Rechtsprechung
| VG Stade, 16.09.2004 - 1 A 463/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Konkurrentenklage; Vergabe eines Stadtbusverkehrs im ÖPNV
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 42 Abs. 2 VwGO; § 8 Abs. 4 PBefG; § 13 PBefG; § 13a PBefG; Art. 1 Abs. 2 Unterabs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69; § 148 SGB IX; § 45a PBefG; § 13 Abs. 3 PBefG; § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG
Klagebefugnis bei Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung an einen Konkurrenten; Genehmigungen im Fall gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen; Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs durch die öffentliche Hand; Abgrenzung des eigenwirtschaftlichen Verkehrs ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Klagebefugnis bei Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung an einen Konkurrenten; Genehmigungen im Fall gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen; Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs durch die öffentliche Hand; Abgrenzung des eigenwirtschaftlichen Verkehrs ...
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2005, 140
- NZBau 2005, 115
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99
Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des …
Auszug aus VG Stade, 16.09.2004 - 1 A 463/03
Ebenso wie einem vorhandenen Unternehmer, dessen Betrieb durch die Erteilung einer Genehmigung an einen Konkurrenten beeinträchtigt wird, das Klagerecht einzuräumen ist (vgl. BVerwG, NJW 69, 708), ist daher auch demjenigen das Klagerecht einzuräumen, der selbst einen Anspruch auf eine Linienverkehrsgenehmigung hat, wenn durch die Erteilung einer entsprechenden Genehmigung an einen Dritten die Wahrnehmung dieses Anspruches praktisch verhindert wird (BVerwG, NVwZ 2001, 322).Die Auffassung steht im Übrigen auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach bei der Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 PBefG die zu erwartenden Defizite aus dem zur Genehmigung gestellten Linienverkehr nicht zu berücksichtigen seien (BVerwG, Urteil vom 06.04.2000, DVBl. 2000, 1614).
Für den vorliegenden Fall muss darüber hinaus festgestellt werden, dass die Klägerin, wie auch ihre Mitbewerber, sich tatsächlich um den eigenwirtschaftlichen Verkehr beworben hat und auch bis zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.04.2000, a.a.O.) keine Forderung zur Einleitung eines Verfahrens nach § 13a PBefG an den insoweit zuständigen ÖPNV-Träger oder an die Beklagte gerichtet hat.
- VG Freiburg, 18.12.2002 - 1 K 2400/99
Kein Schutz des Altunternehmers bei Genehmigung für neues Stadtbuskonzept
Auszug aus VG Stade, 16.09.2004 - 1 A 463/03
Auch das Verwaltungsgericht Freiburg hat in seinem Urteil vom 18.12.2002 (1 K 2400/99) im Gegensatz zu der Darstellung der Beklagten ein derartiges Verfahren nicht ausdrücklich für zulässig gehalten, wenn es auch die Bedeutung der Besitzstandsklausel in gleicher Weise wertet wie die Kammer. - BVerwG, 11.10.1968 - VII C 16.66
Genehmigung für einen Linienberufsverkehr mit Privatbussen
Auszug aus VG Stade, 16.09.2004 - 1 A 463/03
Was dabei als "angemessen" anzusehen ist, kann nur unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles festgestellt werden und stellt eine gerichtlich nachprüfbare Tatsachen- und Rechtsfrage dar, hinsichtlich der weder ein Beurteilungs- noch ein Ermessensspielraum besteht (BVerwG, Urteil vom 11.10.1968, BVerwGE 30, 242; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.04.1999, Gewerbearchiv 2000, 387).
- EuGH, 24.07.2003 - C-280/00
DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE …
Auszug aus VG Stade, 16.09.2004 - 1 A 463/03
Grundsätzlich hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache "Altmark Trans" in seiner Entscheidung vom 24.07.2003 - C-280/00 - (NJW 2003, 2515) hinsichtlich der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs durch die öffentliche Hand klargestellt, dass diese am Maßstab des EG-Beihilferechts zu messen ist, weil die Subventionierung von Verkehrsunternehmen die Chancen des Marktzuganges des Konkurrenten aus anderen Mitgliedstaaten verringere (…EuGH, a.a.O., Rdnr. 77 bis 82). - BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 65.87
Güterfernverkehr - Genehmigung - Auswahlverfahren - Bewerberauswahl - …
Auszug aus VG Stade, 16.09.2004 - 1 A 463/03
Im Interesse des das Personenbeförderungsrecht beherrschenden Zieles der Wahrung der öffentlichen Verkehrsinteressen soll jedenfalls dann nicht mehreren Unternehmern für denselben Verkehr parallel zueinander eine Genehmigung erteilt werden, wenn davon auszugehen ist, dass eine annähernd kostendeckende Bedienung der Linien nur durch einen Unternehmer erfolgen kann und eine Konkurrenz zu einem ruinösen Wettbewerb führen muss (BVerwGE 80, 270, 272 = NJW 1989, 1749). - OVG Sachsen-Anhalt, 07.04.1998 - A 1/4 S 221/97
Erteilung von Linienverkehrsgenehmigungen mit Omnibussen; § 13 Abs. 1 …
Auszug aus VG Stade, 16.09.2004 - 1 A 463/03
Die entgegenstehende Auffassung des OVG Magdeburg (Urteil vom 07.04.1998 - 1/4 S 221/97 -, zitiert nach Juris) wurde danach aufgehoben. - BVerwG, 25.10.1968 - VII C 90.66
Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis für den Berufsverkehr trotz schwebenden …
Auszug aus VG Stade, 16.09.2004 - 1 A 463/03
Ebenso wie einem vorhandenen Unternehmer, dessen Betrieb durch die Erteilung einer Genehmigung an einen Konkurrenten beeinträchtigt wird, das Klagerecht einzuräumen ist (vgl. BVerwG, NJW 69, 708), ist daher auch demjenigen das Klagerecht einzuräumen, der selbst einen Anspruch auf eine Linienverkehrsgenehmigung hat, wenn durch die Erteilung einer entsprechenden Genehmigung an einen Dritten die Wahrnehmung dieses Anspruches praktisch verhindert wird (BVerwG, NVwZ 2001, 322).
- VG Karlsruhe, 05.09.2006 - 5 K 1367/05
Zulassung eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen
Hieraus wird teilweise gefolgert, dass eigenwirtschaftliche Verkehre von der Anwendbarkeit der VO (EWG) 1191/69 ausgeschlossen seien und § 8 Abs. 4 PBefG eine (Teil-) Bereichsausnahme i. S. d. VO (EWG) 1191/69 begründe (…Nieders. OVG, Urt. v. 16.09.2004 - 7 LB 3545/01; NVwZ-RR 2005, 105; VG Stade, Urt. v. 16.09.2004 - 1 A 463/03, NVwZ-RR 2005, 140;… anders: OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 04.11.2005, a.a.O.).Rn. 50 Soweit das Niedersächsische OVG (Urt. v. 16.09.2004, a. a. O.) und das VG Stade (Urt. v. 16.09.2004, a.a.O.) davon ausgegangen sind, dass § 8 Abs. 4 PBefG eine Bereichsausnahme darstellt, haben sie ihre Auffassung nicht begründet.
Auch dem VG Stade (Urteil vom 16.09.2004 - 1 A 463/03 - NVwZ-RR 2005, 140), das § 8 Abs. 4 Satz 3 PBefG für eine wirksame Teilbereichsausnahme hält, ist nicht zu folgen.
- VG Gießen, 12.06.2007 - 6 E 49/06
Umfang der in § 8 Abs 4 PBefG normierten Teilbereichsausnahme
Hierunter fallen auch die durch eine Genehmigung gemäß § 13 PBefG ausgelöste Betriebspflicht nach § 21 PBefG, die Beförderungspflicht nach § 22 PBefG und das Genehmigungserfordernis der Beförderungsentgelte nach § 39 PBefG mit der gesetzlichen Verpflichtung, Schüler preisvergünstigt und Schwerbehinderte kostenlos zu transportieren (siehe hierzu VG Karlsruhe, Urteil vom 05.09.2006, Az.: 5 K 1367/05, a.a.O. und VG Stade Urteil vom 16.09.2004, NVwZ-RR 2005, 140, 141 f.). - VG Koblenz, 26.01.2006 - 6 K 835/05
Klage einer Mitbewerberin auf Genehmigung für den Omnibusverkehr der Linie 660 …
Dies bedeutet, dass dem Altunternehmer gegenüber dem Neubewerber ein Schutz zukommt, der nur durch gewichtige Gründe bzw. ein überzeugend besseres Angebot überwunden werden kann (…vgl. BVerwG Urteil vom 6. April 2000 - 3 C 7.99 - a.a.O.; OVG Lüneburg, Urteil vom 16. September 2004 - 7 LB 3545/01 - und VG Stade, Urteil vom 16. September 2004 - 1 A 463/03 -, jeweils zitiert nach juris). - VG Sigmaringen, 23.02.2005 - 5 K 910/04
Vergabe einer Linienverkehrsgenehmigung
Dies könnte insbesondere im Hinblick auf die Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 des Rates vom 26.06.1969 über das Vorgehen der Mitgliedsstaaten bei mit dem Begriff des öffentlichen Dienstes verbundenen Verpflichtungen auf dem Gebiet des Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffverkehrs in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 1893/91 des Rates vom 20.06.1991 problematisch sein (vgl. dazu: EuGH, Urteil vom 24.07.2003 - Rs. C-280/00 - (Altmark Trans), NJW 2003, 2515 auf die Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts, Beschluss vom 06.04.2000 - 3 C 7.99 -, NVwZ 2001, 320; vgl. zu dieser Problematik und den Konsequenzen aus der Altmark Trans-Entscheidung: OVG Niedersachsen, Urteil vom 16.09.2004 - 7 LB 3545/01 -, NVwZ-RR 2005, 105; VG Stade, Urteil vom 16.09.2004 - 1 A 463/03 -, NVwZ-RR 2005, 140: Der Bundesgesetzgeber hat in § 8 Abs. 4 PBefG eine vom EuGH geforderte wirksame Teilbereichsausnahme von den in der VO (EWG) Nr. 1191/69 getroffenen Regelungen betreffend den eigenwirtschaftlich betriebenen Verkehr getroffen).
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