umstand beizumessen ist, daß ein Ausländer auf Dauer aus dem Bundesgebiet ausgereist ist und aufgrund des durch Art. 2 des Gesetzes zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern vom 28. November 1983 (BGBl. I S. 1377) in das Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz eingefügten § 27 c die Erstattung seiner Versicherungsbeiträge ohne Wartezeit beantragt und erhalten hat, ist im Beschluß des Senats vom 30. Januar 1986 - BVerwG 1 A 80.85 - (NVwZ 1986, 306) erörtert worden.

    Das hat der beschließende Senat in Anwendung der zur Negativschranke entwickelten Grundsätze (vgl. z.B. BVerwGE 56, 246 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 79/76]; 56, 254 ) sowohl für die Fälle der Einreise ohne erforderlichen Sichtvermerk (BVerwGE 70, 54 [BVerwG 31.08.1984 - 1 B 99/84]) als auch für den vorliegenden Zusammenhang in dem erwähnten Beschluß vom 30. Januar 1986 - BVerwG 1 A 80.85 - (…a.a.O.) ausgesprochen.

  • BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung - …

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1986 - 1 A 46.86
    Demgegenüber läßt sich nicht einwenden, ein neuer Daueraufenthalt sei nicht allein wegen der Vorzeitigkeit der dem Grunde nach ohnehin zustehenden Beitragserstattung mit den Interessen der Bundesrepublik Deutschland derart unvereinbar, daß er im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG (vgl. z.B. BVerwGE 61, 105 [BVerwG 21.10.1980 - 1 C 19/78]) nicht tragbar erscheine und für ein Ermessen kein Raum bleibe.
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der …

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1986 - 1 A 46.86
    Das hat der beschließende Senat in Anwendung der zur Negativschranke entwickelten Grundsätze (vgl. z.B. BVerwGE 56, 246 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 79/76]; 56, 254 ) sowohl für die Fälle der Einreise ohne erforderlichen Sichtvermerk (BVerwGE 70, 54 [BVerwG 31.08.1984 - 1 B 99/84]) als auch für den vorliegenden Zusammenhang in dem erwähnten Beschluß vom 30. Januar 1986 - BVerwG 1 A 80.85 - (…a.a.O.) ausgesprochen.
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77

    Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1986 - 1 A 46.86
    Das hat der beschließende Senat in Anwendung der zur Negativschranke entwickelten Grundsätze (vgl. z.B. BVerwGE 56, 246 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 79/76]; 56, 254 ) sowohl für die Fälle der Einreise ohne erforderlichen Sichtvermerk (BVerwGE 70, 54 [BVerwG 31.08.1984 - 1 B 99/84]) als auch für den vorliegenden Zusammenhang in dem erwähnten Beschluß vom 30. Januar 1986 - BVerwG 1 A 80.85 - (…a.a.O.) ausgesprochen.
  • BVerwG, 16.02.1987 - 1 A 80.86

    Anspruch auf Erteilung eines Sichtvermerks - Absicht des dauernden Aufenthalts …

    Für diesen Personenkreis sind demnach ebenso wie für den ausländischen Arbeitnehmer, der die Rückkehrhilfe erhalten hat, die Grundsätze anwendbar, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für Ausländer gelten, denen aufgrund des Art. 2 des genannten Gesetzes Rentenversicherungsbeiträge ohne Erfüllung der Wartezeit erstattet wurden, weil sie das Bundesgebiet "auf Dauer verlassen haben" (Beschlüsse vom 30. Januar 1986 - BVerwG 1 A 80.85 - NVwZ 1986, 306; vom 5. August 1986 - BVerwG 1 A 46.86 -).
  • VGH Hessen, 28.11.1989 - 12 TH 2263/89

    Aufenthaltserlaubnis nach Inanspruchnahme von Rückkehrhilfe; …

    Rn. 4 Zum anderen sind Ausländer, die Leistungen nach dem Gesetz zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern vom 28. November 1983 (BGBl. I S. 1377) in Anspruch genommen und demgemäß das Bundesgebiet erklärtermaßen auf Dauer verlassen haben, künftig aufgrund der Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG von einem Daueraufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich ausgeschlossen (BVerwG, 30.01.1986 -- 1 A 80.85 --, EZAR 100 Nr. 19 = NVwZ 1986, 306, 05.08.1986 -- 1 A 46.86 -- u. 27.03.1987 -- 1 A 21.87 --, InfAuslR 1987, 173; vgl. hierzu ferner Sieveking, Das Recht auf Wiedereinreise für rückkehrende ausländische Arbeitnehmer, InfAuslR 1988, 241).
  • BVerwG, 02.04.1987 - 1 A 16.87

    Rechtsmittel

    Die Sache wird an das Verwaltungsgericht Köln verwiesen, da sie nicht von allgemeiner oder grundsätzlicher Bedeutung ist (vgl. Beschlüsse vom 30. Januar 1986 - BVerwG 1 A 80.85 - NVwZ 1986, 306; vom 5. August 1986 - BVerwG 1 A 46.86 -).
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